DGB begrüßt den Entwurf für ein Hamburgisches Beamtenbesoldungsgesetz – und fordert Nachbesserungen

Datum

Ordnungsnummer PM 17

Der gestern vorgelegte Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen zwei Regelungen vor: Zum einem sollen gemäß dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder die Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht, zum anderen für die Jahre 2021 bis 2025 rückwirkend eine zeitlich befristete Angleichungszulage eingeführt werden. Die Angleichungszulage soll die amtsangemessene Alimentation der Beamten sicherstellen und u.a. die 2011 erfolgte Kürzung der Sonderzahlung ausgleichen. Sie soll laut Entwurf jedoch nur den aktiven Beamt*innen zugestanden werden. Der DGB kritisiert die Nichtberücksichtigung der Versorgungsempfänger*innen bei der Gewährung der Angleichungszulage.

Dazu Tanja Chawla: „Wir fordern, dass die Angleichungszulage auch nach 2025 gewährt wird. Als Minimalkompromiss wäre aus gewerkschaftlicher Sicht mindestens eine Prüfklausel im Gesetzesentwurf zu verankern. Gerade in Zeiten massiv steigender Lebenserhaltungskosten ist die Befristung das falsche Signal. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden den Prozess weiter aufmerksam begleiten.“

zurück