Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 034 - 08.04.2014

Mindestlohn entlastet Städte und Gemeinden - Hartz-IV-Risiko für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern besonders hoch

Der neue Mindestlohn wird die Städte und Gemeinden im Nordosten entlasten, weil die Subventionierung des Niedriglohnsektors aus Steuermitteln durch Aufstockungszahlungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückgehen wird.

Noch tragen die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern nach einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) ein überdurchschnittliches Verarmungsrisiko – die Folge des schlechten Lohnniveaus. Allein für jene Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern, die trotz eines sozialversicherten Jobs von ihrer Arbeit allein nicht leben können, müssen nach DGB-Berechnungen 114 Millionen Euro im Jahr an Hartz-IV-Leistungen gezahlt werden. „Lohndumping verzerrt den Arbeitsmarkt und kommt uns alle als Steuerzahler teuer zu stehen“, sagt DGB-Vorsitzender Uwe Polkaehn. Der jetzt geplante Mindestlohn von 8,50 Euro nütze nicht nur den Niedriglöhnern, sondern entlaste zugleich die kommunalen Haushalte.

Im Sommer 2013 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 24.195 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt, die ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhielten. Trotz eines sozialversicherten Jobs konnten sie von ihrer eigenen Arbeit allein nicht leben und waren ergänzend zu ihrem Lohn auf staatliche Fürsorge angewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich ihre Zahl noch um 354 Beschäftigte erhöht. Nicht berücksichtigt ist dabei die Dunkelziffer erwerbstätiger Armer, die aus Scham oder Unwissenheit auf ihnen zustehende Hartz-IV-Leistungen verzichten.

Das Hartz-IV-Risiko aller sozialversichert Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 4,2 Prozent und damit deutlich höher als im Bundesschnitt (2 Prozent).

Niedriglöhne sind aus gewerkschaftlicher Sicht die wesentliche Ursache dafür, dass Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich auf Hartz IV angewiesen sind. Aber auch das besonders hohe Verarmungsrisiko in einzelnen Branchen begünstigt dies. So ist das Hartz-IV-Risiko im Reinigungsgewerbe bundesweit etwa sechs Mal höher als in allen Branchen. Im Gastgewerbe sowie der Leiharbeit ist das Hartz-IV-Risiko etwa drei Mal höher als in der Wirtschaft insgesamt.

Allein für die Beschäftigten mit sozialversichertem Job in Mecklenburg-Vorpommern müssen im Jahr 2012 nach DGB-Berechnungen ergänzende Hartz-IV-Leistungen von gut 114 Millionen Euro gezahlt werden. Diese Steuermittel waren notwendig, um Niedriglöhnern überhaupt das gesellschaftliche Existenzminimum garantieren zu können. Nach den DGB-Berechnungen entfielen davon allein auf die Mietzahlungen für Hartz IV-Beschäftigte gut 65,7 Millionen Euro, die vor allem kommunal finanziert werden müssen. Erwerbseinkommen wird zwar grundsätzlich auf Hartz IV angerechnet, doch vorrangig auf die vom Bund zu tragenden Regelleistungen für den Lebensunterhalt. Erst wenn der Bund für diese Leistungen nicht mehr einspringen muss, wird darüber hinausgehendes Einkommen auch auf die Mietzahlung der erwerbstätigen Aufstocker angerechnet. Städte und Gemeinden bleiben so lange in der finanziellen Verantwortung, bis Beschäftigte keine aufstockenden Fürsorgeleistungen mehr erhalten und Hartz IV überwunden werden kann.

 

„Gerade dort, wo Arbeitslosigkeit sowie Armut trotz Arbeit am größten sind, werden Städte und Gemeinden finanziell in besonderer Weise betroffen. Der jetzt geplante flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro wird neben dem Bund auch die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bei den Hartz-IV-Ausgaben spürbar entlasten. Zudem sind deutliche Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie den Sozialbeiträgen zu erwarten“, so Uwe Polkaehn. Der Mindestlohn ist aus Sicht des DGB ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer anständigen Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf hat aber auch Schattenseiten. Die vorgesehenen Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose sind willkürlich und diskriminierend, Langzeitarbeitslose brauchen Förderung und Unterstützung. Sie vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Lohndumpingreserve ausgenutzt werden.

 

Tabelle 1:

 

Sozialversichert Beschäftigte insgesamt sowie mit ergänzendem Hartz IV-Bezug, Juni 2013

 

 

sozialversichert
Beschäftigte
insgesamt

darunter mit ergänzendem Hartz IV-Bezug

Anteil der Aufstocker an allen sozialvers. Beschäftigten
in Prozent

Bund insgesamt

28.962.040

581.602

2,0

Westdeutschland

23.215.918

366.199

1,6

Ostdeutschland

5.746.122

245.403

3,7

Mecklenburg-Vorpommern

579.193

24.195

4,2

Quelle: DGB-Berechnungen nach BA-Statistik: Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Arbeitslosengeld II-Beziehern

 

Tabelle 2:

 

Hartz-IV-Aufwendungen für Aufstocker mit sozialversichertem Job 2012 in Euro

 

 

Hartz-IV-Leistungen insgesamt

darunter für Kosten für Unterkunft

Mecklenburg-Vorpommern

113.985.039

65.685.689

Quelle: DGB-Sonderauswertung der BA-Statistik

Weitere Informationen im Internet unter www.nord.dgb.de 


Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 


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