Den öf­fent­li­chen Dienst schüt­zen – oh­ne Schnell­schüs­se

Datum

Ordnungsnummer PM 036

Zur Ankündigung eines Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Überprüfung der Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten sagt Laura Pooth, Vorsitzende DGB Nord:

„Wir sind uns völlig einig, dass wir den öffentlichen Dienst vor Verfassungsfeinden schützen müssen und es ist gut, dass die Gewerkschaften an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs beteiligt werden. Dafür stehen wir zur Verfügung. Jetzt gilt es, sauber zu arbeiten. Denn wir haben in der Vergangenheit unsere Erfahrungen mit Berufsverboten gemacht. Speziell die Lehren aus dem sogenannten Radikalenerlass machen deutlich, dass wir vorsichtig sein müssen. Wir dürfen keine Schnellschüsse machen.“

Hintergrund

Der sogenannte „Radikalenerlass“ wurde 1972 von Bund und Ländern verabschiedet. Danach wurden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue hin überprüft. Nach etlichen Klagen und großen politischen Diskussionen wurde er ab Ende der 70er Jahren in den Ländern nach und nach außer Kraft gesetzt.

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