Angesichts der rechtlich unklaren Lage hinsichtlich der Verfassungskonformität der Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein fordert der DGB die Landesregierung auf für das Jahr 2025 eine Gleichbehandlungszusage abzugeben. Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord, erklärt hierzu:
"In dieser Woche wird das Bundesverfassungsgericht anhand der Berliner Besoldung voraussichtlich eine Grundsatzentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation treffen. Eine weitere Entscheidung zu Schleswig-Holstein könnte zeitnah folgen. Gleichzeitig ist die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein durch Vorlagebeschlüsse der Verwaltungsgerichte in Schleswig und Hamburg unter Druck. Es ist wahrscheinlich, dass für 2025 ein Nachbesserungsbedarf besteht. Zusätzlich beginnt nun die Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder. Der DGB und seine Gewerkschaften werden noch in dieser Woche zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation aufrufen, um die individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu sichern. Nun liegt der Ball beim Land, den Druck aus dem Kessel zu nehmen und eine mögliche Klagewelle zu verhindern. Das Land Schleswig-Holstein muss nun gegenüber Betroffenen für das Jahr 2025 auf die Einrede der Verjährung und die haushaltsnahe Geltendmachung verzichten. Eine solche Gleichbehandlungszusage würde individuelle Anträge und Klagen für 2025 überflüssig machen. Das Land könnte die kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Ruhe prüfen und im Jahr 2026 rückwirkend gesetzgeberisch tätig werden. Notwendig sind sowohl die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung als auch ein strukturell neues Besoldungsrecht."
Der DGB und seine Gewerkschaften werden noch in dieser Woche ihre Mitglieder zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 aufrufen und dafür ein entsprechendes Musterschreiben zu Verfügung stellen. Entsprechende Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden, um einen individuellen Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung zu sichern. Verzichtet das Land gegenüber seinen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen auf die Einrede der Verjährung und die haushaltsnahe Geltendmachung, so sind individuelle Anträge und Klagen nicht mehr erforderlich. Dies wird als "Gleichbehandlungszusage" bezeichnet.