Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hintergrund des Urteils ist eine Normenkontrolle, die der Hamburger Senat angestrengt hatte.
Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Gut, dass dieses verkorkste Gesetz einkassiert wurde. Das nützt den Familien und der sozialen Infrastruktur im Norden: Wir fordern die Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf, die nun frei werdenden Gelder in den bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau der Kitas und in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu investieren.“
Katja Karger, Hamburgs DGB-Vorsitzende: „Das Urteil des Verfassungsgerichts ist das richtige Signal gegen eine rückwärtsgewandte Politik und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir brauchen qualitativ hochwertige und faire Betreuungsangebote, die allen Kindern zugutekommen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Frauen schneller wieder ins Berufsleben zurückfinden und nicht animiert werden, zuhause die Kinderbetreuung zu übernehmen. Das muss angesichts des demographischen Wandels und der steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes eine hohe Priorität haben.“
Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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