Zum Ent­wurf ei­ner Ver­ord­nung zur Neu­ord­nung des Be­ur­tei­lungs­we­sens für die Be­am­tin­nen und Be­am­ten

Datum

Das Personalamt hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 17. Juli 2025 und einem Nachtrag vom 1. August 2025 um eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Beurteilungswesens für die Beamtinnen und Beamten gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 28.08.2025 gerne nachgekommen.

Zu den Herausforderungen des Beurteilungswesens

Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung und Neuaufstellung des Beurteilungswesens vor. Ziele sind dabei die Vereinfachung und Verschlankung der Beurteilungsregelungen, die Synchronisierung mit dem neuen Führungsleitbild der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und die Erfüllung der umfangreichen Anforderungen, die sich aus der Entwicklung der Rechtsprechung ergeben. In diesem Kontext werden die bisherige Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG
und zahlreiche Dienstvereinbarungen durch Verordnungen und Verwaltungsanordnungen abgelöst. Der DGB hat dies im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 5. April 2025 deutlich als Beschränkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte kritisiert. Daraufhin wurde mit dem 13. Dienstrechtsänderungsgesetz eine Klarstellung in § 88 Abs. 1 Nr. 24 HmbPersVG vorgenommen, nach der die Mitbestimmung des Personalrates beim Erlass von Beurteilungsrichtlinien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt, soweit sie von den für Beamtinnen und Beamten geltenden Regelungen abweichen. Mit dem Anschreiben im vorliegenden Beteiligungsverfahren wird angekündigt, die Beurteilungsverordnungen für die Beamtinnen und Beamten durch eine Verwaltungsanordnung auch für die Tarifbeschäftigten zur 28. August 2025 Anwendung zu bringen. Eine Mitbestimmung der Personalräte bzw. durch die Spitzenorganisationen wird in diesem Fall nicht stattfinden.

Zur Stellungnahme

2025 08 28 Stellungnahme des DGB zur Neurodnung des Beurteilungswesens in Hamburg .pdf (PDF, 112 kB)

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Amtsangemessene Alimentation: Gewerkschaften und Finanzministerin im Dialog

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Am Nachmittag des 13. Januar 2026 hat ein erster Austausch zwischen der Finanzministerin und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner A-Besoldung stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Im Zentrum des Austausches standen die Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung in Schleswig Holstein. Seitens des DGB nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, GdP und ver.di an dem Gespräch teil. Die Gewerkschaften des DGB bekräftigten in dem Gespräch die Notwendigkeit, das kommende Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Gleichzeitig muss nun nachhaltig eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden, die nicht auf Sondereffekten und Einmalzahlungen basiert. Hierfür sind eine strukturelle Neuaufstellung und Erhöhung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen erforderlich. 

Finanzministerium kündigt Korrektur der Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 an 

Das Finanzministerium kündigte eine Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Diese soll im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes nach dem Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder vorgenommen werden. Hinsichtlich der offenen Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2007 bis 2021 in Schleswig-Holstein wird das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese ist derzeit noch offen. 

Schnelle Umsetzung vereinbart 

Finanzministerium und Gewerkschaften streben im Anschluss an die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder gemeinsam eine schnelle Umsetzung der Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Hierzu wurde ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel vereinbart, noch vor der Sommerpause das notwendige Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Weitere Gespräche sind für den Februar 2026 geplant. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.