Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro entfaltet seit einem Jahr eine positive Wirkung im Norden. Zu diesem Ergebnis kommen Studien des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. „Die Arbeitgeber und auch interessengeleitete Wirtschaftsinstitute dürfen ihre Fehleinschätzungen gerne auch einmal öffentlich eingestehen. Es gab keine Jobverluste und explodierende Verbraucherpreise, sondern mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mehr Kaufkraft durch den Mindestlohn. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping und Ausbeutung basieren, werden Stück für Stück vom Arbeitsmarkt verschwinden. Nun muss endlich auch der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit unterbunden werden“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.
Die Studien zeigen u.a., dass viele Beschäftigte in den unteren Einkommensbereichen dank des Mindestlohns mittlerweile nachweisbar deutlich mehr Einkommen haben – so etwa im Gastgewerbe Frauen 6,2 Prozent oder Ungelernte 4,9 Prozent mehr. Negative Beschäftigungseffekte sind ausgeblieben. Es liegt vielmehr die Vermutung nahe, dass sogar vielfach Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden sind. Auch ein Ausweichen in die sogenannte „Schwarzarbeit“ lässt sich insgesamt nicht feststellen, da es insbesondere in den besonders betroffenen Branchen einen erheblichen Beschäftigungszuwachs gibt. Die Ausnahme von Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn hat sich nicht bewährt, sie sollte alsbald zurückgenommen werden.
Uwe Polkaehn: „Eine der größten Arbeitsmarkt- und Sozialreformen ist auch im Norden ein Erfolg. Der Mindestlohn wirkt, vor allem Frauen profitieren davon, die Prognosen der Miesmacher waren ein Schuss in den Ofen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben besonders viel von der neuen Lohnuntergrenze, denn in einem Lohnkeller entsteht besonders viel neue Kaufkraft. Ausnahmen vom Mindestlohn sind Unfug, denn sie spalten den Arbeitsmarkt und die Arbeitssuchenden. Nun wird die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen immer wichtiger. Wir werden weiterhin darauf achten, dass der Mindestlohn wirklich überall ankommt. Nur umfassende und wirksame Kontrollen können verhindern, dass getrickst und getäuscht wird. Daran haben nicht nur betroffene Arbeitnehmer ein großes Interesse, sondern auch die vielen korrekten Unternehmen, die vor schmutziger Konkurrenz geschützt werden müssen. Hierzu ist nicht nur eine ausreichende Ausstattung von Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz und Zoll notwendig, sondern auch die Dokumentationspflicht als Grundlage der Prüfverfahren. Im Norden mit seinen klein- und mittelständischen Betrieben gibt es hier eine Menge zu tun, vor allem im Gastrogewerbe. Der Mindestlohn gibt der Arbeit ein Stück Würde zurück.“
Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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