Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Datum

Der Finanzausschuss des Landestages von Mecklenburg-Vorpommern hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 8. Mai 2026 um eine kurzfristige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung
von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/6466) gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 18.05.2026. nachgekommen. 

Dem vorliegenden Gesetzesentwurf gingen mehrere Gespräche zwischen dem DGB, seinen Gewerkschaften und der Landesregierung voraus. In der dritten
Gesprächsrunde haben sich der DGB und seine Gewerkschaften am 13. März 2026 mit der Landesregierung auf einen Kompromiss zur Anpassung der Besoldung
und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern verständigt. Seitens des DGB nahmen
an den Gesprächen Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di teil.
In diesen Gesprächen wurden die Eckpunkte des vorliegenden Gesetzesentwurfes erörtert. Der DGB hat sich zu einer deutlichen Verkürzung der gesetzlichen
Beteiligungsfristen bereit erklärt, um einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor der Landtagswahl im September und eine schnelle Auszahlung
der Erhöhungen an Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu ermöglichen. Diese soll noch in der
ersten Jahreshälfte 2026 erfolgen. Damit übernimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle.

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