Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 023 - 03.03.2016

Branchen-Mindestlöhne: Der Trend geht nach oben

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) erwartet eine deutliche Anhebung der bestehenden Lohnuntergrenzen in Deutschland. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Ab März 2016 erhalten etwa die Beschäftigten in der Gebäudereinigung höhere Mindestlöhne. „Der Lohntrend geht nach oben, und das muss er auch. Nur durch Kaufkraft bleibt die Konjunktur stark – und der Nachholbedarf bei den Arbeitnehmereinkommen ist nach einem Jahrzehnt der Stagnation enorm“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Für die rund 1,1 Millionen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es ab März 2016 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 9,80 Euro (West), beziehungsweise 8,70 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 12,98 Euro (West), beziehungsweise 11,10 Euro (Ost).

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, eine Anhebung erfolgt zum 1. Januar 2017. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese Mindestlöhne sind als unterste Lohn- und Gehaltsgruppe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Tarifpartner) in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden und liegen vielfach über 8,50 Euro.Auf Antrag der Tarifpartner hat das Bundesarbeitsministerium diese Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt: Jeder Arbeitgeber der Branche muss diesen Mindestlohn zahlen – auch dann, wenn er nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche, kein Arbeitgeber darf sie umgehen.Bis Ende 2016 kann mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Ab 2017 gilt dann der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen, selbst wenn ein Tarifvertrag ein niedrigeres Entgelt vorsieht. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn (zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte oder Langzeitarbeitslose) gelten nur für den vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn und die tariflich ausgehandelten Branchen-Mindestlöhne sind zwei Paar Schuhe. Was von den Tarifpartnern in den Branchen-Mindestlöhnen ausgehandelt wurde, hat auch weiterhin Bestand – auch für unter 18-Jährige und ehemals langzeitarbeitslose Beschäftigte.

Die Branchen-Mindestlöhne im Überblick

ABFALLWIRTSCHAFT: Für die rund 180.000 Beschäftigten steigt der Mindestlohn ab 1.10.2015 auf 8,94 Euro in der Stunde. Ab 1. Januar 2016 wird der Mindestlohn dann bundesweit einheitlich auf 9,10 Euro in der Stunde angehoben.

AUS- UND WEITERBILDUNG:
Seit 1. Januar 2015 bis 31.12.2015 bekommen die 26.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung in Westdeutschland und Berlin 13,35 Euro, in Ostdeutschland 12,50 Euro in der Stunde.

BAUGEWERBE: Seit Januar 2015 darf kein Beschäftigter weniger als 11,15 Euro im Westen und 10,75 Euro im Osten verdienen. Bis Dezember 2017 steigen diese untersten Entgeltgruppen auf 11,30 Euro bundeseinheitlich. Die Branche hat über 560.000 Beschäftigte.

BERUFLICHE WEITERBILDUNG: Für insgesamt etwa 30.000 Beschäftigte gilt ein Mindestlohn von 13,35 Euro im Westen (inklusive Berlin) und von 12,50 Euro im Osten Deutschlands (Stand 07/2015). Ab Januar 2016 steigen die Mindestlöhne auf 14,00 Euro und 13,50 Euro. Ab Januar 2017 beträgt er in Ost und West einheitlich 14,60 Euro.

DACHDECKERHANDWERK: Die etwa 72.000 Beschäftigten erhalten bundesweit mindestens 11,85 Euro pro Stunde.

ELEKTROHANDWERK: Der Mindeststundenlohn für 335.500 Beschäftigte beträgt 10,10 Euro in Westdeutschland und 9,35 Euro in Ostdeutschland und Berlin (Stand: 09/2015).

FLEISCHWIRTSCHAFT: In der Fleischindustrie mit ihren rund 80.000 Beschäftigten gilt ab Oktober 2015 ein Mindestlohn von 8,60 Euro. Ab Dezember 2016 steigt der Mindestlohn auf 8,75 Euro.

FORSTLICHE DIENSTLEISTER UND GARTENBAU: Seit Januar 2015 gilt ein Mindestlohn von 7,40 Euro (Ost: 7,20 Euro). Ab Januar 2016 gelten dann 8,00 Euro (West) und 7,90 Euro (Ost). Zum 1. Januar 2017 fällt die Unterscheidung nach Ost und West weg: Alle 750.000 Beschäftigten erhalten dann mindestens 8,60 Euro, ab November 2017 steigt der Mindestlohn bundesweit auf 9,10 Euro.

