Für Arbeitszeit, die zum Leben passt
Wie deine Arbeitszeiten sind, ist wichtig für deine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wie lange du arbeitest, ob du genügend Pausen hast, wann du dich erholen kannst und ob du genug Freizeit hast: Viele Fragen rund um die Arbeitszeit regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Manchmal wird es auch “Arbeitszeitschutzgesetz” genannt, da es uns vor den Folgen von zu langen Arbeitszeiten schützt.
Bis zu 13 Stunden am Tag arbeiten? Nicht mit uns!
Immer wieder starten Arbeitgeber und Politiker*innen Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz. 2025 sind die Diskussionen noch mal stärker entbrannt. Es geht um tägliche Arbeitszeiten bis zu 13 Stunden oder die Abschaffung eines Feiertages.
Schon früher hatte die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein eine Initiative gestartet, um das Arbeitszeitgesetz zu ändern. Ziel: Flexiblere Arbeitszeiten - aber vor allem aus Arbeitgebersicht.
Flexibel arbeiten? Ja, aber im Sinne der Beschäftigten
Wir sagen: Flexible Arbeitszeitmodelle? Ja! Das Arbeitszeitgesetz aufweichen? Nein! Da sind wir sehr klar in unserer Position und dafür gibt es Gründe. Vor allem natürlich, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden muss.
Dem Angriff aus Schleswig-Holstein haben wir uns deutlich entgegengestellt und klar gemacht, was wir davon halten: Nämlich nichts! Inzwischen ist das Thema auf Landesebene vom Tisch. Dafür wird es auf Bundesebene umso stärker diskutiert. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns klar dagegen stellen.
Unsere Ansprechpartner*innen
DGB Bezirk Nord
Unsere Forderungen
- Das Arbeitszeitgesetz darf nicht aufgeweicht werden: Insbesondere darf die tägliche Arbeitszeit nicht verlängert werden. Der 8-Stunden-Tag wird durch die Wissenschaft bestätigt und hat sich bewährt. Häufige Überstunden machen krank.
- Tarifbindung und Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte stärken: In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können neue flexible Arbeitszeitmodelle im Sinne von Beschäftigten branchenspezifisch festgelegt und umgesetzt werden. Deswegen müssen die Tarifbindung und die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten gestärkt werden.
- Brückenteilzeit unabhängig von der Unternehmensgröße. Aktuell besteht das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.
- Ein echtes Aufstockungsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Arbeitnehmer*innen die bisher in Teilzeit gearbeitet haben, sollen das Recht haben ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Sonst droht vor allem für Frauen die Teilzeitfalle.
- Gerechtere Teilhabechancen von Frauen: Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften treten dafür ein, die Arbeitszeitlücke zwischen Männern und Frauen – den Gender Time Gap – zu schließen und die Anreize für gerechte Teilhabechancen von Frauen am Erwerbsleben zu verbessern.
"Wer ernsthaft 13-Stunden-Tage diskutiert, ignoriert die Fakten: Zu viel Arbeit kann zu mehr Krankheit, Erschöpfung und Unfällen führen. Wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten im Sinne der Beschäftigten - nicht längere."