Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns bringt nun die pauschale Beihilfe auf den Weg. Diesen Schritt begrüßt Laura Pooth, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Nord, ausdrücklich: "Versprochen – gehalten! Die Landesregierung liefert und setzt ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das ist ein wichtiger und überfälliger Schritt, der dem öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern frischen Wind verleihen wird."
In vielen norddeutschen und ostdeutschen Bundesländern hat sich dieses Modell bereits bewährt. Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass insbesondere unter neuen Lehrkräften, in technischen Berufen und in den unteren Besoldungsgruppen mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist. "Endlich erhält dieser Attraktivitätsbooster für den öffentlichen Dienst auch in Mecklenburg-Vorpommern Einzug – ein wichtiger Schritt, um Wettbewerbsnachteile zu beseitigen", so Laura Pooth.
Mit dem Inkrafttreten hätte auch das Warten von mehr als 1.000 Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen, die sich bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben, ein Ende. "Sie tragen aktuell sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil selbst. Das ist eine unnötige Belastung für die Beschäftigten", bekräftigt Pooth.
Zum Hintergrund
Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er sorgt dafür, dass Beamt*innen ohne Nachteile zwischen der freiwilligen, gesetzlichen Versicherung und dem klassischen Modell aus Beihilfe und privater Krankenversicherung wählen können. Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr pauschal an den Kosten einer gesetzlichen Krankenvollversicherung – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
In den Ländern Niedersachsen, Sachsen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen übernehmen die Dienstherren bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kosten der Krankenvollversicherung, in Schleswig-Holstein unter bestimmten Bedingungen.