Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 118 - 22.11.2016

Bildung für alle: Privatschulen überprüfen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) fordert die Bildungsministerien der Länder auf, die Rechtmäßigkeit der Privatschulen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu überprüfen. Anlass ist eine heute vorgestellte Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).  Darin heißt es, die vom Grundgesetz beabsichtigte soziale Durchmischung der Privatschulen finde nicht statt - die laut Verfassung verbotene „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG) werde an Privatschulen durch die Schulpolitik und Verwaltungspraxis unterlaufen.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Bildung ist keine Ware. Eine Spaltung des Bildungswesens mit unüberwindbaren Bezahlschranken darf es nicht geben. Alle Schüler müssen die gleichen Chancen erhalten, der Geldbeutel darf nicht über die Zukunft der Kinder und Aufstiegschancen entscheiden. Deshalb ist die neue Studie alarmierend und muss eine Nachprüfung im ganzen Norden zur Folge haben. Dazu sollten die Bildungsministerien bald Stellung nehmen.“ So sei es höchst fragwürdig, wenn etwa ein privater Betreiber mit öffentlichen Mitteln eine Schule in Pinneberg eröffne, die eine monatliche Schulgebühr von 570 Euro erhebt.

Die tatsächliche Aufnahmepraxis an den Privatschulen werde von keinem einzigen Bundesland überprüft, heißt es in der neuen Studie. Es bestehe die Gefahr, dass die Schulen Kinder von Eltern mit hohem Einkommen faktisch bevorzugen, da sie so höhere Einnahmen für den laufenden Betrieb auch unabhängig vom Schulgeld erhalten. Dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen die „strikte“ Einhaltung des Sonderungsverbots gefordert und dies zur Grundlage der staatlichen Förderung von Privatschulen gemacht.

Zur effektiven Einhaltung des Sonderungsverbots gehören laut WZB-Studie unter anderem eine Konkretisierung des Verbots in Landesgesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften, die Benennung einer Höchstgrenze für das Schulgeld, die Befreiung vom Schulgeld für Geringverdiener bzw. Sozialleistungsempfänger und die Kontrolle der Aufnahmepraxis. Von den 16 Bundesländern erfüllen laut Gutachten nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zumindest fünf der neun verlangten Grundsätze. Die Mehrheit der Länder konkretisiere das Sonderungsverbot nicht in eigenen Landesgesetzen. Für Genehmigungsbehörden und Schulträger sei somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können. So würden die meisten Länder gar keine Höchstgrenze für das Schulgeld benennen. In Ländern mit einer Obergrenze liege diese über den 160 Euro, die von der Rechtsprechung als Maximum für das durchschnittliche Schulgeld angesehen wird.


Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 420.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 


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