Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder - DGB fordert schnelle Übertragung auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen in Mecklenburg-Vorpommern

Datum

Ordnungsnummer PM 08

Anlässlich der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder fordert die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf, das Tarifergebnis nun möglichst schnell zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen zu übertragen. Pooth: „Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit an. Angesichts der anstehenden Landtagswahl ist nun Eile geboten, wenn der Landtag noch vor der Wahl eine Anpassung der Besoldung und Versorgung beschließen soll. Die Beamt*innen sollen nicht unnötig lange auf ihre Erhöhungen warten müssen. Das Tarifergebnis ist zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.“ 

Erstmalig ist bei dieser Besoldungsanpassung eine im November 2025 veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung anhand der Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung formuliert. Pooth: „Wir erwarten von der Landesregierung den Nachweis einer verfassungskonformen Besoldung der Beamt*innen in Mecklenburg-Vorpommern. Zu klären ist, wie dies nun für die Jahre 2025 und 2026 vor dem Hintergrund des hohen Zeitdrucks angemessen erfolgen kann.“  

Zum Hintergrund: Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss verständigt. Unter anderem wurden eine Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich, ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent vereinbart. Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen der Länder sind Gesetzgebungsverfahren in den jeweiligen Ländern erforderlich. Sollte der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern nicht noch vor der Landtagswahl am 20. September 2026 einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschieden, könnte sich die notwendige Anpassung der Besoldung und Versorgung bis in das Jahr 2027 verzögern. Der DGB ist als Interessenvertretung der Beamt*innen an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen. 

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