Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet sich im Vergleich der Beamtenbesoldung mit dem Bund und den anderen Ländern von den letzten Plätzen, bleibt aber insgesamt im unteren Mittelfeld. So lautet kurz zusammengefasst das Fazit des bundesweiten DGB-Besoldungsreportes 2025 für Mecklenburg-Vorpommern.
Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord, erklärt dazu: „Die strukturellen Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Beamtenbesoldung in den letzten Jahren machen sich insbesondere im Bereich der Eingangsbesoldung bemerkbar. Hier hat Mecklenburg-Vorpommern an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen. Es fehlen aber weiterhin Maßnahmen, um die Besoldung insgesamt attraktiv und wettbewerbsfähig aufzustellen. Dies gilt beispielsweise für den Verzicht der Landesregierung auf eine Hebung der gesamten Besoldungstabelle. Wenn das Land im Wettbewerb um die besten Köpfe mithalten möchte, muss die Landesregierung weiter in die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes investieren.“
Betrachtet man die absolute Höhe der Besoldung ohne Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit so liegen in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A7 insgesamt 10 Bundesländer vor Mecklenburg-Vorpommern – darunter auch alle norddeutschen Länder und Berlin. In der Endstufe der Besoldungsgruppe A7 sind es sogar 14 Länder, nur Brandenburg und das Saarland schneiden schlechter ab. Die Besoldungsgruppe A7 ist beispielsweise für den mittleren Dienst der Polizei und der Berufsfeuerwehr relevant. In der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A9 liegen sechs Länder vor Mecklenburg-Vorpommern, in der Endstufe A9 sind es dann wiederum 12 Länder, die besser besolden als Mecklenburg-Vorpommern. In der Eingangsbesoldung der Besoldungsstufe A13 zahlen 12 Länder besser als Mecklenburg-Vorpommern, in der Endstufe der Besoldungsgruppe A13 sogar 14 Länder. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitszeiten steht Mecklenburg-Vorpommern etwas besser da.
Laura Pooth: „Die Landesregierung ist gefordert, die Attraktivität der Besoldung im Ländervergleich im Blick zu behalten. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse für die Beschäftigten der Länder auf die Besoldung und Versorgung ist dabei unverzichtbar. Weitere konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität könnten beispielsweise eine Erhöhung aller Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen um mindestens ein Prozent, eine Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung oder aber die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer pauschalen Beihilfe für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte sein. Insbesondere bei der pauschalen Beihilfe sind mittlerweile alle norddeutschen Länder, Berlin, Brandenburg, Thüringen und Sachsen weiter als Mecklenburg-Vorpommern.“