Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 18.01.2001

Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern

Als Farce und blamabel hat der DGB Nord die Haltung der Industrie-und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern zur Bildungsfreistellung bezeichnet. Er empfehle den IHKs dringend, den entsprechenden Gesetzesentwurf zu lesen. Das sagte der stellvertretende DGB-Nord-Vorsitzende Ingo Schlüter in Schwerin. Die Position der IHKs offenbare ein erschreckendes Ausmaß an Unkenntnis und zeige auch ein völlig antiquiertes Verständnis der betrieblichen Realität. Sie ignoriere die Bedeutung der Weiterbildung für die Motivation und Kompetenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Entwurf sehe zum Beispiel Arbeitsentgelterstattungen für die Unternehmen vor. Dadurch entstünden den Arbeitgebern praktisch keinerlei Kosten. Auch gehe es in dem Entwurf nicht nur um die berufliche Weiterbildung, sondern auch um gesellschaftspolitische sowie um Weiterbildung, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifiziere. Das Bildungsfreistellungsgesetz böte hier zusätzliche Anreize, um sich stärker in der Gesellschaft zu engagieren.

Schlüter wies auch darauf hin, dass die Grundlage für das Bildungsfreistellungsgesetz das Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation sei. Dieses verpflichte die Bundesrepublik dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit zu einer Freistellung zur individuellen Fort-und Weiterbildung erhalten. Allgemein anerkannte Standards müssten auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten. "Rumpoltern, wie es jetzt geschieht, ersetzt weder eine seriöse Diskussion noch Politik. Mecklenburg-Vorpommern hinkt in Sachen Bildungsfreistellung hinter den übrigen norddeutschen Bundesländern her. Das muss sich dringend ändern."

Informationen über die gesetzliche Situation in Deutschland finden sich im Internet unter http://www.bildungsurlaub.com/laender.htm.

Informationen zur IAO-Konvention Nr. 140 können über http://www.ilo.org bezogen werden.

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