Das Personalamt hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 17. Juli 2025 und einem Nachtrag vom 1. August 2025 um eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Beurteilungswesens für die Beamtinnen und Beamten gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 28.08.2025 gerne nachgekommen.
Zu den Herausforderungen des Beurteilungswesens
Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung und Neuaufstellung des Beurteilungswesens vor. Ziele sind dabei die Vereinfachung und Verschlankung der Beurteilungsregelungen, die Synchronisierung mit dem neuen Führungsleitbild der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und die Erfüllung der umfangreichen Anforderungen, die sich aus der Entwicklung der Rechtsprechung ergeben. In diesem Kontext werden die bisherige Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG
und zahlreiche Dienstvereinbarungen durch Verordnungen und Verwaltungsanordnungen abgelöst. Der DGB hat dies im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 5. April 2025 deutlich als Beschränkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte kritisiert. Daraufhin wurde mit dem 13. Dienstrechtsänderungsgesetz eine Klarstellung in § 88 Abs. 1 Nr. 24 HmbPersVG vorgenommen, nach der die Mitbestimmung des Personalrates beim Erlass von Beurteilungsrichtlinien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt, soweit sie von den für Beamtinnen und Beamten geltenden Regelungen abweichen. Mit dem Anschreiben im vorliegenden Beteiligungsverfahren wird angekündigt, die Beurteilungsverordnungen für die Beamtinnen und Beamten durch eine Verwaltungsanordnung auch für die Tarifbeschäftigten zur 28. August 2025 Anwendung zu bringen. Eine Mitbestimmung der Personalräte bzw. durch die Spitzenorganisationen wird in diesem Fall nicht stattfinden.
Zur Stellungnahme
2025 08 28 Stellungnahme des DGB zur Neurodnung des Beurteilungswesens in Hamburg .pdf (PDF, 112 kB)