Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder – Tarifergebnis übertragen, amtsangemessene Alimentation herstellen

Datum

Ordnungsnummer PM 07

Anlässlich der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder fordert die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, das Tarifergebnis möglichst schnell auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen zu übertragen und eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Pooth: „Die Landesregierung steht nun vor der doppelten Herausforderung das Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen und eine amtsangemessene Alimentation herzustellen. Letzteres wird voraussichtlich auch rückwirkend für das Jahr 2025 erforderlich werden. Die Landesregierung wird dazu absehbar über das Tarifergebnis hinausgehen müssen.“  

Erstmalig ist bei der anstehenden Besoldungsanpassung eine im November 2025 veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung anhand der Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung formuliert. Pooth: „Wir erwarten von der Landesregierung den Nachweis einer verfassungskonformen Besoldung der Beamt*innen in Schleswig-Holstein. Hierfür sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Eine strukturelle Stärkung der Besoldung und Versorgung ist unumgänglich.“ 

Zum Hintergrund: Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss verständigt. Unter anderem wurden eine Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich, ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent vereinbart. Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen der Länder sind Gesetzgebungsverfahren in den jeweiligen Ländern erforderlich. In diesem Rahmen ist auch eine amtsangemessene Alimentation zu prüfen und nachzuweisen. Der DGB ist als Interessenvertretung der Beamt*innen an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen. Um eine schnelle Gesetzgebung noch vor der Sommerpause zu ermöglichen, haben der DGB und das Finanzministerium ein beschleunigtes Verfahren vereinbart.

zurück