Viele Freiwillige engagieren sich in den Regionen beim DGB. Zum Beispiel beraten sie als ehrenamtliche Richter:innen bei Sozial- und Arbeitsgerichten. Sie reden in den Schulen mit, prüfen junge Auszubildende oder kämpfen gegen geschlechtliche Diskriminierung.
Bei uns bestimmen Aktive die gewerkschaftlichen Themen, je nach Aufgabe tragen sie Verantwortung in Vorständen und Arbeitskreisen. Sie sind Bindeglieder zwischen Gewerkschaft und Betriebsräten oder engagieren sich als Vertrauensleute und Ansprechpartner:innen im Betrieb.
Die Möglichkeiten sind vielfältig und es gibt fast nichts, was es nicht gibt. Hier erfährst du mehr.
Vor Ort aktiv: Die Kreis- und Stadtverbände des DGB
Aktiv sein bei dir vor der Haustür – das geht auch in deinem Landkreis. In den Kreis- und Stadtverbänden greifen ehrenamtliche Mitglieder der Gewerkschaften wichtige Themen aus dem Arbeits- und Wohnumfeld auf. Sie organisieren Veranstaltungen am 1. Mai und am Internationalen Frauentag, sie sprechen mit Abgeordneten, sie kämpfen gegen die Schließung von Stationen im Krankenhaus, setzen sich gegen Kinderarmut ein und laden zu Bildungsveranstaltungen ein.
Die Kreis- und Stadtverbände sind die satzungsgemäßen Vertretungen des DGB auf der lokalen Ebene. Die Gewerkschaften benennen je ein stimmberechtigtes Mitglied. Willkommen sind aber auch weitere Kolleginnen und Kollegen, die sich auf kommunaler Ebene engagieren möchten.
Was muss ich dafür können?
Du solltest Lust darauf haben, deine Stadt oder deinen Landkreis mitzugestalten. Je besser du ihn kennst, weil du dort lebst und/oder arbeitest, umso einfacher ist das natürlich. Spaß an der Zusammenarbeit in einer Gruppe ist eine weitere Grundvoraussetzung. Schließlich ist man gemeinsam am stärksten. Die Anbindung an eine Gewerkschaft ist ebenfalls von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
Was habe ich davon?
Du kannst bei dir vor Ort etwas bewegen, deine Ideen einbringen und mitmischen. Du lernst neue Leute kennen, führst spannende Diskussionen und hast Spaß bei der Zusammenarbeit. So verankerst du dich ganz neu in deinem Arbeits- oder Wohnort.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Die Kreis- und Stadtverbände treffen sich ca. alle zwei Monate. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen entscheidest du selbst, wie du dich einbringen möchtest.
Welche Unterstützung kriege ich?
Jede, die du brauchst. Vor Ort werden dir die Kolleginnen und Kollegen alle wichtigen Fragen beantworten können. Die Kreisverbände werden aber auch durch die Büros der DGB Regionen betreut und unterstützt. Es gibt Seminare für Ehrenamtliche. Einmal im Jahr treffen sich die Kreisverbände der DGB Region zu einer zweitägigen Klausur. Ein weiteres Treffen wird für alle Ehrenamtlichen im DGB Bezirk Nord organisiert, auf dem du dich mit anderen austauschen kannst.
Ehrenamtliche Richter*innen
„Im Namen des Volkes“: Als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter bist du den Berufsrichter/-innen in einem Verfahren gleichgestellt. Du kannst in der Verhandlung Fragen stellen und hast bei der Urteilsfindung dasselbe Stimmrecht. Tätig bist du am Arbeits- oder Sozialgericht. Gefragt sind hier Sachkenntnis und Erfahrung aus der Arbeitswelt. Durch das Mitwirken von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sollen Entscheidungen praxisnah sein. Ein wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt. Wer berufen wurde, hat auch eine Pflicht zur Ausübung. Das Ehrenamt gilt für fünf Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Du solltest mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem musst du das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und du darfst natürlich nicht vorbestraft sein. Juristische Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht notwendig.
Was habe ich davon?
Mehrere Sachen. Du lernst juristische Abläufe kennen und kannst hinter die Kulissen der Rechtsprechung schauen. Gleichzeitig erfährst du eine hohe Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung. Darüber hinaus wird dir eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Und nicht zuletzt ist es spannend: Man glaubt gar nicht, was für Fälle so vor Gericht landen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Überschaubar. Ein bis zwei Mal pro Jahr für einen Verhandlungstag ist der Durchschnitt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich dafür freizustellen.
Welche Unterstützung kriege ich?
