In einer dritten Gesprächsrunde haben sich der DGB und seine Gewerkschaften am 13. März 2026 mit der Landesregierung auf einen Kompromiss zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Meck lenburg-Vorpommern verständigt. Seitens des DGB nahmen an den Gesprächen Vertrete rinnen und Vertreter der Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di teil.
Die Verständigung mit der Landesregierung umfasst folgende Punkte:
➢ Die Besoldungstabellen werden ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich, erhöht. Ab dem 1. März 2027 wird die Besoldung um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent er höht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Versorgung.
➢ Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro, ab dem 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 Euro und ab dem 1. Januar 2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro erhöht.
➢ Die Stellenzulagen, die Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütungen wer den dynamisiert und entsprechend der linearen Anpassungen erhöht. Für die Erschwerniszulagen erfolgt dies erstmalig.
➢ Die Landesregierung plant noch im Jahr 2026 eine Weiterentwicklung der Erschwerniszulagenverordnung, die weitere Verbesserungen insbesondere für die stark belasteten Bereiche der Polizei und der Feuerwehr enthalten soll. Auf Drängen des DGB und seiner Gewerkschaften hat die Landesregierung zugesagt, hier noch im April 2026 in weitere Gespräche einzusteigen.
➢ Die Prüfung und Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Beamtenbesoldung ist nicht Gegenstand der Verständigung. Die hierfür notwendigen Prüfungen sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Hierzu sollen ab Ende April 2026 weitere Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften stattfinden.
Die Landesregierung hält damit Wort. In der Koalitionsvereinbarung wurde die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse zugesagt. Der DGB begrüßt, dass dies kurzfristig noch vor der Landtagswahl im September 2026 umgesetzt werden soll. Hierzu ist ein schnelles und vereinfachtes Verfahren notwendig.