DGB Hamburg und Justizsenatorin Anna Gallina setzen Zeichen gegen Gewalt an Frauen

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Ordnungsnummer PM 026

Erst in der vergangenen Woche hatte eine erschütternde BKA-Statistik den massiven Handlungs- und Schutzbedarf unterstrichen. Danach ist die Zahl der Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt werden, erneut deutlich gestiegen. Das BKA zählte 360 Todesopfer durch geschlechtsspezifische Gewalt im Jahr 2023 - damit stirbt fast jeden Tag eine Frau in Deutschland an den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla forderte die Politik zu entschlossenerem Handeln auf:

„Deutschland hat in den letzten Jahren auch auf Druck der Gewerkschaften zwei wegweisende internationale Übereinkommen ratifiziert. Die ILO-Konvention 190 zum Schutz vor Gewalt in der Arbeitswelt und die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Zunahme der Gewalt- und Todesfälle zeigt jedoch, dass diese Instrumente dringend scharf gestellt werden müssen, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Lücken in der derzeitigen Rechtslage zu schließen. Dass Bundesinnenministerin Nancy Faser sich dem nun annehmen will, ist ein guter erster Schritt. Aber auch ohne bundesweite Gesetzänderungen kann Hamburg Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Betroffene von häuslicher Gewalt einen subjektiven Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Dazu müssten die immer noch viel zu wenigen Frauenhausplätze endlich ausgebaut werden. Darüber hinaus unterstreichen wir unsere Forderung nach einem von Gewalt freien Arbeitsumfeld. Insbesondere die relativ frisch ratifizierte ILO-Konvention 190 braucht nun noch mehr Aufmerksamkeit, so dass Frauen endlich zuhause und am Arbeitsplatz sicher sind.“ 

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, betonte in Bezug auf den Arbeitsplatz:

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld, ein Arbeitsumfeld frei von Übergriffen, geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung. Das gehört zentral in den Arbeitsschutz. Die Betriebe müssen dafür sorgen, dass in der Zusammenarbeit das Risiko für belästigendes oder abwertendes Verhalten, verbale oder physische Gewalt reduziert wird. Sie müssen die Prinzipien und Vorgaben in ihre Konzepte integrieren und Maßnahmen gegen Gewalt, Belästigung und Diskriminierung ergreifen. Auch wir als Behörden in Hamburg sind in der Verantwortung und unterstützen Beschäftigte, die von Gewalt oder Belästigung bei der Arbeit betroffen sind. Mit der Arbeitsschutzpartnerschaft besteht außerdem ein breites und starkes Bündnis, um im gemeinsamen Austausch den Schutz für alle Beschäftigten zu stärken. Es gibt ein großes Bündel an Vorgaben, jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass es in der Praxis konsequent umgesetzt wird und die Ziele erreicht werden. Klar ist: Der Schutz von Frauen auch im Arbeitsumfeld muss weiter erhöht werden. Dort, wo konkret Verbesserungen notwendig und zielführend sind, werden wir uns für sie einsetzen.“

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