Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Beamtenbesoldung fordert der DGB Hamburg den Senat auf für das Jahr 2025 eine Gleichbehandlungszusage abzugeben. Damit würden individuelle Anträge der Betroffenen auf eine amtsangemessene Alimentation überflüssig werden, die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf Hamburg könnten in Ruhe geprüft und abgewogen werden.
Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, erklärt hierzu: „Alle Seiten sollten sich die notwendige Zeit nehmen, die Auswirkungen der heutigen Entscheidung auf die Besoldung und Versorgung der Hamburger Beamt*innen in Ruhe zu prüfen. Neben der aktuellen Entscheidung sind dabei die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichtes Hamburg, die laufende Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die notwendige zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses sowie die in Hamburg im Jahr 2026 ersatzlos wegfallende Angleichungszulage zu berücksichtigen. Der Hamburger Senat sollte in dieser Situation für das Jahr 2025 gegenüber den Betroffenen auf die Einrede der Verjährung und die haushaltsnahe Geltendmachung verzichten. Eine solche Gleichbehandlungszusage würde individuelle Anträge und Klagen für 2025 überflüssig machen. Das wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen.“