Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung lässt in Hamburg noch auf sich warten. Aktuell befindet sich ein erster Gesetzesentwurf des Personalamtes in der Behördenabstimmung. Voraussichtlich am 2. Juni 2026 soll der Senat erstmalig mit dem Entwurf befasst werden. Im Anschluss wird dann das beamtenrechtliche Beteiligungs-verfahren mit den beiden Spitzenorganisationen DGB und dbb durchgeführt werden. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften DGB und dbb können dann zu dem Gesetzesentwurf Stellungnahmen abgeben und Gespräche führen. Die Bürgerschaft soll noch vor der Sommerpause erreicht werden. Eine rückwirkende Auszahlung der Erhöhungen soll noch im Jahr 2026 erfolgen.
Der DGB und seine Gewerkschaften bringen frühzeitig und aktiv die Interessen und Anliegen der Beamt*innen sowie der Versorgungsempfänger*innen in die Diskussion um den Gesetzesentwurf ein. Unmittelbar nach der Tarifeinigung am 14. Februar 2026 hat der DGB den Senat zu einer schnellen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung aufgefordert.
Senat steht beim Tarifergebnis im Wort
Bei der Übertragung des Tarifergebnisses steht der Senat im Wort. Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für Hamburg von April 2025 sieht auf Seite 9 vor: „Tarifverträge werden weiterhin zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen übertragen (Tarifgarantie).“ Der Finanzsenator hat am 17. Februar 2026 verkündet: „Hamburg bereitet die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur amts-angemessenen Alimentation vor.“
Offen ist jedoch die Frage, wie die amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden soll und welche Nachbesserungsbedarfe aus Sicht des Senats bestehen.
Gerichte und Gewerkschaften setzen den Senat unter Druck
Der Senat steht dabei unter Druck. Mit der Übertragung des Tarifergebnisses ist auch eine amtsangemessene Alimentation zu prüfen und durch den Senat nachzuweisen. Erstmalig zu beachten ist dabei die im November 2025 veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung anhand der Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung formuliert. Gleichzeitig liegendem Bundesverfassungsgericht zahlreiche Vorlagebeschlüsse zu unterschiedlichen Jahren und Fallkonstellationen aus Hamburg vor. Mehr als 8.000 Klagen auf amtsangemessene Alimentation liegen beim Verwaltungsgericht, mehr als 4.000 dieser Klagen werden vom DGB-Rechtsschutz vertreten. Einem Aufruf des DGB zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation sind im Jahr 2025 deutlich mehr als 10.000 Menschen gefolgt.
Gewerkschaften werben für Verbesserungen
Im Vorfeld des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens werben der DGB und seine Gewerkschaften aktiv für Verbesserungen zugunsten der Beamt*innen und der Versorgungsempfänger*innen. Hierzu gehören beispielhaft folgende Punkte:
➢ Das Tarifergebnis ist mit allen relevanten Komponenten zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen.
➢ Die linearen Erhöhungen müssen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns auch für alle Stellenzulagen und alle Erschwerniszulagen gelten.
➢ Die Angleichungszulage ist über das Jahr 2025 hinaus zu entfristen und in die Besoldungstabelle einzubauen. Durch den Einbau in die Tabelle würden auch Versorgungsempfänger*innen von der Angleichungszulage profitieren.
➢ Die im Rahmen der Kürzung der Sonderzahlung eingeführten Abzüge von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen in § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) sind ersatzlos zu streichen.
➢ Mindestens für die Jahre 2026 bis 2028 ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten und nachzuweisen.
Die Angleichungszulage wurde in Hamburg für die Jahre 2021 bis 2025 befristet eingeführt, um eine amtsangemessene Alimentation zu sichern. Sie wird bisher nur an die aktiven Beamt*innen ausgezahlt. Nach dem bisherigen Stand wurde die Angleichungszulage Ende 2025 zum letzten Mal gezahlt. Eine Regelung für das Jahr 2026 ist offen.
Umgang mit Versorgung ist offen
Bei einer reinen Übertragung des Tarifergebnisses würden die Versorgungsempfänger*innen nur von der linearen Erhöhung der Besoldungstabellen profitieren. Hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation ist der Umgang mit der Versorgung offen. Nach wie vor gibt es keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer amtsangemessenen Alimentation im Bereich der Versorgung. Insbesondere bei der Versorgung kommt es damit auf politischen Druck an. Der DGB und seine Gewerkschaften sind hier am Ball.