Kiel Region

Verschaffe Dir einen Überblick über aktuelle Meldungen und Angebote des DGB in der Kiel Region

Diese Grafik zeigt eine Karte von Deutschland mit einer detaillierten Ansicht der Region Kiel. Kiel ist in Rot hervorgehoben und liegt im nördlichen Teil Deutschlands. Ein Lupensymbol vergrößert diesen Bereich, um die Lage genauer darzustellen.

Stark und aktiv in Kiel Region

Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist auch in der Kiel Region (Kiel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Neumünster und Kreis Plön) die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Städten, Kreisen und Gemeinden.

Wir beziehen Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.


Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung.


Kontakt

Regionalbüro Kiel

Adresse:

Legienstraße 22
24103 Kiel

Tel: 0431 - 5195 - 123
Fax: 0431 - 5195 - 107
eMail: kiel@dgb.de

Regionalbüro Neumünster

Adresse:

Kuhberg 1
24534 Neumünster 

Tel: 0431 - 5195 -123 
eMail: neumuenster@dgb.de


Aktuelle Termine in der Region

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Ergebnisse:

SILVESTERPARTY im Gewerkschaftshaus Kiel am 26.2.2026

26.02.2026 Donnerstag

In Kiel machen wir am 26. Februar 2026 wieder unsere Silvesterparty. Kommt vorbei und feiert mit!

18:00 - 00:00 Uhr

equal pay every day – Equal Pay Day Kampagne 2026

27.02.2026 Freitag

Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day! Der Tag markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der seit 2024 in Deutschland 16 Prozent beträgt.

Betriebs- und Personalrätekonferenz

Veranstaltungen

06.03.2026 Freitag

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur nächsten Betriebs- und Personalrätekonferenz laden wir Euch hiermit recht herzlich ein. Mit dieser Veranstaltung wollen wir Euch interessante Einblicke in die Arbeit der DGB Rechtsschutz GmbH vermitteln. Durch unseren Referenten ist sichergestellt, dass unterschiedliche Entwicklungen und Aspekte vertieft beleuchtet und Hintergründe erläutert werden.

09:30 - 11:00 Uhr

Frühstück und Film zum Internationalen Frauentag 2026

Filmvorführung und Gespräche

08.03.2026 Sonntag

Bei einem gemeinsamen Frühstück zum Internationalen Frauentag 2026 wollen wir uns gemeinsam mit euch austauschen, vernetzen, diskutieren, ins Gespräch kommen. Über regionale Frauen-Arbeit in Vergangenheit, Gegenwart und zukünftigen Frauen-Aktionen. Anschließend zeigen wir den Film „Ein Tag ohne Frauen" über den Frauenstreik in Island 1975.

10:00 - 00:00 Uhr

Gewerkschaftshaus Kiel

Unsere Ansprechpartner*innen

Mathias Stein

Regionsgeschäftsführer

Katharina Lückert

Regionssekretärin

Sabine Mordhorst

Sekretariat

Unsere Themen

Equal Pay Day

equal pay every day

Equal Pay Day Kampagne 2026

Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day! Der Tag markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der seit 2024 in Deutschland 16 Prozent beträgt. 

equal pay every day: Unter diesem Motto rückt die Equal Pay Day Kampagne 2026 in den Fokus, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Vom Erlernen von Rollenbildern in Kindheit und Jugend über die Berufswahl und die Familiengründung bis zur Rente und weiblichen Altersarmut: Anhand der verschiedenen Lebensabschnitte wird deutlich, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen Lohngleichheit immer wieder erschweren und mit welchen Stellschrauben es gelingen kann, das zu ändern und equal pay Realität werden zu lassen – nicht nur punktuell, sondern an jedem Tag.

Im Journal zur aktuellen Kampagne findet ihr spannende Analysen und Interviews aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Hier geht es zum Download. 

https://www.equalpayday.de/

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

... bezahlt, zusätzlich, mit Mehrwert, nur du oder auch mit Familie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bildungsurlaub, eigentlich Bildungsfreistellung, ist ein gesetzlicher Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung.

In Schleswig-Holstein haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren.

Gefördert wird die Teilnahme an den in Schleswig-Holstein anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche und politische Weiterbildung oder die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Kosten für die Bildungsveranstaltung, Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind in der Regel selbst zu tragen. Es gibt aber Fördermittel, die in Anspruch genommen werden können.

Klar kann es sein, dass es erstmal für alle ungewohnt ist, wenn du durch deinen Bildungsurlaub eine Woche zusätzlich fehlst. Aber die Zeit für deine Bildungsfreistellung lässt sich genauso planen, wie dein Urlaub eben auch. Wenn du den Eindruck hast, deine Kolleg*innen sind wegen deiner Bildungsfreistellung verärgert, hilft es vielleicht, sie auch dafür zu begeistern. So ist jede/r einmal dran, sich Zeit für seine persönliche Bildung zu nehmen.

