Betriebsratswahlen 2022

Datum

Ordnungsnummer PM 09

Am 1. März starten bundesweit die Betriebs- und in Hamburg zusätzlich die Personalratswahlen. Währen der Corona-Pandemie waren Beschäftigte in Betrieben mit Mitbestimmung und Tarifvertrag besser geschützt und haben sich seltener Sorgen um ihren Arbeitsplatz gemacht. Bis zum 31. Mai sind hunderttausende Hamburger Beschäftigte aufgerufen, ihre neuen Interessensvertretungen zu wählen.

Dazu die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla: „Mit starken Betriebs- und Personalrät*innen ist man als Beschäftigte*r niemals allein. Ob Kündigungen, Einkommenssicherung bei Kurzarbeit, Überstunden oder mobiles Arbeiten – Betriebs- und Personalrät*innen sorgen dafür, dass die Interessen der Beschäftigten gehört werden. Betriebe mit einer starken Mitbestimmung sind ökologischer, krisenfester und achten mehr auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gleichstellung der Geschlechter. Betriebs- und Personalrät*innen sind die wichtigsten Verbündeten der Beschäftigten vor Ort im Betrieb. Darauf sollte niemand verzichten müssen. Deswegen rufen wir alle Beschäftigten auf, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen!

Problematisch ist, dass nach neusten Zahlen nur 40 Prozent aller Beschäftigten einen Betriebs- oder Personalrat an ihrer Seite haben. Neugründungen von Betriebsräten in Zukunft juristisch besser zu schützen, ist ein wichtiger Schritt, um das zu ändern. Um Gute Arbeit zu gewährleisten, müssen darüber hinaus OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden eingeschränkt, Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen erleichtert und Tarifverträge zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge gemacht werden.

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