„Ein solider Kompromiss" – DGB begrüßt Entwurf für ein neues Personalvertretungsgesetz

Datum

Ordnungsnummer PM 15

Der DGB begrüßt den gestern von der Landesregierung verabschiedeten Gesetzesentwurf für ein neues Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Bezirk Nord, betont: „Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist das Ergebnis eines jahrelangen Diskussions- und Beteiligungsprozesses. Er bildet Beschäftigteninteressen ebenso ab wie Vorstellungen der Arbeitgeber. Insgesamt ist er ein solider Kompromiss, der vom DGB begrüßt und mitgetragen wird. Aus unserer Sicht notwendige Änderungen werden wir nun im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Diskussion stellen." 

 

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung orientiert sich am bewährten Standard anderer norddeutscher Länder. Er greift insbesondere Regelungen aus den geltenden Personalvertretungsgesetzen Hamburgs und Niedersachsens auf. Er ist damit kein Experiment, sondern bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Gleichzeitig bleibt er als Kompromiss erkennbar hinter den Gesetzen Schleswig-Holsteins, Nordrhein-Westfalens oder Thüringens zurück. Auch in der Privatwirtschaft gelten mit dem Betriebsverfassungsgesetz deutlich höhere Standards.

 

Laura Pooth: „Mit der konsequenten Orientierung am Standard der anderen norddeutschen Länder besteht nun die Chance, mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung eine Ost-West-Angleichung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst vorzunehmen. Der öffentliche Dienst in Mecklenburg-Vorpommern würde eine Anpassung an das Niveau an Mitbestimmung und Beteiligung erreichen, das in den nordwestlichen Bundesländern teilweise seit Jahrzehnten üblich ist. Es wird Zeit, dass wir den Beschäftigten im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommerns mehr Mitbestimmung und Beteiligung zutrauen."

 

Zum Hintergrund: In den Unternehmen der Privatwirtschaft wird die Mitbestimmung der Betriebsräte durch das Betriebsverfassungsgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Es gilt jedoch nicht für den Bereich des öffentlichen Dienstes. Hier regeln die 17 Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder die Rechte der Personalräte. Die Gesetze unterscheiden sich dabei teilweise stark voneinander. Die Gesetze aller anderen norddeutschen Länder sowie von Thüringen und Rheinland-Pfalz sehen beispielsweise unterschiedliche Formen einer innerdienstlichen Allzuständigkeit vor, die nun nach dem Vorbild Hamburgs und Niedersachsens auch in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden soll. Das Personalvertretungsgesetz gilt nicht nur für die allgemeine Landesverwaltung, sondern auch für alle Kommunen, Schulen, Polizei, Berufsfeuerwehren, Hochschulen, Anstalten öffentlichen Rechtes wie die Landesforsten, rechtsfähige Teilkörperschaften wie die Universitätskliniken, kommunale Eigenbetriebe wie beispielsweise das Klinikum Südstadt Rostock, Sparkassen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Insbesondere im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz bietet es öffentlichen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Privatwirtschaft.

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