Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern müssen ohne Nachteile zwischen der freiwilligen, gesetzlichen Versicherung und dem klassischen Modell aus Beihilfe und privater Krankenversicherung wählen können. Die Landesregierung muss sich einen Ruck geben.“ Mit diesen Worten kommentiert Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 8/4774 vom 8. Mai 2025) von gestern.
Pooth: „Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, eine pauschale Beihilfe einführen zu wollen. Bisher ist das nicht passiert. Dabei sind schon mehr als 1.000 Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Ihre Zahl ist nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag stark gestiegen. Diese Menschen vertrauen auf die Ankündigung der Landesregierung. Sie tragen aktuell sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil selbst. Das ist eine unnötige Belastung für die Beschäftigten.“
Die Einführung der pauschalen Beihilfe wäre in Mecklenburg-Vorpommern mit einem deutlichen Attraktivitätsgewinn für den öffentlichen Dienst verbunden. Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass insbesondere unter neuen Lehrkräften, in technischen Berufen und in den unteren Besoldungsgruppen mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist. Pooth: „Alle norddeutschen Länder und fast alle ostdeutschen Länder haben mittlerweile Regelungen für einen pauschalen Zuschuss zu den Kosten der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte getroffen. Sie wissen, dass das den öffentlichen Dienst deutlich attraktiver macht. Mecklenburg-Vorpommern droht hier ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.“
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage auf drohende, kurzfristige Mehrkosten verwiesen. Langfristig stehen diesen Mehrkosten jedoch Kompensationseffekte entgegen, da die pauschale Beihilfe insbesondere bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zu deutlichen Entlastungen für den Haushalt führen wird. Das zeigt auch das Beispiel Hamburg: Der Senat dort ging bei der Einführung von einer langfristig weitgehenden Kostenneutralität aus.
Zum Hintergrund:
Beamt*innen, die sich alternativ zum Bezug von individuellen Beihilfeleistungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, haben aktuell in Mecklenburg-Vorpommern sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmerbeitrag selbst zu tragen, die Dienstherren beteiligen sich bisher nicht an den Kosten. In den Ländern Niedersachsen, Sachsen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen übernehmen die Dienstherren bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kosten der Krankenvollversicherung, in Schleswig-Holstein unter bestimmten Bedingungen. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, eine pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte einführen zu wollen.
Die kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , und die Antwort der Landesregierung finden sich unter diesem Link