Anpassung der Besoldung und Versorgung: Beratungen noch nicht abgeschlossen

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Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung lässt in Hamburg noch auf sich warten. Nach Informationen des DGB sind die internen Beratungen auf Seiten des Senats noch nicht abgeschlossen. Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder bereits am 14. Februar 2026 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder geeinigt. Der DGB hat den Senat zu einer schnellen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung aufgefordert.

Die Übertragung des Tarifergebnisses gestaltet sich kompliziert, ist in diesem Kontext doch auch eine amtsangemessene Alimentation zu prüfen und durch den Senat nachzuweisen. Erstmalig zu beachten ist dabei die im November 2025 veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung anhand der Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung formuliert. 

Gewerkschaften werden im Mai zum Gesetzesentwurf beteiligt

Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Aktuell ist Mitte Mai 2026 mit einer ersten Senatsbefassung und anschließend mit der Einleitung eines beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens zu rechnen. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften DGB und dbb können dann zu dem Gesetzesentwurf Stellungnahmen abgeben und Gespräche führen. Die Bürgerschaft soll noch vor der Sommerpause erreicht werden. Eine rückwirkende Auszahlung der Erhöhungen soll noch im Jahr 2026 erfolgen. 

Senat steht beim Tarifergebnis im Wort

Bei der Übertragung des Tarifergebnisses steht der Senat im Wort. Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für Hamburg von April 2025 sieht auf Seite 9 vor: „Tarifverträge werden weiterhin zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen übertragen (Tarifgarantie).“ Der Finanzsenator hat am 17. Februar 2026 verkündet: „Hamburg bereitet die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vor.“ 

Offen ist jedoch die Frage, wie die amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden soll und welche Nachbesserungsbedarfe aus Sicht des Senats bestehen.

Gewerkschaften formulieren Erwartungen

Im Vorfeld des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens haben der DGB und seine Gewerkschaften ihre Erwartungen formuliert. Eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung würde bedeuten:

  • Die Besoldungstabellen würden ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich, erhöht werden. Ab dem 1. März 2027 würde die Besoldung um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht. Dies hätte Auswirkungen auf die Höhe der Versorgung. 

  • Die Bezüge der Anwärter*innen würden ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro, ab dem 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 Euro und ab dem 1. Januar 2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro erhöht.

  • Die Wechselschichtzulage in der Erschwerniszulagenverordnung würde auf 200 Euro steigen, die Schichtzulage auf 100 Euro. 

  • Der DGB fordert, dass die linearen Erhöhungen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns auch für alle Stellenzulagen und alle Erschwerniszulagen gelten. 

Neben der Übertragung des Tarifergebnisses ist mit dem kommenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz mindestens für die Jahre 2026 bis 2028 eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Der DGB fordert in diesem Zusammenhang, dass die Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus entfristet und in die Besoldungstabelle eingebaut wird. Durch den Einbau in die Tabelle würden auch Versorgungsempfänger*innen von der Angleichungszulage profitieren. 

Die Angleichungszulage wurde in Hamburg für die Jahre 2021 bis 2025 befristet eingeführt, um eine amtsangemessene Alimentation zu sichern. Sie wird bisher nur an die aktiven Beamt*innen ausgezahlt. Nach dem bisherigen Stand wurde die Angleichungszulage Ende 2025 zum letzten Mal gezahlt. Eine Regelung für das Jahr 2026 ist offen. 

Umgang mit Versorgung ist offen

Bei einer Übertragung des Tarifergebnisses würden die Versorgungsempfänger*innen nur von der linearen Erhöhung der Besoldungstabellen profitieren. Hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation ist der Umgang mit der Versorgung offen. Nach wie vor gibt es keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer amtsangemessenen Alimentation im Bereich der Versorgung. Insbesondere bei der Versorgung kommt es damit auf politischen Druck an. Der DGB und seine Gewerkschaften werden sich im Rahmen des kommenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für eine Berücksichtigung der Versorgungsempfänger*innen stark machen und hierfür Vorschläge vorlegen. 

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