Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald d hat die 2025 erlassene Öffnungszeitenverordnung des Landes für unwirksam erklärt.
Daniel Taprogge, Stellvertretender Vorsitzender DGB Nord, begrüßt das Urteil: „Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein. Die bislang geltende Bäderregelung fördert eine Ausweitung von Sonntagsarbeit, schwächt bewährte Schutzmechanismen und verschärft soziale Ungleichheiten – insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen.“
Sobald das Urteil Rechtskraft erlangt, steht das Land Mecklenburg-Vorpommern nunmehr ohne gültige Verordnung für die Sonntagsöffnung da. „Häufig entsteht der Eindruck, dass nicht Touristen die Mehrheit der Kundschaft im Einzelhandel bilden, sondern dass damit lediglich der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Sonn- und Feiertagen umgangen wird. Deshalb ist das Urteil des OVG nur zu begrüßen“, so Taprogge abschließend.