Der DGB bietet mehrmals im Jahr Fortbildungen mit erfahrenen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Richtern/Richterinnen an.
Frauen und Gleichstellung
Du möchtest dich dafür einsetzen, dass Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft gleichberechtigt beteiligt werden? Dann bist du hier genau richtig. Gewerkschaftliche Frauenpolitik verfolgt dieses Ziel durch Frauenförderung, Geschlechter- und Gleichstellungspolitik, damit die Interessen von Frauen in allen Politikfeldern verankert werden. Die Gewerkschaftsfrauen organisieren Veranstaltungen am 8. März, am Equal Pay Day und am Gedenktag gegen Gewalt an Frauen sowie Aktionen zu aktuellen Themen.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Interesse an Frauen- und gleichstellungspolitische Themen. Denn zu tun gibt es leider immer noch genug: Zum Beispiel gegen den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen angehen. Oder sich dafür einsetzen, dass Sorgearbeit besser anerkannt und sexualisierte Gewalt keine Chance hat.
Was habe ich davon?
Du triffst viele Gleichgesinnte, hast Spaß an gemeinsamen Aktionen, kannst gesellschaftlich etwas bewegen und dich politisch einmischen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Der DGB Frauenarbeitskreis Schwerin trifft sich ca. alle sechs Wochen. Für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen kannst du selbst entscheiden, wie du dich einbringen möchtest.
Welche Unterstützung kriege ich?
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bieten vielfältige Seminare und Fortbildungen an. Der Frauenarbeitskreis wird durch hauptamtliche Gewerkschafterinnnen der DGB Regionen betreut.
Jugend
Gute Ausbildung, gute Zukunft: Die DGB-Jugend organisiert alle Gewerkschaftsmitglieder bis 27 Jahre. Sie kümmert sich vor allem um Themen wie Ausbildung, Praktikum und Job. Aber auch bei gesellschaftspolitischen Fragen bezieht sie klar Stellung: Zum Beispiel gegen Rassismus und Ausgrenzung oder für Gleichberechtigung. Sie kämpft für faire Bezahlung und gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Ihre Vertreter/-innen informieren Azubis auf der Berufsschultour, bieten Projekttage für Schulklassen an oder sind an den Hochschulen aktiv. Bundesweit hat die DGB-Jugend rund 500.000 Mitglieder und damit echtes Gewicht.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Du solltest nicht älter als 27 Jahre sein und Lust darauf haben, dich für Themen junger Menschen zu engagieren.
Was habe ich davon?
Nicht nur meckern oder unzufrieden sein – sondern mit anderen für eine Verbesserung kämpfen. Du lernst spannende Leute kennen, planst Aktionen oder engagierst dich bei den Berufsschultouren. Du kannst Gruppenanleiter/-in für andere werden oder an Bildungsfahrten teilnehmen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Das hängt von dir und deinem Engagement ab. Du kannst kontinuierlich in der Jugendarbeit mitarbeiten oder nur bei einzelnen Aktionen dabei sein.
Welche Unterstützung kriege ich?
Alles was du brauchst. Es gibt Fortbildungen und Seminare, Infoveranstaltungen und Arbeitskreise. Außerdem wirst du durch eine/n hauptamtliche/n Gewerkschafter/-in betreut.
Seniorinnen und Senioren
Nach dem Berufsleben aktiv bleiben kannst du bei den DGB-Seniorinnen und Senioren. Deine Erfahrungen und dein Engagement für eine gerechte Gesellschaft sind gefragt.
Die Seniorinnen und Senioren fördern das unverzichtbare «Miteinander der Generationen» und treten für eine solidarische, konstruktive Gestaltung des demografischen Wandels ein: Gegen prekäre Beschäftigung, Niedriglöhne, Rentenkürzungen und die daraus entstehende Altersarmut – für gleiche Bildungschancen, gute Arbeit, gute Löhne und einen starken Sozialstaat.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Seniorin oder Senior sein und interessiert an gewerkschaftlicher Alterssicherungs- und Seniorenpolitik.
Was habe ich davon?
Ganz viele Gleichgesinnte. Du lernst andere Menschen kennen, kannst dich gewerkschaftspolitisch engagieren und einbringen, kannst Aktionen planen und dich mit anderen austauschen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Hängt von deiner Bereitschaft ab: Vom kontinuierlichen Einsatz im DGB Seniorenausschuss bis zu einzelnen Aktionen ist alles dabei.
Welche Unterstützung kriege ich?
Der Seniorenarbeitskreis wird durch einen hauptamtlichen Gewerkschafter*innen der DGB Regionen betreut.