In diesem Flyer gibt es neben den wichtigsten Informationen auch Hinweise zur Beantragung und Links zu Kursangeboten und Fördermitteln.

Eure Betriebsräte und Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft helfen euch bei Fragen gerne weiter.

Dein Wegweiser zum Bildungsurlaub

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ja, sofern
 

  • dein Unternehmen/Ausbildungsstätte in SH ist
  • und du mindestens 6 Monate angestellt bist.

Das gilt auch für BeamtInnen des Landes und der Kommunen und für Auszubildende.

Wie viele Tage bekomme ich?

5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren

Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Jahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an einer Weiter- bildung erforderlich ist und du es vor Ablauf des 30. September bei deinem Arbeitgeber anmeldest.

  • Gehalt wird in dem Zeitraum weiter gezahlt
  • Kosten für Seminare werden selbst getragen, können aber steuerlich abgesetzt werden.
  • Es gibt Fördermöglichkeiten.

Der Anspruch gilt für Vollzeitstellen! Bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch an Tagen entsprechend.

Sind die Tage noch weiter übertragbar?

Im Zeitraum der 2 Jahre können die Tage ohne Probleme übertragen werden, darüber hinaus nicht.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstei

Zur Förderbank IB.SH

Das passende Bildungsangebot finden

Fündig wirst du zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft, beim Weiterbildungsportal Schleswig-Holstein, Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein und den Volkshochschulen.
Die Themenfelder sind vielfältig, von Stressbewältigung, persönlicher Weiterentwicklung, Gesundheit: z.B. Ernährung und Bewegung, Yoga, Sport & Bewegung, Selbstverteidigung über Sprachkurse/Sprachreisen, Kommunikation, Themen aus der Arbeitswelt und politische Bildung, bis hin zu Kreativität: z.B. Fotografie, Architektur, Websiten erstellen, Theaterpädagogik uvm.

Gewerkschaften

Weiterbildungsportal

Bildungsurlaubsportal

meinbildungsurlaub

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber?

Mindestens 6 Wochen vor Start der Bildungsmaßnahme braucht der Arbeitgeber folgende Informationen: 

  • Nachweis darüber, dass das gewählte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist  (gibt es vom Veranstalter)
  • Seminarprogramm mit Zielgruppe, Lernzielen, Lerninhalten und zeitlichem Ablauf
  • nach dem Seminar: Teilnahmebestätigung

Kann mein Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Ja, aus folgenden Gründen:

  • wenn Freistellung aus dringlichen betrieblichen Belangen nicht möglich ist
  • wenn es sonst zu Personalmangel kommt

    Aber:

  • Bei einer Ablehnung soll der Betriebs-/Personalrat nach dem Mitbestimmungsgesetz beteiligt werden.
  • Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungs- freistellung nicht. Er wird auf das folgende Jahr über tragen.

Flyer Bildungsurlaub

Wie läuft eigentlich ein Streik ab?

Wie läuft so ein Streik ab?

Diese und viele andere Fragen beantworten wir euch hier

Was ist eigentlich ein Streik?

Der Streik ist ein zentrales, historisch erkämpftes Recht. Er ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und leitet sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Dieses Recht ermöglicht es Beschäftigten, ihre Interessen kollektiv durchzusetzen. Ohne das Streikrecht gäbe es keine wirksamen Tarifverträge und keine reale Verhandlungsmacht gegenüber Arbeitgebern.

Gleichzeitig ist das Streikrecht kein unbegrenztes Recht. Es unterliegt klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Nach geltender Rechtslage gilt unter anderem:

  • Streiks sind Teil eines kollektiven Arbeitskampfes im Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.
  • Ein rechtmäßiger Streik muss auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sein.
  • Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die Friedenspflicht. Arbeitskampfmaßnahmen gegen bestehende Regelungen sind in dieser Zeit unzulässig.

Aber:

Politische oder symbolische Arbeitsniederlegungen ohne Tarifbezug sind nicht vom Streikrecht gedeckt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Arbeitsniederlegungen außerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gelten

Gibt es einen politischen Streik?

Politische Streiks sind quasi wilde Streiks, mithin nicht von einer Gewerkschaft organisierte beziehungsweise geführte Streiks. Grundlegend ist also, wer den Streik organisiert, nicht die Streikziele. Politische oder wilde Streiks genießen nicht den Schutz des Grundgesetzes, da ihre Kampfziele nicht koalitionskonform und damit verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Anders als Arbeitskämpfe sind politische Streiks darauf ausgerichtet, Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zu bestimmten Regelungen oder Entscheidungen zu zwingen, also auf den Staat als politischen Entscheidungsträger Druck auszuüben.

