Pe­ti­ti­on "Be­sol­dung und Ver­sor­gung in Ham­burg fair und ver­läss­lich ge­stal­ten"

Datum

Mit einer Petition fordern der DGB und seine Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di die Hamburgische Bürgerschaft auf, in der aktuellen 23. Legislaturperiode 

  • die Tarifabschlüsse für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der FHH zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen,
  • die Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus zu entfristen und in die Besoldungstabelle einzubauen,
  • die im Rahmen der Kürzung der Sonderzahlung eingeführten Abzüge von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen in § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) ersatzlos zu streichen und
  • den Senat zu ersuchen, zu den vorstehenden Punkten Gesetzesentwürfe vorzulegen. 

Die Petition kann von jedem Menschen unterschrieben und unterstützt werden, unabhängig von Alter, Staatsbürgerschaft oder Wohnort. Der DGB und seine Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di rufen dazu auf, möglichst viele Unterschriften zu sammeln und diese umgehend im Original an die auf der Unterschriftenliste angegebene Adresse zu schicken oder dort abzugeben. Die Überreichung an die Bürgerschaft soll nach Abschluss der Tarifrunde zum TV-L stattfinden. 

Warum nun diese Petition? 

Ziel der Petition ist eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung in Hamburg. Das Forderungspaket soll gewährleisten, dass künftig neben den aktiven Beamt*innen auch Versorgungsempfänger*innen von einer in die Tabelle eingebauten Angleichungszulage profitieren können. Die Angleichungszulage wurde in Hamburg für die Jahre 2021 bis 2025 befristet eingeführt, um eine amtsangemessene Alimentation zu sichern. Sie wird bisher nur an die aktiven Beamt*innen ausgezahlt. Mit dem Jahr 2023 sank die Angleichungszulage auf nur noch 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsbesoldung. Nach dem bisherigen Stand wird die Angleichungszulage Ende 2025 zum letzten Mal gezahlt und 2026 ersatzlos wegfallen. Damit droht faktisch eine Kürzung der Besoldung im Jahr 2026. 

Die Petition fordert die Entfristung der Angleichungszulage und ihren Einbau in die Tabelle. Dadurch würden auch die Versorgungsempfänger*innen gemäß ihrem individuellen Versorgungssatz von der Zahlung profitieren können. Gleichzeitig würde die Attraktivität der Besoldung in Hamburg im Wettbewerb mit dem Bund und anderen Ländern gestärkt werden.

Dies setzt aber voraus, dass keine Verrechnung einer Angleichungszulage mit der im nächsten Jahr nach der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) anstehenden zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung erfolgt. Die von der Regierungskoalition zugesagte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses darf nicht mit einer wegfallenden Angleichungszulage verrechnet werden. Beides ist erforderlich: Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses und die Entfristung der Angleichungszulage und ihr Einbau in die Tabelle. Beide Forderungen werden mit der Petition zusammen aufgerufen. Beide Forderungen gehören zusammen. Weder die Beamt*innen noch die Versorgungsempfänger*innen dürfen von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. 

Zum Gesamtpaket der Petition gehört darüber hinaus eine weitere Maßnahme:

Nach § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) werden die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge um pauschale Beträge gekürzt. Diese Regelung geht auf den Einbau der Reste der gekürzten Sonderzahlung 2011 in die Tabelle zurück. Nach nunmehr mehr als 11 Jahren des Sonderopfers seitens der Versorgungsempfänger*innen zur Ermöglichung anderer Ausgaben im Haushalt muss diese Regelung nun endlich abgeschafft werden. Andere Länder kennen derartige Regelungen offenbar nicht. Hamburgische Versorgungsempfänger*innen werden damit im Ländervergleich benachteiligt. 

Warum ist das Petitionsverfahren so kompliziert? 

Die Unterschriftenliste versucht, alle formalen Anforderungen an eine Petition zu erfüllen. Sie orientiert sich deshalb hinsichtlich der notwendigen Angaben am Gesetz über Volkspetitionen. Eine Online-Petition würde hierfür nicht genügen. Es müssen die Original-Unterschriftenlisten mit den angefügten Angaben bei der Hamburgischen Bürgerschaft eingereicht werden. Es ist notwendig, alle Felder vollständig auszufüllen und die Listen im Original vorzulegen. Die Unterschriftenlisten werden nur für das Petitionsverfahren mit der Hamburgischen Bürgerschaft und eventuell daraus folgende behördliche Prüfungen verwendet. 

Maßstab für regelmäßige Erhöhungen bleiben die Tarifergebnisse 

Die im Rahmen der Tarifverhandlungen gefundenen Einigungen müssen Maßstab für die regelmäßigen Anpassungen der Besoldung und Versorgung sein. Dies bleibt mit der vorliegenden Petition gewährleistet. Die Beamt*innen und die Versorgungsempfänger*innen dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Dies setzt aber gute Tarifergebnisse voraus. Hierfür werden Tarifbeschäftigte und Beamt*innen in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde gemeinsam kämpfen und auf die Straße gehen müssen. Es wird darauf ankommen, dass beide Statusgruppen solidarisch handeln.

2025 11 05 DGB-Mitgliederinformation zur Petition Besoldung und Versorgung in Hambug fair und verlaesslich gestalten_Kurzform.pdf (PDF, 340 kB)

2025 11 05 DGB-Mitgliederinformation zur Petition Besoldung und Versorgung in Hambug fair und verlaesslich gestalten_Langform.pdf (PDF, 346 kB)

2025 10 23 Petition Besoldung und Versorgung Hamburg.pdf (PDF, 656 kB)

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