Vollversammlungen der Handwerkskammern
Seit der Einführung des „Handwerksgesetzes“ 1897 bestimmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Politik des Handwerks mit. Bis heute ist das so. Alle fünf Jahre wird die Vollversammlung, das höchste beschlussfassende Gremium der Kammer, gewählt. Wenn du im Handwerk arbeitest, hast du die Möglichkeit, dich für die Arbeitnehmerliste zur Wahl in die Vollversammlung aufzustellen.
Die Vollversammlung wählt den Präsidenten und Vizepräsidenten der Handwerkskammer sowie die Besetzung der Kammerausschüsse (z. B. den Berufsbildungsausschuss).
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Am Wichtigsten ist deine Motivation, dich für die Belange der Gesellinnen und Gesellen, der Lehrlinge und der Beschäftigten im Handwerk einzusetzen.
Für die Vertretung in der Vollversammlung der Handwerkskammer sind Volljährigkeit, eine abgeschlossene Ausbildung – diese muss nicht im Handwerk absolviert worden sein – sowie eine Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb Voraussetzung.
Was habe ich davon?
Über dein Ehrenamt in der Handwerkskammer gestaltest du die Kammerpolitik mit. Du bringst deine Meinung bei der politischen Vertretung von so unterschiedlichen Themen wie Ausbildung, (Meister-)Prüfungen, Digitalisierung oder Arbeits- und Umweltschutz ein. Darüber hinaus kannst du dein Wissen erweitern und lernst neue Kolleginnen und Kollegen kennen. Für dein Ehrenamt musst du von deinem Arbeitgeber, ohne Minderung deines Arbeitsentgelts, freigestellt werden. Außerdem wird dir eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
In der Regel finden vier Sitzungen der Vollversammlung pro Jahr statt. Neben den Sitzungsterminen der Vollversammlungen solltest du Zeit für Vorbesprechungen und ggf. Ausschussarbeit einplanen.
Welche Unterstützung kriege ich?
Die Gewerkschaften und Kammern bieten regelmäßig Fortbildungen an. Außerdem wirst du von deiner Gewerkschaft und dem DGB unterstützt – zum Beispiel mit Fortbildungsangeboten, Materialien oder Unterstützung durch Hauptamtliche.
Ehrenamtliche Prüferin und Prüfer in der IHK und in der Handwerkskammer
Junge Beschäftigte auf ihren ersten Schritten ins Berufsleben begleiten, Ausbildung mitgestalten und die Qualität der Berufsausbildung sichern – dabei helfen ehrenamtliche Ausbildungsprüfer/-innen. Sie nehmen die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen der Auszubildenden ab und bewerten sie. Grundlage dafür ist berufliche Erfahrung. Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer/-innen gibt es in Deutschland. Die Berufung der Prüfungsausschussmitglieder erfolgt für einen einheitlichen Zeitraum, der jedoch längstens fünf Jahre beträgt. Eine Verlängerung ist möglich.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Für eine aussagekräftige und faire Prüfung ist es wichtig, dass du dich in deinem Bereich gut auskennst. Voraussetzung ist, dass du eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt hast oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Prüfungsgebietes vorweisen kannst. Kenntnis der Ausbildungsordnung und des Prüfungswesens sind unverzichtbar. Die Prüfungen werden i. d. R. in den entsprechenden Kammern abgenommen. Außerdem ist Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und pädagogisches Gespür hilfreich.
Was habe ich davon?
Als Prüfer/-in leistest du einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsbildung der Branche: Du trägst dazu bei, dass betriebsnah geprüft wird. Durch den Austausch mit anderen Prüfer/-innen kannst du deinen eigenen Horizont erweitern. Dabei gibt es zahlreiche Anregungen für den Arbeitsalltag im Unternehmen und du kannst dein fachliches Wissen kontinuierlich ausbauen. Außerdem erhältst du als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in eine Aufwandsentschädigung. Und nicht zuletzt wird die duale Ausbildung insgesamt – als Qualitätsmerkmal – gestützt.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Je nach Beruf und deinen individuellen Möglichkeiten im Durchschnitt zwei bis acht Tage im Jahr. Dabei bestimmst du als Prüfer/-in den zeitlichen Aufwand in Abstimmung mit der zuständigen Stelle selbst. Der Arbeitgeber stellt dich dafür in der Regel frei.
Welche Unterstützung kriege ich?
Die Gewerkschaften und Kammern bieten regelmäßig Fortbildungen an. Außerdem wirst du von deiner Gewerkschaft unterstützt.