Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern debattiert am heutigen Mittwoch in der ersten Lesung zwei Gesetzesentwürfe zur Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 und 2025 soll das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeit- und wirkungsgleich übertragen werden. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 eine verfassungskonforme Besoldung hergestellt werden. Der DGB und seine Gewerkschaften hatten im Dezember 2023 dazu aufgerufen, Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation zu stellen. Mehrere tausend Menschen folgten dem Aufruf.
Die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, erklärt anlässlich der Debatte im Landtag: „Der Landtag wäre gut beraten, die beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe ohne Abstriche zu verabschieden. Ansonsten droht dem Land eine Klagewelle. Ohne die beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe würde in den Jahren 2023, 2024 und 2025 eine verfassungskonforme Besoldung nicht gewährleistet sein. Gleichzeitig wird mit den Gesetzesentwürfen eine Chance vertan das Land Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um qualifizierte Köpfe für den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig aufzustellen. Es wird absehbar schwierig bleiben genügend Bewerberinnen und Bewerber für die Schulen, die Polizei, die Berufsfeuerwehren oder die Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen.“
Im DGB-Besoldungsreport 2023 hat Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich mit dem Bund und den anderen Ländern schlecht abgeschnitten und teilweise den letzten Platz im Länderranking eingenommen. Mecklenburg-Vorpommern steht im Wettbewerb um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber in direkter Konkurrenz mit dem Bund und den anderen Ländern. Insbesondere die Metropolen Hamburg und Berlin besitzen eine hohe Anziehungskraft für junge Menschen. Laura Pooth: „Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.“