Anpassung der Besoldung und Versorgung: Nun Druck machen! Petition unterschreiben!

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Dachzeile Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder am 14. Januar 2026 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder geeinigt. Die Erklärungsfrist für die Tarifvertragsparteien endet am 13. März 2026. Der DGB hat den Senat zu einer schnellen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung aufgefordert. Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Der DGB ist als Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen. Bisher haben hierzu keine Gespräche zwischen dem Senat und dem DGB als beamtenrechtliche Spitzenorganisation stattgefunden.

Die Übertragung des Tarifergebnisses gestaltet sich kompliziert, ist in diesem Kontext doch auch eine amtsangemessene Alimentation zu prüfen und durch den Senat nachzuweisen. Erstmalig zu beachten ist dabei die im November 2025 veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung anhand der Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung formuliert.

Tarifgarantie im Koalitionsvertrag– es sind aber Fragen offen

Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für Hamburg von April 2025 sieht auf Seite 9 vor: „Tarifverträge werden weiterhin zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen übertragen (Tarifgarantie).“ Der Finanzsenator hat am 17. Februar 2026 verkündet: „Hamburg bereitet die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vor.“ Der Senat steht damit im Wort. 

Gleichzeitig sind viele Fragen offen. Das betrifft beispielsweise die Zukunft der Angleichungszulage: Die Angleichungszulage wurde in Hamburg für die Jahre 2021 bis 2025 befristet eingeführt, um eine amtsangemessene Alimentation zu sichern. Sie wird bisher nur an die aktiven Beamt*innen ausgezahlt. Mit dem Jahr 2023 sank die Angleichungszulage auf nur noch 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsbesoldung. Nach dem bisherigen Stand wird die Angleichungszulage Ende 2025 zum letzten Mal gezahlt und 2026 ersatzlos wegfallen. Damit droht faktisch eine Kürzung der Besoldung im Jahr 2026.

Offen ist auch der Umgang mit der Versorgung. Nach wie vor gibt es keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer amtsangemessenen Alimentation im Bereich der Versorgung. Insbesondere bei der Versorgung kommt es damit auf politischen Druck an. 

DGB verlängert Petition – nun unterschreiben und Druck machen

Der DGB und seine Gewerkschaften haben die Petition „Besoldung und Versorgung in Hamburg fair und verlässlich gestalten" gestartet, um Druck auf die Politik auszuüben. Mit dieser Petition fordern der DGB und seine Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di die Hamburgische Bürgerschaft auf, in der aktuellen 23. Legislaturperiode 

  • die Tarifabschlüsse für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der FHH zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen, 

  • die Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus zu entfristen und in die Besoldungstabelle einzubauen, 

  • die im Rahmen der Kürzung der Sonderzahlung eingeführten Abzüge von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen in § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) ersatzlos zu streichen und 

  • den Senat zu ersuchen, zu den vorstehenden Punkten Gesetzesentwürfe vorzulegen. 

Ziel der Petition ist eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung in Hamburg. Das Forderungspaket soll gewährleisten, dass künftig neben den aktiven Beamtinnen und Beamten auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von einer in die Tabelle eingebauten Angleichungszulage profitieren können. 

 

Die Petition kann von jedem Menschen unterschrieben und unterstützt werden, unabhängig von Alter, Staatsbürgerschaft oder Wohnort. Der DGB und seine Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di rufen dazu auf, möglichst viele Unterschriften zu sammeln und diese umgehend im Original an die auf der Unterschriftenliste angegebene Adresse zu schicken oder dort abzugeben. Die Unterschriftenlisten können auf den Webseiten des DGB und der Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di heruntergeladen werden. Die Sammlung der Unterschriften wird bis zum 31. März 2026 fortgeführt. 

Warum ist das Petitionsverfahren so kompliziert?

Die Unterschriftenliste versucht, alle formalen Anforderungen an eine Petition zu erfüllen. Sie orientiert sich deshalb hinsichtlich der notwendigen Angaben am Gesetz über Volkspetitionen. Eine Online-Petition würde hierfür nicht genügen. Es müssen die Original-Unterschriftenlisten mit den angefügten Angaben bei der Hamburgischen Bürgerschaft eingereicht werden. Es ist notwendig, alle Felder vollständig auszufüllen und die Listen im Original vorzulegen. Die Unterschriftenlisten werden nur für das Petitionsverfahren mit der Hamburgischen Bürgerschaft und eventuell daraus folgende behördliche Prüfungen verwendet. 

hier findest du die Petition

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