Hamburger Senat legt Gesetzesentwurf zur Tariftreue vor – DGB Hamburg begrüßt Novellierung, fordert aber dringend Nachbesserungen

Datum

Ordnungsnummer PM 09

„Wir blicken auf konstruktive Gespräche im Vorfeld des Entwurfes zurück, bei denen viele Schritte aufeinander zu gegangen worden sind. Allerdings sind einige Gesetzesformulierungen aus unserer Sicht deutlich schärfer zu fassen. Insbesondere die Anwendung der branchenspezifischen Tarifverträge muss fest verankert werden und die Gefahr ausschließen, je nach politischer Konstellation zum Spielball zu werden. Hinzu kommt, dass die Schwellenwerte, ab denen das Gesetz überhaupt zur Anwendung kommen soll, bundesweit die mit Abstand höchsten sind. Damit besteht aus unserer Sicht ein ernstzunehmendes Risiko, dass sich das Gesetz selbst abschafft. Weiterhin braucht es die verbindliche Übernahmeregelung für Beschäftigte des ÖPNVs, falls ein Betreiberwechsel ansteht. Die FHH ist keine gewöhnliche Auftraggeberin, die einzig Marktmechanismen folgen muss. Vielmehr sollte sie die Chance über ein gutes Tariftreuegesetz den Sozialstaat zu stärken, Beschäftigung abzusichern und gute Arbeitsbedingungen zu fördern, nicht vorbeiziehen lassen. Aber das bedeutet für uns auch, das Gesetz so sicher zu formulieren, dass Tarifbindung auch in Zukunft eingehalten werden muss!“ so Chawla weiter.

Nach mehreren Jahren der Erarbeitung legte der Hamburger Senat heute den Entwurf Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vor. Damit startet nun die Phase der Verbändeanhörung. Der DGB Hamburg blickt optimistisch auf den laufenden Prozess und die anstehenden Ergänzungen.

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