Das Personalamt hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 29. Juli 2025 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften gebeten. Der DGB hat dazu am 17. September die unten verlinkte Stellungnahme abgegeben.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Wiedereinführung der umstrittenen Regelanfrage beim Verfassungsschutz für den Hamburgischen öffentlichen Dienst vor. Die Regelung soll für nahezu alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes anlässlich verschiedener Personalmaßnahmen gelten. Hierzu soll u.a. ein neuer § 34 a „Regelanfrage“ im Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz verankert werden.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) setzt mit dem vorliegenden seinen repressiven Kurs gegen seine aktuellen und künftigen Beschäftigten fort. Bereits mit der Abschaffung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens und den neuen Möglichkeiten selbst härteste Disziplinarstrafen durch Disziplinarverfügungen gegen Beamtinnen und Beamte verhängen zu können, hat der Senat tief in die Rechte seiner Beschäftigten eingegriffen. Dies ist von den Gewerkschaften deutlich kritisiert worden.
Nun soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erneut in die Rechte mindestens aller künftigen Beschäftigten eingegriffen werden. Mit der Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz als Instrument der Extremismusbekämpfung nimmt es der Senat dabei in Kauf, vor allem gesellschaftlich engagierte und kritische Menschen von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst der FHH abzuschrecken. Dies stößt auf öffentliche Kritik, nicht nur des DGB und seiner Gewerkschaften. Ohne Not übernimmt Hamburg an dieser Stelle – wie schon bei der Einführung des Radikalenerlasses - eine bundesweite Vorreiterrolle, die von Misstrauen und mangelnder Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geprägt ist.
Der DGB vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass demokratiefeindliche, rassistische, antisemitische und andere menschenverachtende Positionen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben dürfen. Der DGB bekräftigt seine Position, dass Personen, die nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland tätig sind und die sich nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen, nicht geeignet sind, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Dies gilt sowohl für die Bewerbung als auch für die Zeit des beruflichen Werdegangs. Mögliche verfassungsfeindliche Einflüsse sollten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes und im Konsens mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten bekämpft werden. Eine Regelanfrage für besonders sicherheitsrelevante Bereiche wie beispielsweise die Polizei, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Richterinnen und Richter kann Teil eines derartigen Gesamtkonzeptes sein. Die Wiedereinführung der Regelanfrage für alle Statusgruppen und nahezu alle Bereiche des öffentlichen Dienstes geht an dieser Stelle jedoch erkennbar zu weit.
Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen deshalb den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Sie fordern den Senat und die Hamburgische Bürgerschaft auf, auf das Gesetzgebungsverfahren und die Wiedereinführung der Regelanfrage zu verzichten.