Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

Besoldung

Taschenrechner, Stift und Zettel mit Berechnung

DGB/ste

Das Verhältnis der Beamt*innen zu ihrem Dienstherrn unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von einem "normalen" Arbeitsverhältnis. Während dieses auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und grundsätzlich gesetzlich geregelt. Das gilt auch für das Einkommen der Beamt*innen, welches in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt ist. Im Gegensatz dazu sind für die Entlohnung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst alleine Arbeitgeber und Gewerkschaften mit der ihnen zukommenden Tarifhoheit zuständig.

Die Föderalismusreform

Seit der "Föderalismusreform I"  im Jahr 2006 können die Länder die Besoldung ihrer Beamt:innen selbständig gesetzlich regeln. Hat ein Bundesland von dieser Gesetzgebungskompetenz bisher keinen Gebrauch gemacht, so gilt dort laut Grundgesetz (Artikel 125a  Abs. 1)  weiterhin das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung bis zum 31. August 2006.

Kernbestandteil der Besoldung ist das Grundgehalt. Dieses richtet sich nach dem vom Dienstherrn verliehenen statusrechtlichen Amt.  Welches Amt welcher Besoldungsgruppe zugeordnet wird, ist in der jeweiligen Besoldungsordnung (A, B, C bzw. W) zu finden. Die Höhe des Grundgehalts kann der Besoldungstabelle (A, B, C bzw. W sowie R) zum Besoldungsgesetz entnommen werden.

Zur Besoldung gehören neben dem Grundgehalt:

  • Zulagen
  • der Familienzuschlag
  • Vergütungen
  • Auslandsdienstbezüge
  • Anwärterbezüge
  • jährliche Sonderzahlungen
  • vermögenswirksame Leistungen

Welche Bezüge ein Beamter erhält richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.

  • Besoldungstabellen 2023/2024 Bund und Länder

  • Besoldungsanpassungen 2023/2024/2025

    Bund
    Juni 2023 1.240 Euro steuerfreie Inflationsausgleichszahlung
    Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro steuerfreie Inflationsausgleichszahlung
    200 Euro Sockelbetrag und anschließend 5,3 % zum 01.03.2024

    Im Anschluss an die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder stehen in den Ländern die Besoldungsrunden für die Beamt*innen der Länder und Kommunen an. Die Mehrheit der Länder hat die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses angekündigt. Der aktuelle Stand wird hier abgebildet.

    Baden-Württemberg
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 01.12.2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024,
    3,6 % zum 01.11.2024,
    5,6 % zum 01.02.2025

    Bayern
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024,
    200 Euro zum 01.11.2024,
    5,5 % zum 01.02.2025

    Berlin
    steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

    Brandenburg
    steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 01.12.2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
    geplant: 4,76 % zum 01.01.2024, 5,54 % zum 01.07.2024

    Bremen
    steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

    Hamburg
    steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 01.12.2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

    Hessen
    3,0 % zum 01.04.2023
    1,89 % zum 01.08.2023
    3,0 % zum 01.01.2024

    eigenständige Tarif- und Besoldungsrunde in 2024

    Mecklenburg-Vorpommern
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024,

    200 Euro zum 01.11.2024,

    5,5 % zum 01.02.2025

    Niedersachsen
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 01.01.2024 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

    Nordrhein-Westfalen
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

    Rheinland-Pfalz
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024,

    200 Euro zum 01.11.2024,

    5,5 % zum 01.02.2025

    Saarland
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro für 2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024,

    200 Euro zum 01.11.2024,

    5,5 % zum 01.02.2025

    Sachsen
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro für das Jahr 2023 und in Höhe von monatlich 200 Euro von Januar bis Oktober 2024,

    4,76 % zum 01.11.2024,

    5,5 % zum 01.02.2025

    Sachsen-Anhalt
    geplant: steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.800 Euro zum 01.12.2023 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024

    Schleswig-Holstein
    steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.500 Euro für 2023, in Höhe von 300 Euro für 2024 und in Höhe von monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
    geplant:
    1 % zum 01.01.2024 in den jeweils ersten vier Erfahrungsstufen,
    200 Euro und 5,5 % zum 01.11.2024

    Thüringen
    3,25 % zum 01.01.2023 sowie steuerfreie Sonderzahlungen (Inflationsausgleichsprämie) je nach Familienstand,
    geplant:
    1,462 % zum 01.11.2024,
    5,5 % zum 01.02.2025

  • Besoldungsgesetzgebung Bund

  • Besoldungsgesetzgebung Länder

  • Besoldungsrechner

    Mit dem DGB Besoldungsrechner können Beamt:innen von Bund, Ländern und Kommunen ihren Verdienst ausrechnen.