Wann darf ich streiken?

Es gibt kein eigenes „Streikgesetz“. Von einem Streik, der von der Verfas- sung geschützt ist, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Streik eine Maßnahme eines Arbeitnehmerkollektivs darstellt, die über das hinausgeht, was das Individualarbeitsrecht an Handlungsmöglichkeiten bereithält.

Ziel: Eine tarifvertraglich regelbare Vereinbarung zu erreichen, z.B. höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen oder kürzere Arbeitszeiten, nicht um allgemeine politische Ziele.

Organisator: In der Regel eine zuständige Gewerkschaft. Spontane „wilde Streiks“ einzelner Beschäftigter gelten als rechtswidrig.

Friedenspflicht: Solange ein einschlägiger Tarifvertrag läuft und nicht gekündigt ist, sind Arbeitskampfmaßnahmen gegen dessen Inhalt verboten.

Fazit: Streik ist grundsätzlich erst zulässig, wenn Verhandlungen geführt wurden und gescheitert sind bzw. als gescheitert gelten. Er ist das Mittel „letzter Instanz“.

Wer darf streiken – und wer nicht?

  • Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft) an einem rechtmäßigen Gewerk- schaftsstreik teilnehmen.
  • Beamte dürfen in Deutschland wegen ihrer besonderen Treuepflicht grundsätzlich nicht streiken.
  • In sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Gesundheit, Versorgung) sind Streiks nur unter strengen Auflagen möglich.

Mögliche Folgen rechtmäßiger und unrechtmäßiger Streiks

Bei rechtmäßigem Streik:

Keine Kündigung wegen der Teilnahme (in der Regel unwirksam).
Es besteht aber kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die gestreikte Zeit (Lohn fällt aus, ggf. Streikgeld durch Gewerkschaft).

Bei unrechtmäßigem Streik:

Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers.

Wie läuft ein Streik ab?

Es gibt einen Tarifkonflikt. Wenn die Verhandlungen scheitern oder festgefahren sind, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung durchfüh- ren; meist müssen etwa 75% der teilnehmenden Mitglieder für den Streik stimmen.

Entscheidung und Streikaufruf

Die Gewerkschaft ruft die betroffenen Beschäftigten offiziell zum Streik auf; der Arbeitgeber wird informiert, welche Betriebe, Bereiche und Zeit- räume betroffen sind.

Beginn und Ablauf des Streiks

Zum angekündigten Zeitpunkt legen die Beschäftigten die Arbeit nieder und erscheinen stattdessen z.B. an Sammelpunkten, vor dem Betrieb oder bei Kundgebungen (Streikposten, Demonstrationen).

Reaktionen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Streik gerichtlich stoppen zu lassen, wenn er ihn für rechtswidrig hält, oder mit einer Aussperrung reagieren, also die Annahme der Arbeitsleistung verweigern.
Während des rechtmäßigen Streiks ruht die Arbeitspflicht. Lohn wird nicht gezahlt, Mitglieder können Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten.

Ende des Streiks und Rückkehr zur Arbeit

Parallel oder später wird weiter verhandelt. Wenn ein Verhandlungs- ergebnis vorliegt, stimmen die Gewerkschaftsmitglieder evtl. erneut über die Annahme ab. Nach Einigung schließen die Tarifparteien einen neuen Tarivertrag ab.

Unsere Gewerkschaften

Wir organisieren rund 5,6 Millionen Mitglieder aus 8 Gewerkschaften.
Auch für dich ist eine passende Gewerkschaft dabei.

Jetzt Mitglied werden!

Gewerkschaften vor Ort

IG Bauen-Agrar-Umwelt

Legienstraße 22
24103 Kiel
Telefon 0431 - 51951370
Telefax 0431 - 51951367
www.schleswig-holstein-nord.igbau.de

Carlstraße 7
24534 Neumünster
Telefon 04321 - 18 07-36
Telefax 04321 - 18 07-52

IG Bergbau, Chemie, Energie

Friedensstr. 1
24568 Kaltenkirchen
Telefon 04191 - 95733-0
Telefax 04191 - 95733-20
www.schleswig-holstein.igbce.de 

EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Legienstraße 22
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 3858 992-0
Telefax: 0431 - 3858 992-20
www.evg-online.org/Vor_Ort/index_html/Kiel/

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband Schleswig-Holstein

Legienstraße 22
24103 Kiel
Telefon: 0431 – 5195-150
E-Mail: info@gew-sh.de
www.gew-sh.de/landesgeschaeftsstelle
www.instagram.com/gewschleswigholstein


