Amts­an­ge­mes­se­ne Ali­men­ta­tion: DGB ruft zu An­trä­gen auf

Datum

Der DGB und seine Gewerkschaften rufen die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein in allen Besoldungsgruppen dazu auf, bis zum 31. Dezember 2025 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Ein entsprechendes Musterschreiben wird den Mitgliedern der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt. 

Warum rufen der DGB und seine Gewerkschaften zu Anträgen auf? 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. November 2025 in einer Grundsatzentscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung ein neues Prüfverfahren zur Feststellung einer amtsangemessenen Alimentation festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist nun die Einhaltung der Maßstäbe der amtsangemessenen Alimentation in Schleswig-Holstein erneut zu prüfen. Es ist zeitlich unmöglich, dass die Landesregierung diese Prüfung noch in diesem Jahr vornimmt und auf ein eventuell negatives Ergebnis gesetzgeberisch reagiert. Der DGB und seine Gewerkschaften rufen deshalb zu Anträgen auf, um die individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu wahren. 

Die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein ist bereits in den vergangenen Monaten durch Vorlagebeschlüsse der Verwaltungsgerichte in Schleswig und Hamburg unter Druck geraten. 

Parallel zu diesem Aufruf hat der DGB die Landesregierung aufgefordert, gegenüber den Betroffenen auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsnahen Geltendmachung für das Jahr 2025 zu verzichten. Damit würden entsprechende Anträge überflüssig werden. Eine Reaktion der Landesregierung auf diese Aufforderung steht noch aus. 

Um individuelle Ansprüche zu sichern, müssen Beamtinnen und Beamte nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember eine amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag schriftlich geltend machen. Ein Verzicht auf einen Aufruf, Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen, würde angesichts dieser Ausgangslage dazu führen, dass individuelle Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation zum 31. Dezember 2025 verfallen. Zur Sicherung der individuellen Ansprüche sind deswegen nun schriftliche Anträge erforderlich. 

In diesem Monat beginnt parallel die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Im Anschluss an die Tarifrunde wird das Tarifergebnis mit einem Anpassungsgesetz auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen sein. Der DGB wird die Landesregierung nach der Tarifeinigung dazu auffordern.

Mit dem Anpassungsgesetz wären dann auch weitere sich eventuell aus der Rechtsprechung ergebenen Nachbesserungen an der Besoldung und Versorgung möglich. Es ist wahrscheinlich, dass auch für das Jahr 2025 ein Nachbesserungsbedarf besteht. 

Anträge auf amtsangemessene Alimentation sind auch deswegen erforderlich, um individuelle Ansprüche zu sichern und gleichzeitig Druck auf die Landespolitik insgesamt aufzubauen, möglichst schnell die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen sowie eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisteten. Mittelfristig wird ein strukturell neues Besoldungsrecht notwendig werden. 

Wie geht es nach den Anträgen weiter? 

Es ist mit einer Ablehnung der Anträge zu rechnen. Diese wird jedoch voraussichtlich erst nach der Verabschiedung eines Anpassungsgesetzes erfolgen. Sollte das Land bis zum Zeitpunkt der Ablehnung keine amtsangemessene Alimentation hergestellt haben, wären im nächsten Schritt ein Widerspruch und anschließend eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für jeden einzelnen Betroffenen bzw. jede einzelne Betroffene erforderlich. 

Ob derartige Schritte notwendig und sinnvoll sind, ist aktuell noch offen. Dies wird wesentlich von den Inhalten des kommenden Anpassungsgesetzes und der detaillierten Prüfung der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Beamtenbesoldung abhängen. Aktuell sind beide Punkte noch offen. Zur Notwendigkeit und Chancen individueller Klagen sind damit aktuell noch keine Aussagen möglich. Der DGB und seine Gewerkschaften werden die Lage fortlaufend beobachten und ihre Mitglieder entsprechend informieren. 

Auf das Tarifergebnis kommt es an 

Der Inhalt des nächsten Anpassungsgesetzes wird maßgeblich vom Ergebnis der Tarifrunde abhängen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung massiv einfordern. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Dies setzt aber gute Tarifergebnisse voraus. Hierfür werden Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde gemeinsam kämpfen und auf die Straße gehen müssen. Es wird darauf ankommen, dass beide Statusgruppen solidarisch handeln.

 

2025 11 20 DGB-Mitgliederinformation zu Antraegen auf amtsangemessenen Alimentation in Schleswig-Holstein.pdf (PDF, 336 kB)

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