Urteil zum Ausbildungsunterstützungsfonds

Frischer Wind aus Bremen – Ein guter Tag für zukünftige Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Datum

Ordnungsnummer PM 050

In Bremen wurde heute die Klage mehrerer Arbeitgeber-Kammern gegen den Ausbildungsunterstützungsfonds abgewiesen. Das heißt, dass ab dem 1. Januar 2025 der Bremer Ausbildungsfonds in Kraft tritt. Bremer Betriebe sind dann verpflichtet, in den Fonds einzuzahlen, um die Ausbildung quantitativ und qualitativ zu stärken. 

Laura Pooth, Vorsitzende DGB Nord, begrüßt das Urteil: „Das ist ein guter Tag für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Bremen und darüber hinaus. Auch bei uns im Norden könnte eine Ausbildungsumlage die Qualität der Ausbildung stärken. Deshalb ist das Urteil ein wichtiger und richtiger Schritt. Die Verteilung der Ausbildungskosten bedeutet zugleich, die Verantwortung für die Perspektive junger Menschen und für die Sicherung von Fachkräften solidarisch zu tragen.“ 

Das Urteil sei auch ein Signal an die klagenden Kammern, ihre Widerstände gegen Ausbildungsfonds aufzugeben. Ausbildungsfonds, oft auch als Ausbildungsumlage bezeichnet, seien auf Branchenebene wichtige Säulen einer attraktiven betrieblichen Ausbildung. Dies sei beispielsweise in der Baubranche oder im Garten- und Landschaftsbau bereits seit vielen Jahren der Fall. In Zeiten eines verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte und steigender Anforderungen wachse zudem auch auf Unternehmensseite das Interesse an Ausbildungsfonds.

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