Seit 1. Januar diesen Jahres wirkt der Mindestlohn. Damit hat die Bundesrepublik als 22. EU-Land eine der wichtigsten Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der Nachkriegszeit in Angriff genommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) legt nun eine erste Kurzstudie zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt vor. Einige Ergebnisse:
· Keiner der verfügbaren Indikatoren weist auf negative Beschäftigungswirkungen nach der Einführung des Mindestlohnes hin.
· Es ist wahrscheinlich, dass vermehrt Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden sind. Ein durchaus willkommener Effekt, da hierüber die soziale Absicherung der Beschäftigten steigt und das soziale Sicherungssystem stabilisiert wird.
· Branchen und Wirtschaftsbereiche, die vom Mindestlohn besonders betroffen sind, bauen überdurchschnittlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf.
· Auch ein Ausweichen in die sogenannte „Schwarzarbeit“ lässt sich insgesamt nicht feststellen, da es insbesondere in den besonders betroffenen Branchen einen erheblichen Beschäftigungszuwachs gibt.
· Die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hat sich offensichtlich nicht bewährt – es sind keine signifikanten Mehreinstellungen der Unternehmen aufgrund von Niedriglohn für diese Gruppe erkennbar.
Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord): „Der Mindestlohn schadet dem Arbeitsmarkt im Norden nicht – er nützt unserer Volkswirtschaft und muss seine positive Wirkung weiter entfalten. Die Arbeitgeberlobby und Teile der Union sollten ihren Bürokratiemonsterkampagne beenden. Niedriglohnfirmen sollten damit aufhören, ihre Probleme immer wieder mit dem Mindestlohn zu verknüpfen. Das Aufschreiben von Arbeitszeiten ist und bleibt Pflicht. Nur so kann wirksam verhindert werden, dass Arbeitnehmer um ihren Lohn betrogen werden. Die hohe Zustimmung zum Mindestlohn hierzulande ist nicht nur ungebrochen, sondern steigt auch nach Einführung des Mindestlohns noch weiter: 86 Prozent der wahlberechtigten Deutschen halten die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro für richtig. Kaum ein Gesetz der Bundesregierung erreicht so hohe Zustimmungswerte. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind mit dem Mindestlohn auf dem Weg zu mehr Beschäftigung. Im Lohnkeller tut sich etwas – und das ist gut so.“
Die Kurzstudie erhalten Sie in der Anlage.
Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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