Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im vergangenen Sommer festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro an.
Vollzeitbeschäftigte erhalten dadurch für 2026 rund 2.280 € und im kommenden Jahr 2027 rund 3.700 € mehr brutto als in diesem Jahr.
Kaufkraft steigt - das ist auch gut für die Wirtschaft
Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht die Kaufkraft um etwa 20 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zwei Jahren führen die Beschlüsse der Kommission zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs für Mindestlohnbeschäftigte von rund 5,7 Milliarden Euro. Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten als wichtige wirtschaftliche Stütze.
In Schleswig-Holstein arbeiten etwa 230.000 Beschäftigte zum Mindestlohn — das entspricht 18,5 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Vor allem im Gastgewerbe ist der Mindestlohn sehr weit verbreitet. Dort arbeitet mehr als die Hälfte (52,2 Prozent) zum Mindestlohn. Im gesamten Dienstleistungsbranchen beträgt der Anteil in Schleswig-Holstein 19,4 Prozent.
Lohn zu niedrig? Hier gibt es Unterstützung
Der DGB Nord bewertet die Erhöhung als wichtigen und notwendigen Schritt: „230.000 Beschäftigte in Schleswig-Holstein bekommen mit der Mindestlohnerhöhung spürbar mehr Geld in die Tasche. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Kaufkraft – gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können“, sagt Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord.
Der neue Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Beschäftigte. Stundenlöhne unter 13,90 € sind gesetzeswidrig und strafbar. Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren.
Tarifverträge sind besser als höherer Mindestlohn
Klar ist: Der Mindestlohn bleibt eine zweitbeste Lösung. Gute Löhne und dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge. Deshalb braucht es politische Maßnahmen, die die Tarifbindung stärken und die Verbreitung guter, tariflich gesicherter Beschäftigungsverhältnisse fördern.
Hintergrund
Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.