  • Bibliothek: DGB Besoldungsreport

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern:

Tarifverhandlungen für Bund, Länder und Kommunen müssen zeitgleich und gemeinsam geführt werden. Die Tarifergebnisse müssen anschließend zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamt:innen in Bund, Ländern und Kommunen übertragen werden. Der DGB als beamtenpolitische Spitzenorganisation ist als Verhandlungspartner – gerade auch angesichts der individual- und kollektivrechtlichen Begrenzungen des Beamtenrechts – wirksam zu beteiligen.











































































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  1. Weiterhin Unsicherheit und Zweifel
  2. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Einigung erzielt
  3. Bundestag beschließt Anpassungsgesetz
  4. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Warnstreiks werden ausgeweitet
  5. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Verhandlungsauftakt
  6. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: 10,5 Prozent mehr – mindestens 500 Euro
  7. Inflationsausgleichszahlungen 2023: Abschlagszahlungen geplant
  8. Bund: Besoldungs- und Versorgungsanpassung kommt
  9. Bund muss bei Besoldung aufholen
  10. Gewerkschaften erklären Verhandlungen für gescheitert
  11. Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023
  12. Alle zusammen für mehr Geld
  13. Besoldung: Bundesbeamt*innen müssen 2022 keinen Widerspruch einlegen
  14. Tarifrunde Bund und Kommunen
  15. Verfassungskonforme Alimentation
  16. Besoldungsrunden Länder und Kommunen 2022/2023
  17. Wir sind nur gemeinsam stark
  18. Wie geht es mit der Besoldung weiter?
  19. Öffentlicher Dienst der Länder: Tarifverhandlungen abgeschlossen
  20. Die Warnstreikwelle rollt
  21. Öffentlicher Dienst der Länder: Auftakt der Tarifverhandlungen
  22. Tarifrunde Länder: 5 Prozent für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst
  23. „Was mir Sorge bereitet, sind die mittlerweile sehr großen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern"
  24. DGB-Besoldungsreport 2021: Politik im Reparaturmodus
  25. Vorbildliches Signal des Bundesinnenministeriums
  26. Besoldungsanpassung 2021/2022 beschlossen
  27. Bundesbesoldung: Anpassungsgesetz 2021/2022 auf dem Weg
  28. Beamtinnen und Beamte erhalten Corona-Sonderzahlung 2020
  29. Dynamik in der Einkommensentwicklung der BeamtInnen
  30. Tarifrunde Bund und Kommunen: 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro!
  31. 4,8 % für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen
  32. Zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien
  33. Karlsruhe konkretisiert Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung
  34. Bund und Kommunen: Gewerkschaften beschließen Kündigung der Entgelttabellen
  35. Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst – Vorbereitungsdienst besser bezahlen!
  36. Besoldung: Bundestag verabschiedet Modernisierungsgesetz
  37. Modernisierung Besoldungsrecht: Anhörung im Innenausschuss des Bundestages
  38. Besoldung: Familienzuschlag wird nicht reformiert
  39. Die Besoldungsrunden der Länder und Kommunen
  40. Besoldung auf dem Prüfstand: Einige Länder müssen nachsteuern
  41. Besoldungsstrukturenmodernisierungs-Gesetz: Viel Schatten, wenig Licht
  42. Besoldung: Entwurf eines Modernisierungsgesetzes liegt vor
  43. Tarifrunde der Länder 2019 - Gewerkschaften fordern: mindestens 200 Euro mehr
  44. Hannack fordert Dialog zu Wochenarbeitszeit und Zulagen
  45. Besoldungsrunde Bund 2018-2019-2020: Gesetzentwurf liegt vor
  46. Öffentlicher Dienst: Besoldungspolitik nach Kassenlage
  47. DGB begrüßt Plus auch für Bundesbeamte
  48. Gewerkschaften fordern: mindestens 200 Euro mehr
  49. Bundesbeamte: Übertragung des Tarifergebnisses erreicht
  50. Urteil: Ämterbündelung mit Grundgesetz vereinbar
  51. Richter-Besoldung: Gerechtes Einkommen per Gerichtsurteil?
  52. Bundesverwaltungsgericht: Urteil zu Beamten-Besoldung nach Alter
  53. Beamte: Übernahme von Tarifergebnissen muss Standard werden
  54. DGB begrüßt Urteil des EuGH zur altersdiskriminierenden Besoldung
  55. Öffentlicher Dienst: Tarifabschluss wird auf BeamtInnen des Bundes übertragen
  56. DGB Besoldungsreport: 18,5 Prozent – Tendenz steigend
  57. Tarif- und Besoldungsrunde 2014: Gemeinsam für gute Ergebnisse
  58. Beamtenbesoldung: Keine Entscheidungen nach Gutsherrenart
  59. Besoldung folgt Tarif? Keine Selbstverständlichkeit mehr
  60. Beamtengehälter: Spar- statt Besoldungsrunde?
  61. DGB will einheitliche Besoldung für Beamte in Bund und Ländern
  62. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG 2012/2013)
  63. Gewerkschaften beweisen Verhandlungsstärke im öffentlichen Dienst
  64. Auswirkungen des BAG-Urteils zur Urlaubsstaffel des TVöD auf die Beamtinnen und Beamten
  65. DGB begrüßt Urteil zur hessischen Professorenbesoldung
  66. Verfassungsmäßigkeit der Professorenbesoldung des Landes Hessen
  67. Altersdiskriminierung: BAT verstößt gegen europäisches Recht
  68. DGB begrüßt zügige Besoldungsanpassung für Beamte und übt Kritik an Nullrunde für Pensionäre
  69. Stellungnahme zur Anhörung: Gesetzentwurf zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund
  70. Frauen im Staatsdienst finanziell benachteiligt
  71. Knut Rexed: "Moderne Verwaltung braucht ein flexibleres System"
  72. Bayern will bessere Beförderungsmöglichkeiten für Beamte
  73. Weiterhin Besoldungskürzungen für Bundesbeamte geplant