Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor, für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent. Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sollte zügig und insgesamt angehoben werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):
· bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,
· bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,
· bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro,
· bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent soll eine vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe eingeführt werden und die Ausgleichsabgabe hier zukünftig bei 1.300 Euro liegen.
In Hamburg machen schwerbehinderte Menschen nur 4,2 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 3,7%, öffentliche Arbeitgeber: 6,5%). Damit liegt das Bundesland deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*. Von den 5.182 Unternehmen in Hamburg, die diese Quote erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern), hatte sogar jedes dritte Unternehmen (1.769) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.
*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (März 2022): Daten für das Jahr 2020.