Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 21 - 27.02.2018

Von nix kommt nix! Start der Betriebsratswahlen im Norden

Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 finden auch in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Betriebsratswahlen statt. Ob Arbeitsschutz, Tarifvertrags- und Arbeitszeitregelungen oder Betriebsvereinbarungen: Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Dort, wo es Betriebsräte gibt, sind die Entgelte nachweislich höher, die Arbeitsbedingungen besser, die Arbeitsplätze sicherer - und die Unternehmen wirtschaftlich sogar erfolgreicher. Der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat beträgt in Schleswig-Holstein und Hamburg 41 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 33 Prozent. 

Wo es noch keinen Betriebsrat gibt, da kann man einen gründen - schon fünf Beschäftigte reichen dazu aus. An ihrem Arbeitsplatz können alle mitbestimmen, ob mit oder ohne deutschen Pass. Wahlberechtigt sind nicht nur die Vollzeitbeschäftigten, sondern auch volljährige Auszubildende, Praktikanten sowie befristet oder teilzeitig Beschäftigte und Aushilfen. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern, bei Problemen hilft die zuständige Gewerkschaft. Der DGB Nord warnt insbesondere Arbeitgeber in inhabergeführten Firmen, Kandidaten zur Betriebsratswahl  einzuschüchtern und die Bestellung eines Wahlvorstands zu behindern. Jede sechste Betriebsratsgründung wird aktiv behindert – und jeder dritte Versuch war leider erfolgreich, ergab eine Befragung von 250 Gliederungen der Gewerkschaften IG Metall, IG BCE und NGG. 

Der DGB Nord mit seinen mehr als 400.000 Mitgliedern startet seine Informationskampagne in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern unter dem Motto: „Damit du nicht zu kurz kommst. Betriebsräte kämpfen für Gute Arbeit“. In den drei Bundesländern sind rund 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 

Die Betriebsratswahlen finden laut Gesetz alle vier Jahre bundesweit statt. Zuletzt beteiligten sich rund 76,9 Prozent der Wahlberechtigten in mehr als 28.000 Betrieben an den Wahlen. Etwa drei Viertel aller Mandate entfielen auf Kandidaten aus DGB-Gewerkschaften. Etwa ein Drittel aller Betriebsräte sind Frauen. 

In den drei nördlichen Bundesländern gibt es Veranstaltungen und Konferenzen der DGB-Gewerkschaften sowie Pendleraktionen an Bahnhöfen und Werbung in Bussen und Bahnen. In den Betrieben machen die acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB ihre inhaltlichen und personellen Angebote.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord:

„Rund 180.000 Betriebsräte setzen sich bundesweit in den Unternehmen für die Belegschaften und eine bessere Arbeitswelt ein. Sie schaffen Teilhabe und sind so neben den Parlamenten die zweite Säule unserer Demokratie. Die betriebliche Mitbestimmung ist wichtiger denn je, auch um die Digitalisierung im Sinne der Beschäftigten zu steuern. In keinem anderen Land Europas können die Beschäftigten in ihren Unternehmen so umfassend mitbestimmen wie hierzulande. Die deutsche betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell. Nur so konnten Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätze in den vergangenen Jahrzehnten gesichert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber der DGB-Gewerkschaften zur Betriebsratswahl fahren Wahlsiege ein, weil sie ansprechbar und aktiv sind, weil sie kompetent, konkret und kämpferisch für ihre Kolleginnen und Kollegen eintreten. Wir lassen nicht zu, dass Belegschaften gespalten werden. Betriebsräte stehen für Gerechtigkeit, Respekt, Offenheit und Solidarität. Gute Arbeitsbedingungen, bessere Arbeitszeiten, Gesundheitsförderung und Schutz vor Unternehmerwillkür und Diskriminierung stehen ganz oben auf unserer Agenda. “

Info Betriebsrat

Der Betriebsrat darf per Gesetz im Betrieb mitbestimmen und muss vom Arbeitgeber beteiligt werden. Das Gesetz schützt die Arbeitnehmervertreter, damit sie gegenüber dem Arbeitgeber auch unangenehme Dinge ansprechen und Konflikte austragen können. So kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber das regeln, was ein Beschäftigter allein nicht könnte. Der Betriebsrat bestimmt und wirkt u. a. mit bei:

Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden
Einstellung und Kündigung
Ausbildung und Weiterbildung
Unfallverhütung, Gesundheits- und Umweltschutz
Arbeitsabläufen und Gestaltung der Arbeitsplätze
Ordnungsfragen wie Rauchen oder Krankengespräche
Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eingliederung Schwerbehinderter und anderer besonders schutzbedürftiger Personen
Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Integration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Betriebsrat soll außerdem darauf achten, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen der Abstammung, der Religion, der Nationalität, der Herkunft, der politischen Einstellung, gewerkschaftlicher Betätigung, des Geschlechts oder der sexuellen Identität gibt.

Studien ergaben:

Beschäftigte verdienen in Betrieben mit Betriebsrat im Durchschnitt über 10 Prozent mehr als in Betrieben ohne Betriebsrat.

In Betrieben ohne Betriebsrat ist die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen etwa 10 Prozent größer als in jenen mit Betriebsrat.

In Betrieben mit Betriebsrat kündigen 25 Prozent weniger Beschäftigte als in Betrieben ohne Betriebsrat.

In Betrieben mit Betriebsräten werden Weiterbildungsangebote häufiger durch den Arbeitgeber finanziert.

Empirische Studien belegen in Betrieben mit Betriebsrat einen Anstieg der Produktivität je nach Branche und Betriebsgröße zwischen 9 Prozent und 30 Prozent.

Weitere Informationen im Internet unter

http://www.dgb.de/betriebsratswahl-2018

https://www.boeckler.de/36713_112467.htm

https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/deutscher-betriebsraete-preis/preis-2017

www.nord.dgb.de

 


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