Der DGB begrüßt die heutige Ankündigung der Landesregierung im Finanzausschuss des Landtages, für die Jahre 2025 bis 2027 eine verfassungskonforme Besoldung in Schleswig-Holstein sicherstellen zu wollen.
Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord: „Die Beamt*innen und die Versorgungsempfänger*innen haben einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Die Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht im November des vergangenen Jahres neu definiert. Es ist richtig, dass die Landesregierung nun die notwendigen Maßnahmen ergreift. Dies ist auch rückwirkend für 2025 erforderlich."
Der DGB weist darauf hin, dass die Nachbesserungsbedarfe das Ergebnis früherer Kürzungen und Streichungen bei der Besoldung und Versorgung sind. Hier haben in den vergangenen Jahrzehnten massive Einschnitte stattgefunden. Für eine amtsangemessenen Alimentation sind nun Korrekturen der früheren Einschnitte notwendig. Die Finanzierung der angekündigten Maßnahmen wird auch durch die für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehenen erheblichen Entnahmen aus dem Versorgungsfonds des Landes bzw. die Einstellung der Zuführungen zum Versorgungsfonds ermöglicht.
Laura Pooth: „Eine amtsangemessene Alimentation ist zentral, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein im Vergleich mit dem Bund und den Ländern zu sichern. Die angekündigten Nachbesserungen kommen auch durch den Druck der Gewerkschaften zustande. Mit Klagen und Anträgen auf amtsangemessene Alimentation haben unsere Mitglieder hier ein deutliches Zeichen gesetzt."
Auch im Bereich der Tarifbeschäftigten gibt es Nachholbedarfe. Hier sehen der DGB und seine Gewerkschaften Gesprächsbedarf.
Zum Hintergrund: Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2025 hat die Finanzministerin heute im Finanzausschuss des Landtages deutliche Nachbesserungen bei der Beamtenbesoldung angekündigt. Damit soll eine verfassungskonforme Besoldung sichergestellt werden. Die genaue Höhe der vorgesehenen Anpassungen wird anhand statistischer Daten auf Basis der Rechtsprechung berechnet. Rückwirkend zum 01.01.2025 soll die Besoldung für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 15, sowie C 1, C 4, W 2 und W 3 linear um rund 3,2 % angehoben werden. Vorgesehen ist dabei ein Mindestbetrag von ca. 125 €. In den übrigen Besoldungsgruppen (ab A 16) soll eine darüber hinausgehende, ansteigende lineare Erhöhung bis zu knapp 5 % in der BesGr. B 9 erfolgen. Dies ist erforderlich, um innerhalb der zulässigen Abweichung der Entwicklung des Besoldungsindex zum Nominallohnindex zu bleiben. Es handelt sich hierbei nach den Ausführungen der Finanzministerin zunächst um vorläufige Werte. Diese können bzw. müssen ggf. aufgrund der Entwicklung der statistischen Parameter im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angepasst werden. Zum 01.01.2026 soll eine weitere einheitliche lineare Erhöhung aufgrund von Prognosen in Höhe von bis zu rund 4 % vorgesehen werden. Zusätzlich zur Steigerung über alle Besoldungsgruppen hinweg soll eine bedarfsgerechte Anpassung der Beträge des Familienergänzungszuschlags in einer Spanne von überwiegend 15% bis 25% erfolgen. Ab dem 01.01.2027 ist eine weitere lineare Anpassung auf Grundlage von Fortschreibungen der Prognosedaten vorgesehen. Die Prognosen werden aktuell durch das Finanzministerium geprüft und bewertet. Es ist ein separates Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst sind an bei der Vorbereitung des Gesetzesentwurfes beteiligt.