Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Frei­stel­lung von Re­ser­vis­tin­nen und Re­ser­vis­ten der Bun­des­wehr

Datum

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 2. April 2025 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Freistellung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr in Schleswig-Holstein gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 14. Mai 2025 gerne nachgekommen. 

Der vorliegende Gesetzesentwurf wird vom DGB differenziert bewertet. Seitens der in den Gewerkschaften des DGB organisierten Reservistinnen und Reservisten wird der Gesetzesentwurf als hilfreich wahrgenommen, um die Vereinbarkeit eines entsprechenden Engagements mit der Berufstätigkeit zu verbessern.

Einwände gegen den Gesetzesentwurf bestehen aus bildungspolitischer Sicht und hinsichtlich der Konkurrenz verschiedener Aufgaben im Ernstfall. Einwände aus bildungspolitischer Perspektive Aus bildungspolitischer Perspektive ist die Verortung der neuen Regelung im Weiterbildungsgesetz fraglich. Der DGB erwartet, dass eine deutliche Abgrenzung zu den bisher nach dem Weiterbildungsgesetz bestehenden Ansprüchen vorgenommen wird und diese unberührt bleiben. Die neue Möglichkeit darf die
bestehenden Ansprüche nur ergänzen, aber keineswegs ersetzen. Eine Reduzierung der bestehenden Ansprüche durch die Tätigkeit als Reservistin oder Reservist, beispielsweise durch eine Anrechnung auf den Bildungsurlaubsanspruch, würde der DGB ablehnen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass der neue Anspruch zusätzlich gewährt wird. Dies ist aus Sicht des DGB ggf. stärker hervorzuheben.

Zur Stellungnahme

2025 05 14 DGB an MWVATT SH zur Freistellung von Reservistinnen und Reservisten.pdf (PDF, 81 kB)

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Amtsangemessene Alimentation: Gewerkschaften und Finanzministerin im Dialog

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Am Nachmittag des 13. Januar 2026 hat ein erster Austausch zwischen der Finanzministerin und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner A-Besoldung stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Im Zentrum des Austausches standen die Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung in Schleswig Holstein. Seitens des DGB nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, GdP und ver.di an dem Gespräch teil. Die Gewerkschaften des DGB bekräftigten in dem Gespräch die Notwendigkeit, das kommende Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Gleichzeitig muss nun nachhaltig eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden, die nicht auf Sondereffekten und Einmalzahlungen basiert. Hierfür sind eine strukturelle Neuaufstellung und Erhöhung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen erforderlich. 

Finanzministerium kündigt Korrektur der Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 an 

Das Finanzministerium kündigte eine Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Diese soll im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes nach dem Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder vorgenommen werden. Hinsichtlich der offenen Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2007 bis 2021 in Schleswig-Holstein wird das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese ist derzeit noch offen. 

Schnelle Umsetzung vereinbart 

Finanzministerium und Gewerkschaften streben im Anschluss an die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder gemeinsam eine schnelle Umsetzung der Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Hierzu wurde ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel vereinbart, noch vor der Sommerpause das notwendige Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Weitere Gespräche sind für den Februar 2026 geplant. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.