Zu Re­ge­lun­gen mit dienst­recht­li­chem Be­zug im Haus­halts­be­gleit­ge­setz 2026 (Druck­sa­che 20/3501)

Datum

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 1. August 2025 um eine Stellungnahme im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung zu den Regelungen mit dienstrechtlichem Bezug im Haushaltsbegleitgesetz 2026 gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 15.09.2025 gerne nachgekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung liegt dem Landtag mittlerweile vor (Drucksache 20/3501). Die Stellungnahme des DGB wird sich auf diesen Entwurf beziehen. Zu den einzelnen Regelungen des Gesetzesentwurfes nimmt der

Zur Stellungnahmen

2025 09 15 DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2026 Schleswig-Holstein.pdf (PDF, 156 kB)

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Amtsangemessene Alimentation: Gewerkschaften und Finanzministerin im Dialog

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Am Nachmittag des 13. Januar 2026 hat ein erster Austausch zwischen der Finanzministerin und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner A-Besoldung stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Im Zentrum des Austausches standen die Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung in Schleswig Holstein. Seitens des DGB nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, GdP und ver.di an dem Gespräch teil. Die Gewerkschaften des DGB bekräftigten in dem Gespräch die Notwendigkeit, das kommende Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Gleichzeitig muss nun nachhaltig eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden, die nicht auf Sondereffekten und Einmalzahlungen basiert. Hierfür sind eine strukturelle Neuaufstellung und Erhöhung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen erforderlich. 

Finanzministerium kündigt Korrektur der Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 an 

Das Finanzministerium kündigte eine Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Diese soll im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes nach dem Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder vorgenommen werden. Hinsichtlich der offenen Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2007 bis 2021 in Schleswig-Holstein wird das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese ist derzeit noch offen. 

Schnelle Umsetzung vereinbart 

Finanzministerium und Gewerkschaften streben im Anschluss an die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder gemeinsam eine schnelle Umsetzung der Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Hierzu wurde ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel vereinbart, noch vor der Sommerpause das notwendige Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Weitere Gespräche sind für den Februar 2026 geplant. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.