In der schrift­li­chen An­hö­rung des Fi­nanz­aus­schus­ses zum Ar­beits­zeit­recht für Be­am­t*in­nen (Druck­sa­che 20/3289)

Datum

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 22. Juli 2025 um eine Stellungnahme zum Antrag der Fraktion des SSW „Modernes Arbeitszeitrecht auch für schleswig-holsteinische Beamtinnen und Beamte – Langzeitkonten jetzt einführen“ (Drucksache 20/3289) gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 09.09.2025 gerne nachgekommen. 

Diese Stellungnahme ist als gemeinsame Stellungnahme des DGB und der ebenfalls zur Stellungnahme aufgeforderten DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di anzusehen. Die GEW wird darüber hinaus im Rahmen einer eigenen Stellungnahme auf die Besonderheiten im Bereich der Lehrkräfte eingehen.

Zur Stellungnahme

2025 09 09 Stellungnahme des DGB an den Finanzauschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Einfuehrung von Langzeitkonten.pdf (PDF, 102 kB)

zurück

Amtsangemessene Alimentation: Gewerkschaften und Finanzministerin im Dialog

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Am Nachmittag des 13. Januar 2026 hat ein erster Austausch zwischen der Finanzministerin und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner A-Besoldung stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Im Zentrum des Austausches standen die Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung in Schleswig Holstein. Seitens des DGB nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, GdP und ver.di an dem Gespräch teil. Die Gewerkschaften des DGB bekräftigten in dem Gespräch die Notwendigkeit, das kommende Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Gleichzeitig muss nun nachhaltig eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden, die nicht auf Sondereffekten und Einmalzahlungen basiert. Hierfür sind eine strukturelle Neuaufstellung und Erhöhung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen erforderlich. 

Finanzministerium kündigt Korrektur der Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 an 

Das Finanzministerium kündigte eine Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Diese soll im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes nach dem Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder vorgenommen werden. Hinsichtlich der offenen Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2007 bis 2021 in Schleswig-Holstein wird das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese ist derzeit noch offen. 

Schnelle Umsetzung vereinbart 

Finanzministerium und Gewerkschaften streben im Anschluss an die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder gemeinsam eine schnelle Umsetzung der Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Hierzu wurde ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel vereinbart, noch vor der Sommerpause das notwendige Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Weitere Gespräche sind für den Februar 2026 geplant. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.