Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 2. April 2025 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Freistellung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr in Schleswig-Holstein gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 14. Mai 2025 gerne nachgekommen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird vom DGB differenziert bewertet. Seitens der in den Gewerkschaften des DGB organisierten Reservistinnen und Reservisten wird der Gesetzesentwurf als hilfreich wahrgenommen, um die Vereinbarkeit eines entsprechenden Engagements mit der Berufstätigkeit zu verbessern.
Einwände gegen den Gesetzesentwurf bestehen aus bildungspolitischer Sicht und hinsichtlich der Konkurrenz verschiedener Aufgaben im Ernstfall. Einwände aus bildungspolitischer Perspektive Aus bildungspolitischer Perspektive ist die Verortung der neuen Regelung im Weiterbildungsgesetz fraglich. Der DGB erwartet, dass eine deutliche Abgrenzung zu den bisher nach dem Weiterbildungsgesetz bestehenden Ansprüchen vorgenommen wird und diese unberührt bleiben. Die neue Möglichkeit darf die
bestehenden Ansprüche nur ergänzen, aber keineswegs ersetzen. Eine Reduzierung der bestehenden Ansprüche durch die Tätigkeit als Reservistin oder Reservist, beispielsweise durch eine Anrechnung auf den Bildungsurlaubsanspruch, würde der DGB ablehnen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass der neue Anspruch zusätzlich gewährt wird. Dies ist aus Sicht des DGB ggf. stärker hervorzuheben.
Zur Stellungnahme
2025 05 14 DGB an MWVATT SH zur Freistellung von Reservistinnen und Reservisten.pdf (PDF, 81 kB)