Das Land Schleswig-Holstein verzichtet für das Jahr 2025 auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation. Ein entsprechendes Schreiben hat das Finanzministerium am 5. Dezember 2025 den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften übermittelt. Damit sind im Jahr 2025 keine individuellen Anträge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes auf amtsangemessene Alimentation mehr erforderlich.
Um individuelle Ansprüche zu sichern, müssen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger normalerweise nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres eine amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag schriftlich geltend machen. Dies ist nun im Jahr 2025 nicht der Fall. Der DGB und seine Gewerkschaften hatten noch am 20. November 2025 zu solchen Anträgen aufgerufen und ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben der Finanzministerin gilt unmittelbar nur für das Land Schleswig-Holstein als Dienstherr. Gegenüber den Kommunen als Dienstherren können damit weiterhin entsprechende Anträge erforderlich sein.
Das Land folgt einem Vorschlag des DGB
Mit dem Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung folgt das Land Schleswig-Holstein einem Vorschlag des DGB. Hierzu hat ein entsprechender, konstruktiver Austausch zwischen dem DGB und dem Finanzministerium stattgefunden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. November 2025 in einer Grundsatzentscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung ein neues Prüfverfahren zur Feststellung einer amtsangemessenen Alimentation festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist nun die Einhaltung der Maßstäbe der amtsangemessenen Alimentation in Schleswig-Holstein erneut zu prüfen. Es ist zeitlich unmöglich, dass die Landesregierung diese Prüfung noch in diesem Jahr vornimmt und auf ein eventuell negatives Ergebnis gesetzgeberisch reagiert. Mit dem Verzicht gewinnt das Land nun Zeit für eine Prüfung. Gleichzeitig wird bürokratischer Aufwand auf allen Seiten vermieden.
Nachbesserungen sind im Anpassungsgesetz möglich
In diesem Monat beginnt parallel die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Im Anschluss an die Tarifrunde wird das Tarifergebnis mit einem Anpassungsgesetz auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen sein. Im Rahmen des Anpassungsgesetzes wird die Landesregierung dann auch die Einhaltung der amtsan-gemessenen Alimentation prüfen und das Ergebnis den Spitzenorganisationen der Ge-werkschaften zur Beteiligung vorlegen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden nachdrücklich die Landesregierung zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Ta-rifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung auffordern.
Mit einem vorangegangenen Schreiben hat die Landesregierung den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften bereits am 4. Dezember mitgeteilt, dass von einer eventuellen Nachbesserung im Jahr 2025 alle Beamtinnen und Beamten profitieren sollen, ohne dass es eines individuellen Antrages bedarf. Bisher fehlte jedoch noch der Verzicht auf das Er-fordernis der haushaltsnahen Geltendmachung für das Jahr 2025. Das entsprechende Anpassungsgesetz soll im Jahr 2026 in den Landtag eingebracht werden.
Mit dem Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung ist es nun möglich, den Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation für die Jahre 2025 und 2026 noch Ende 2026 geltend zu machen. Dies kann beispielsweise dann notwendig sein, wenn das Land die Rückwirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimenta-tion im Jahr 2026 nicht in geeigneter Form nachweisen kann. Der DGB und seine Ge-werkschaften werden die Lage aufmerksam beobachten und – falls notwendig – zu ent-sprechenden Anträgen aufrufen. Für das Jahr 2025 ist das nun nicht erforderlich. Die in-dividuellen Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation sind gesichert.
Auf das Tarifergebnis kommt es an
Der Inhalt des nächsten Anpassungsgesetzes wird maßgeblich vom Ergebnis der Tarif-runde abhängen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden die zeit- und wirkungsglei-che Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung mit Hochdruck einfordern. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt wer-den. Dies setzt aber gute Tarifergebnisse voraus. Hierfür werden Tarifbeschäftigte, Beam-tinnen und Beamte in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde gemeinsam kämpfen und auf die Straße gehen müssen. Es wird darauf ankommen, dass beide Statusgruppen solidarisch handeln.