Be­am­ten­be­sol­dung: DGB be­grüßt Vor­ge­hen der Lan­des­re­gie­rung in Schles­wig-Hol­stein

Datum

Ordnungsnummer PM010

Die Landesregierung hat heute ihre Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses umfasst das Gesamtpaket auch weitere Maßnahmen. Der DGB hatte ab Anfang Oktober 2023 seine verbeamteten Mitglieder dazu aufgerufen, Anträge auf amtsangemessene Alimentation an ihre Dienstherren zu stellen. Fast 17.000 Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind diesem Aufruf gefolgt. 

Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord: „Der Druck der Beschäftigten wirkt, die Landesregierung reagiert. Das nun vorgelegte Gesamtpaket geht über das Tarifergebnis hinaus, ist aber notwendig, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Die Landesregierung versucht damit eine Klagewelle abzuwenden. Das Vorgehen der Landesregierung ist richtig.“

Die Landesregierung beabsichtigt, den Gewerkschaften nun kurzfristig einen Gesetzesentwurf zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorzulegen. Mit dem Gesetzesentwurf wird die Landesregierung die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2023 und 2024 nachweisen müssen. Erst nach Vorlage des konkreten Gesetzesentwurfes wird der DGB die Einhaltung der verfassungskonformen Besoldung prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden können.

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