Das ist der Startschuss zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Das Statistische Bundesamt hat heute den neuen Tarifindex veröffentlicht – er ist auch eine Grundlage für die Anpassungsentscheidung der Mindestlohnkommission. Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist demnach im Zeitraum von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8 Prozent gestiegen. Würde allein der Tarifindex gelten, müsse der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro ansteigen, so die Statistiker. Der DGB Nord fordert eine deutlichere Steigerung, um die Existenz der Betroffenen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu sichern.
Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord:
„Niedriglohn ist für viele ein Riesenproblem, besonders im Norden, dem Lohnkeller Ost und West. Das Mindestlohngesetz besagt, dass nicht nur die Daten laut Tarifindex die Höhe des Mindestlohns ab 2019 bestimmen, sondern auch die allgemeine Lage der Beschäftigung und die Verpflichtung zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der aktuelle Mindestlohn von 8,84 Euro reicht hinten und vorne nicht – er muss endlich existenzsichernd gemacht werden. Mit Cent-Beträgen ist es nicht getan, ich wäre für einen ordentlichen Aufschlag zum 1. Januar. Denn zum Leben und auch für die Rente müssten zweistellige Stundenlöhne her. Nur wenn die Arbeit neu geordnet wird und überall Tarifverträge gelten, kann die Lohnspirale wieder deutlich nach oben gedreht und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden.“
Hochproblematisch sei es, dass zehntausende Beschäftigte im Norden sogar um den aktuellen Mindestlohn betrogen werden, sagte der DGB-Vorsitzende: „Fast jeder zehnte Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, der Anspruch auf den Mindestlohn hat, erhält nicht mal das, was ihm zusteht. Arbeitgeber in Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag verhalten sich besonders schäbig, sie verstoßen besonders häufig gegen die gesetzlichen Regeln: In solchen Firmen bekamen 18,6 Prozent der Arbeitnehmer nicht den Mindestlohn – in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben kommt das etwa fünf Mal seltener vor. Verstöße werden vor allem in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs festgestellt. Hier gibt es ein massives Kontrolldefizit. Daher muss jetzt die Finanzkontrolle des Zolls intensiver und mit mehr Personal kontrollieren, wer sich gesetzestreu verhält und wer nicht. Dazu müssen die Arbeitszeiten sorgfältig dokumentiert und am Arbeitsort bereit gehalten werden.“
Positiv vermerken die Gewerkschaften, dass sich die Bezahlung vieler Geringverdiener durch die Lohnuntergrenze verbessert hat: Im Gastgewerbe legten die Löhne seitdem um 9,9 Prozent, im Einzelhandel um 11,4 und in der Fleischverarbeitung um 11,6 Prozent zu. Der Anteil der Beschäftigten mit einem zusätzlichen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen sank von 20 Prozent im Jahr 2014 auf 17 Prozent im Jahr 2016.
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