NEIN ZU GEWALT AN FRAUEN! Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Solidarisch gegen patriarchale Gewalt

Datum

Ordnungsnummer PM 029

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wollen wir Handlungsmöglichkeiten gegen patriarchale Gewalt in den Blick nehmen. Wie können Betroffene unterstützt und Täterstrategien durchkreuzt werden? Lena Mußlick vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein zeigt anhand aktueller Zahlen und Beispiele, wie verschiedene Formen von Diskriminierung und Gewalt zusammenwirken und was wir ihnen entgegensetzen konnen.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2025
Das Programm von DGB Frauen DGB Kiel Region und Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein am 25. November 2025

WANN: 25. November 2025, 18:00 Uhr

WO: Kiel, Kieler Gewerkschaftshaus, Foyer

ANMELDUNG: kiel@dgb.de

FLYER Internationaler Tag gegen Gewalt - Programm DGB Kiel Region:
NEIN ZU GEWALT AN FRAUEN (PDF, 1 MB)

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2025
Aktionen der DGB-Frauen zum 25. November 2025

In diesem Jahr machen die DGB-Frauen und DGB-Jugend mit gemeinsamen Aktionen auf den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) aufmerksam. Inhaltlich steht die zügige Einführung des geplanten Gewalthilfegesetzes im Fokus unserer Aktivitäten.

Unsere Forderungen: GEWALTHILFESETZ UMSETZEN JETZT!
Prävention und Schutz vor häuslicher Gewalt

Alarmierende Statistiken verdeutlichen die Dringlichkeit eines effektiven Gewaltschutzes:

  • Jeden zweiten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet,
  • Alle drei Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt[1].

Trotz dieser erschreckenden Zahlen weisen Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf; tausende Frauenhausplätze fehlen. Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen muss also dringend ausgebaut werden.

Doch die notwendigen Verbesserungen kommen nur im Schneckentempo voran: Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße aus Landes- und Kommunalmitteln; etliche Frauenhäuser sind sogar auf Spenden angewiesen. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern so hohe Unterbringungskosten zahlen, dass sie sich einen Platz nicht leisten können. Große Unterschiede bestehen hinsichtlich der Quantität und der Qualität der Hilfsangebote.

Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden oder nicht, darf aber nicht vom Wohnort abhängen. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert und zugänglich sein.

Der DGB fordert deshalb eine konsequente, unverzügliche Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und die ausreichende Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit.

Der DGB fordert die Länder auf, die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes zügig umzusetzen, so dass sie bis 2027 flächendeckend Beratungsangebote und Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sicherstellen können.

Der DGB begrüßt den ab 2032 einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Auch eine verstärkte Täterarbeit ist notwendig, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen.

Der DGB macht sich stark dafür, dass alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt so ausgestattet werden, dass die notwendigen personellen Ressourcen und Qualifikation der Beschäftigten zur Verfügung stehen.


[1] Quelle: BKA Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023

 

Konkret fordert der DGB Bund, Länder und Kommunen auf, das Hilfe- und Unterstützungssystem für Betroffene häuslicher Gewalt zu stärken:

  • Allen Opfern von häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt gewähren, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religion und Sprache der Betroffenen.
  • Bundesweit verbindliche Regelungen schaffen, die ein breitgefächertes, bedarfsgerechtes Unterstützungssystem sicherstellen, das den Bedürfnissen der Opfer von häuslicher Gewalt gerecht wird und dauerhaft finanziert ist. Hierzu gehören z. B. der Ausbau digitaler Beratung, das ständige Vorhalten von Schutzräumen sowie Angebote auch für queere Menschen. Durch eine bundesgesetzliche Regelung muss für die Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen gesorgt werden, mit verbindlichen Mindeststandards für Länder und Kommunen.
  • Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Menschen für die Zeit des Aufenthaltes in einer Schutzeinrichtung sicherstellen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und auch wenn sie vom Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII ausgeschlossen sind.
  • Ständige Erreichbarkeit (24/7) von Justizbehörden (zuständige Staatsanwaltschaften und Gerichte), Jugendämtern sowie Rufbereitschaft der Ausländer- und Migrationsbehörden gewährleisten.
  • Bundesweit einheitliche Parameter für die Erhebung und Auswertung statistischer Zahlen festlegen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und bundesweite Kampagnen umsetzen, so dass Informationen über die Möglichkeit, Gewaltspuren ohne Anzeige gerichtsfest zu dokumentieren, die Betroffenen besser erreichen.
  • Forschung über das Auftreten, die Ursachen und die Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden fördern.

Hier der Link zum Gewalthilfegesetz und zum Factsheet Gewalthilfegesetz der Frauenhauskoordinierung e.V.

Hier findet ihr unser DGB-Forderungspapier und eine Übersicht zu den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben des Gewalthilfegesetzes:

DGB-Forderungen Gewalthilfegesetz umsetzen - JETZT! A4 (PDF, 103 kB)

DGB-Forderungen Gewalthilfegesetz umsetzen - JETZT! A3 (PDF, 103 kB)

Inhaltliche und zeitliche Vorgaben des Gewalthilfegesetzes A4 (PDF, 88 kB)

Der DGB wird auf allen Ebenen auf die Forderung nach einer zügigen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes aufmerksam machen; u. a. mit einer Foto-Mitmachaktion und der DGB-Frauen-Fahnenhissaktion vor den Gewerkschaftshäusern.

Dazu werden Fotos (und Videos) von Gruppen und Einzelnen mit unseren Aktionsplakatmotiven gepostet.

Unsere Botschaft ist: Wir sind solidarisch gegen Gewalt an Frauen. Ihr seid nicht allein.
Beteiligt euch an unserer Foto-Aktion. Teilt eure Bilder auf den sozialen Medien und fordert die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes.
Macht ein Foto von euch mit einem unserer Aktionsschilder oder der Fahne „NEIN zu Gewalt an Frauen“.  

Beispiele zur Umsetzung der Fotoaktion, viele Materialien und umfangreiche Informationen zu 'Gewalthilfegesetz umsetzen JETZT!' am 'Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2025' findet ihr auf der Seite der Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund.

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