FRISEURHANDWERK: Ab 1. August 2015 erhalten FriseurInnen bundesweit mindestens 8,50 Euro pro Stunde. 171.000 Menschen arbeiten in der Branche.

GEBÄUDEREINIGUNG: Für die rund 1,1 Millionen Beschäftigten gibt es ab März 2016 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 9,80 Euro (West), beziehungsweise 8,70 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 12,98 Euro (West), beziehungsweise 11,10 Euro (Ost).

GELD- UND WERTDIENSTE. Ab 1. August 2015 gelten für die rund 11.000 Beschäftigten der privaten Geld- und Wertdienstleister erstmals bundesweite Branchenmindestlöhne. Für Tätigkeiten in der Geldbearbeitung beträgt der Mindestlohn 9,06 Euro im Bereich Ost (mit Berlin). In Westdeutschland gilt ein Mindestlohn je nach Bundesland zwischen 9,83 Euro und 12,56 Euro. Der Branchenmindestlohn steigt am 1. Januar 2016 in Ostdeutschland und Berlin auf 9,33 Euro. Im Westen gelten dann Mindeststundenlöhne zwischen 10,11 Euro und 12,56 Euro. Für die die Beschäftigten im Geld- und Werttransport beträgt der Mindeststundenlohn ab 1. August 2015 10,92 Euro für den Bereich Ost mit Berlin. In Westdeutschland müssen je nach Bundesland mindestens zwischen 11,47 Euro und 15,29 Euro gezahlt werden. Zum 1. Januar 2016 steigt der Mindeststundenlohn dann auf 11,24 Euro in Ostdeutschland, in Westdeutschland gelten dann Mindestlöhne zwischen 11,80 Euro und 15,73 Euro.

GERÜSTBAUERHANDWERK: Der Mindestlohn für die rund 31.000 Beschäftigten beträgt bundesweit 10,50 Euro (Stand: 07/2015).

LEIHARBEIT/ZEITARBEIT: Der Mindestlohn beträgt 8,80 Euro (8,20 für Berlin und Ostdeutschland) und steigt ab Juni 2016 auf 9,00 Euro (8,50 Euro Ost/Berlin).

MALER- UND LACKIERHANDWERK: Ungelernte Arbeiter in der Branche mit rund 115.000 Beschäftigten erhalten bundesweit mindestens 10,00 Euro. Für Gesellen gelten Mindestlöhne von 12,80 Euro (West), 12,60 Euro (Berlin) und 10,90 Euro (Ost).  Zum Mai 2016 steigt der Mindestlohn für Ungelernte auf 10,10 Euro (bundesweit), Gesellen erhalten dann von 13,10 Euro (West), 12,90 Euro (Berlin) und 11,30 Euro (Ost).

PFLEGEBRANCHE: Für die etwa 800.000 Arbeitnehmer gelten Mindestlöhne von 9,40 Euro in Westdeutschland mit Berlin und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern (Stand: 07/2015). Im Januar 2016 steigen die Stundenköhne auf mindestens 9,75 Euro (9,00 Euro Ost), zum 1.1.2017 gelten mindestens 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) Stundenlohn.

SCHORNSTEINFEGERHANDWERK:  Bundesweit gilt eine Mindestlohn von 12,78 Euro für die rund 7.500 Beschäftigten.

STEINMETZ- UND STEINHAUERHANDWERK: Für die rund 13.200 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland wurden Mindestlöhne von 11,30 Euro (West), beziehungsweise 10,90 Euro in Ostdeutschland vereinbart. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde beantragt, jedoch noch nicht erteilt (Stand 7/2015).

TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSINDUSTRIE: Seit Januar 2015 gilt in Westdeutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro,  in Ostdeutschland und Berlin 7,50 Euro. Januar 2016 steigt der Stundenlohn auf 8,25 Euro (Ost) und im November 2016 auf 8,75 Euro. Der Branchenmindestlohn gilt für rund 85.400 Beschäftigte.

WÄSCHEREIDIENSTLEISTUNGEN: Für die rund 34.000 Beschäftigten in Großwäschereien gelten bis Juni 2016 Mindestlöhne von 8,50 Euro (West) und 8,00 Euro (Ost und Berlin). Ab Juli 2016 steigt der Mindestlohn bundeseinheitlich auf 8,75 Euro.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit, WSI Tarifarchiv, ver.di, Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), DGB, Stand März 2016

 

Den jeweils aktuellsten Stand der Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz finden Sie beim WSI-Tarifarchiv.

 


Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.


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