GEW-Kreisverband Kiel

Telse Detlefs
E-Mail: gewkvkiel@mytng.de
Telefon: 0431 – 800-1661
Mobil: 0176 – 39824607


GEW-Kreisverband Neumünster

Uta Rechter und Gunter Fleischmann
E-Mail: rechter@gew-neumuenster.de
E-Mail: GunterFleischmann@gmx.de
Telefon: 0160 – 5552737 (Gunter Fleischmann)


GEW-Kreisverband Rendsburg-Eckernförde

Martina Griesbach und Simone Ließegang
E-Mail: kv@gew-rd.de

 

GEW-Kreisverband Plön

Simon Ramm und Marion Kroll-Lütt
E-Mail: marion.kroll-luett@web.de

IG Metall

Legienstraße 22
24105 Kiel
Telefon 04 31 - 51 95 12 50
Telefax 04 31 - 51 95 12 60
www.kiel.igmetall.de

Schiffbrückenplatz 3
24768 Rendsburg
Telefon 04331 - 14300
Telefax 04331 - 143033
www.rendsburg.igmetall.de

Carlstr. 7
24534 Neumünster
Telefon 0 43 21 - 18 07 20
Telefax 0 43 21 - 18 07 17
www.neumuenster.igmetall.de

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Domziegelhof 20-22
24837 Schleswig
Telefon 4621 989298-0

www.ngg-sh-nord.de

Gewerkschaft der Polizei

Sedanstraße 14 c
24116 Kiel
Telefon: 0431 - 17091
Telefax: 0431 - 17092
www.gdp-sh.de

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Legienstraße 22
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 51952-100
Telefax: 0431 - 51952-200
www.verdi-kiel.de

Kuhberg 1-3
24534 Neumünster
Tel.: 04321/70765-0
Fax.: 04321 - 70765-25
www.verdi-suedholstein.de

Schiffbrückenplatz 3
24768 Rendsburg
www.s-h-no.verdi.de

Aktuelles in der Kiel Region

Wichtige Neuerungen, Entwicklungen und Pressemitteilungen aus der Arbeitswelt.

Feministische Aktionstage Kiel

Aufruf zur Kundgebung für gute Arbeit und ein gutes Leben

Eisenbahnerfamilie trauert um EVG Mitglied Serkan C.

Serkan C. nach Angriff verstorben

Mitbestimmen. Mitgestalten. MehrWert Gleichstellung.

Internationaler Frauentag 2026

STICH­WAHL - Ober­bür­ger­meis­ter­wahl in Kiel

Kreis- und Stadtverbände in der Kiel Region

In den DGB-Kreisverbänden engagieren sich ehrenamtliche Kolleg*innen, um Veranstaltungen zu organisieren und sich gesellschaftspolitisch wichtiger Themen anzunehmen.

 

Du hast Ideen für Deinen Landkreis und willst Dich politisch vor Ort engagieren?

Dann schau in Deinem Kreisverband vorbei, der starken Basis bei Dir um die Ecke! Mach Deinen Bezirk mit Deinen Ideen besser und stärke die Arbeitspolitik vor Ort.

Kiel (Stadtverband)

Neumünster (Stadtverband)

Rendsburg/Eckernförde (Kreisverband)

Arbeit und Leben

Hier geht es um politische und gesellschaftliche Bildung, die zur aktiven Mitgestaltung befähigt.

bfw - Unternehmen für Bildung

Hier geht es um berufliche Umschulung, Weiterbildung und Qualifizierung.

Das Gewerkschaftshaus Kiel - Hier trifft Zukunft auf Geschichte

Seit über 100 Jahren steht in der Legienstraße das Gewerkschaftshaus. Hier fanden Gewerkschaftstage statt und von hier kam der entscheidenden Anstoß zur Ausrufung der ersten Deutschen Republik am 9. November 1918. 1956 war hier die Streikzentrale des Arbeitskampfes, der zur Durchsetzung der heute selbstverständlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führte. Das Haus ist auch nach 100 Jahren ein Ort der Begegnung: Empfänge, Kongresse, Konferenzen, Diskussionsveranstaltungen, Konzerte und Feiern.

Hier werden die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten. Es ist das Haus der Gewerkschaften, wo Tarifverhandlungen und Streiks organisiert werden. Hier arbeiten Verwaltungsangestellte, Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre und Rechtsekretärinnen und -sekretäre und engagieren sich für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder – für Sie!

Geschichte des Gewerkschaftshauses Kiel

100 Jahre Kieler Gewerkschaftshaus - eine Geschichte

Der DGB vor Ort

An welche Geschäftsstelle kann ich mich wenden,
wenn ich ehrenamtlich arbeiten möchte oder andere Fragen habe?