Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 013 - 02.03.2015

Neue DGB-Liste: 15 fiese Tricks der Arbeitgeber gegen den Mindestlohn

Nach mehr als 7500 Anrufen bei der DGB-Hotline hat sich die ganze kriminelle Kreativität von Lohndumpingunternehmen gezeigt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) nennt in einer neuen Bestandsaufnahme zahlreiche Tricks, mit denen Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Wer Verstöße gegen das neue Mindestlohngesetz oder gegen die Branchenmindestlöhne feststellt, kann sich - auch anonym - bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Firmen sind keine rechtsfreien Räume: Der Mindestlohn ist seit dem 1. Januar ein Recht, das für alle gilt. Wer jetzt noch tarnt und trickst, dem werden wir die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ins Büro schicken. Arbeitgeber, die sich neuerdings überfordert sehen, über die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten korrekt Buch zu führen, müssen sich fragen lassen, ob sie auch ihre Steuererklärungen ähnlich lax erledigen. Geschäftsmodelle, die auf illegalen Billiglöhnen basieren, müssen beendet werden.“

 

15 fiese Tricks der Arbeitgeber gegen den Mindestlohn

1.       Der Arbeitszeit-Trick

Es werden neue Verträge mit reduzierter Arbeitszeit vorgelegt, aber die Arbeit im alten Umfang erwartet.

 

2.      Der Überstunden-Trick

Ein Teil der Arbeit wird zum Mindestlohn abgerechnet, Überstunden tauchen aber auf dem Lohnzettel nicht auf.

 

3.      Der Weihnachtsgeld-Trick

Es werden Zuschläge (Qualitätsprämien, Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Überstundenzuschläge etc.) und Weihnachts-/Urlaubsgeld in den Grundlohn eingerechnet, um auf die 8,50 Euro pro Stunde zu kommen.

 

4.      Der Bereitschaftsdienst-Trick

Es werden Pausen, Warte- und Bereitschaftszeiten plötzlich nicht mehr vergütet (z.B. bei Behindertentransporten oder auch bei Taxifahrern).

 

5.      Der Gutschein-Trick

Es werden Naturalien als „Bezahlung“ angeboten wie etwa in Kinos (Eintrittskarten und Popcorngutschein), Bäckereien (Essensgutschein) Wellness-Centern (Solariumgutschein).

 

6.      Der Urlaubs-Trick

Urlaubstage werden auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum (24 Werktage) reduziert, um höhere Kosten für Mindestlohn an dieser Stelle wieder „reinzuholen“.

 

7.      Der Praktikums-Trick

Arbeitsverhältnisse werden als Praktika oder Volontariate deklariert, obwohl es sich nicht um Lernverhältnisse handelt.

 

8.      Der Sohnemann-Trick

Minijobber werden angehalten, Familienangehörige unter 18 Jahren bei ihrem Arbeitgeber anzumelden, um die Ausnahmeregelung für Minderjährige zur Umgehung des Mindestlohnes zu nutzen.

 

9.      Der Trinkgeld-Trick

Kellnerinnen und Kellner sollen das Trinkgeld in einen Topf werfen, um daraus dann die Lohnerhöhung zu finanzieren.

 

10.  Der Kilo-Trick

Saisonarbeiter sollen während der Ernte nach Kilo und nicht nach abgeleisteten Stunden bezahlt werden.

 

11.  Der Fixlohn-Trick

Minijobberin im Einzelhandel sollen mit ihrem Vertrag übers Jahr gesehen eine feste Summe bekommen – ohne Berücksichtigung des Mindestlohns pro Zeitstunde.

 

12.   Der Kundenpauschalen-Trick

Beschäftigte im Dienstleistungssektor sollen eine Kundenpauschale erhalten, unabhängig von der Dauer ihrer Anwesenheit im Betrieb.

 

13.  Der Umsatz-Trick

Beschäftigte sollen zwar den Mindestlohn erhalten, müssen dann aber eine mehrprozentige Abgabe auf ihren Umsatz an den Arbeitgeber entrichten.

 

14.  Der Schwarzarbeit-Trick

Beschäftigte erhalten nur für eine geringe Stundenzahl den Mindestlohn, der Rest wird „schwarz“ ausgezahlt.

 

15.  Der Augen-zu-Trick

Es wird von manchen Arbeitgebern schlicht ohne Begründung der Mindestlohn nicht gezahlt oder behauptet, für bestimmte Tätigkeiten, Anstellungsverhältnisse (Minijobs) oder Betriebsgrößen gelte der Mindestlohn nicht.

Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie unter www.mindestlohn.de .

Seit dem 2. Januar hat der DGB eine Hotline geschaltet. Unter der Nummer 0391/40 88 003 (zum Festnetztarif) beantworten rund 45 Mitarbeiter/innen montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie sonnabends von 9 bis 16 Uhr Fragen in zehn verschiedenen Sprachen.


Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.


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