DGB zur Wie­der­ein­füh­rung der Re­gelan­fra­ge im öf­fent­li­chen Dienst in Ham­burg

Datum

Das Personalamt hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 29. Juli 2025 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften gebeten. Der DGB hat dazu am 17. September die unten verlinkte Stellungnahme abgegeben. 

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Wiedereinführung der umstrittenen Regelanfrage beim Verfassungsschutz für den Hamburgischen öffentlichen Dienst vor. Die Regelung soll für nahezu alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes anlässlich verschiedener Personalmaßnahmen gelten. Hierzu soll u.a. ein neuer § 34 a „Regelanfrage“ im Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz verankert werden. 

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) setzt mit dem vorliegenden seinen repressiven Kurs gegen seine aktuellen und künftigen Beschäftigten fort. Bereits mit der Abschaffung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens und den neuen Möglichkeiten selbst härteste Disziplinarstrafen durch Disziplinarverfügungen gegen Beamtinnen und Beamte verhängen zu können, hat der Senat tief in die Rechte seiner Beschäftigten eingegriffen. Dies ist von den Gewerkschaften deutlich kritisiert worden.  

Nun soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erneut in die Rechte mindestens aller künftigen Beschäftigten eingegriffen werden. Mit der Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz als Instrument der Extremismusbekämpfung nimmt es der Senat dabei in Kauf, vor allem gesellschaftlich engagierte und kritische Menschen von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst der FHH abzuschrecken. Dies stößt auf öffentliche Kritik, nicht nur des DGB und seiner Gewerkschaften. Ohne Not übernimmt Hamburg an dieser Stelle – wie schon bei der Einführung des Radikalenerlasses - eine bundesweite Vorreiterrolle, die von Misstrauen und mangelnder Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geprägt ist. 

Der DGB vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass demokratiefeindliche, rassistische, antisemitische und andere menschenverachtende Positionen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben dürfen. Der DGB bekräftigt seine Position, dass Personen, die nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland tätig sind und die sich nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen, nicht geeignet sind, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Dies gilt sowohl für die Bewerbung als auch für die Zeit des beruflichen Werdegangs. Mögliche verfassungsfeindliche Einflüsse sollten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes und im Konsens mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten bekämpft werden. Eine Regelanfrage für besonders sicherheitsrelevante Bereiche wie beispielsweise die Polizei, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Richterinnen und Richter kann Teil eines derartigen Gesamtkonzeptes sein. Die Wiedereinführung der Regelanfrage für alle Statusgruppen und nahezu alle Bereiche des öffentlichen Dienstes geht an dieser Stelle jedoch erkennbar zu weit. 

Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen deshalb den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Sie fordern den Senat und die Hamburgische Bürgerschaft auf, auf das Gesetzgebungsverfahren und die Wiedereinführung der Regelanfrage zu verzichten.

2025 09 17 Stellungnahme des DGB zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des oeffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einfluessen in Hamburg.pdf (PDF, 174 kB)

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Amtsangemessene Alimentation: Gewerkschaften und Finanzministerin im Dialog

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Am Nachmittag des 13. Januar 2026 hat ein erster Austausch zwischen der Finanzministerin und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner A-Besoldung stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Im Zentrum des Austausches standen die Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung in Schleswig Holstein. Seitens des DGB nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, GdP und ver.di an dem Gespräch teil. Die Gewerkschaften des DGB bekräftigten in dem Gespräch die Notwendigkeit, das kommende Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Gleichzeitig muss nun nachhaltig eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden, die nicht auf Sondereffekten und Einmalzahlungen basiert. Hierfür sind eine strukturelle Neuaufstellung und Erhöhung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen erforderlich. 

Finanzministerium kündigt Korrektur der Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 an 

Das Finanzministerium kündigte eine Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Diese soll im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes nach dem Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder vorgenommen werden. Hinsichtlich der offenen Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2007 bis 2021 in Schleswig-Holstein wird das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese ist derzeit noch offen. 

Schnelle Umsetzung vereinbart 

Finanzministerium und Gewerkschaften streben im Anschluss an die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder gemeinsam eine schnelle Umsetzung der Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Hierzu wurde ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel vereinbart, noch vor der Sommerpause das notwendige Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Weitere Gespräche sind für den Februar 2026 geplant. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.