Einladung zum Frauenfrühstück in Elmshorn
Pressemitteilung09. Februar 2026
Artikel lesen
Unser Team in Lübeck.
Verschaffe Dir einen Überblick über aktuelle Meldungen und Angebote des DGB in der Region Schleswig-Holstein Südost.
Der DGB Regionsverband Schleswig-Holstein Südost organisiert sich aus 6 Kreisverbänden und einem Stadtverband. Tarifverhandlungen, Mindeslohn und Saisonarbeit sind nur einige Schwerpunktaufgaben dieser Region.
Möchten Sie noch mehr über die Regions- und Kreisverbände erfahren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
E-Mail: nord.luebeck@dgb.de
Telefon: 0451 799 50 10
09. Februar 2026
Artikel lesen09. Februar 2026
Artikel lesenInternationaler Frauentag 2026
Pressemitteilung02. Februar 2026
Artikel lesenLesung und Diskussion, 17.2. um 18 Uhr, Lübeck
Pressemitteilung23. Januar 2026
Artikel lesenBetriebsrat werden - was hab ich davon?
Pressemitteilung16. Januar 2026
Artikel lesen
Jessica Schindler
Assistenz Büro Lübeck
Der Streik ist ein zentrales, historisch erkämpftes Recht. Er ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und leitet sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Dieses Recht ermöglicht es Beschäftigten, ihre Interessen kollektiv durchzusetzen. Ohne das Streikrecht gäbe es keine wirksamen Tarifverträge und keine reale Verhandlungsmacht gegenüber Arbeitgebern.
Gleichzeitig ist das Streikrecht kein unbegrenztes Recht. Es unterliegt klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Nach geltender Rechtslage gilt unter anderem:
Aber:
Politische oder symbolische Arbeitsniederlegungen ohne Tarifbezug sind nicht vom Streikrecht gedeckt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Arbeitsniederlegungen außerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gelten
Politische Streiks sind quasi wilde Streiks, mithin nicht von einer Gewerkschaft organisierte beziehungsweise geführte Streiks. Grundlegend ist also, wer den Streik organisiert, nicht die Streikziele. Politische oder wilde Streiks genießen nicht den Schutz des Grundgesetzes, da ihre Kampfziele nicht koalitionskonform und damit verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Anders als Arbeitskämpfe sind politische Streiks darauf ausgerichtet, Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zu bestimmten Regelungen oder Entscheidungen zu zwingen, also auf den Staat als politischen Entscheidungsträger Druck auszuüben.
Es gibt kein eigenes „Streikgesetz“. Von einem Streik, der von der Verfas- sung geschützt ist, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Streik eine Maßnahme eines Arbeitnehmerkollektivs darstellt, die über das hinausgeht, was das Individualarbeitsrecht an Handlungsmöglichkeiten bereithält.
Ziel: Eine tarifvertraglich regelbare Vereinbarung zu erreichen, z.B. höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen oder kürzere Arbeitszeiten, nicht um allgemeine politische Ziele.
Organisator: In der Regel eine zuständige Gewerkschaft. Spontane „wilde Streiks“ einzelner Beschäftigter gelten als rechtswidrig.
Friedenspflicht: Solange ein einschlägiger Tarifvertrag läuft und nicht gekündigt ist, sind Arbeitskampfmaßnahmen gegen dessen Inhalt verboten.
Fazit: Streik ist grundsätzlich erst zulässig, wenn Verhandlungen geführt wurden und gescheitert sind bzw. als gescheitert gelten. Er ist das Mittel „letzter Instanz“.
Bei rechtmäßigem Streik:
Keine Kündigung wegen der Teilnahme (in der Regel unwirksam).
Es besteht aber kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die gestreikte Zeit (Lohn fällt aus, ggf. Streikgeld durch Gewerkschaft).
Bei unrechtmäßigem Streik:
Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers.
Es gibt einen Tarifkonflikt. Wenn die Verhandlungen scheitern oder festgefahren sind, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung durchfüh- ren; meist müssen etwa 75% der teilnehmenden Mitglieder für den Streik stimmen.
Entscheidung und Streikaufruf
Die Gewerkschaft ruft die betroffenen Beschäftigten offiziell zum Streik auf; der Arbeitgeber wird informiert, welche Betriebe, Bereiche und Zeit- räume betroffen sind.
Beginn und Ablauf des Streiks
Zum angekündigten Zeitpunkt legen die Beschäftigten die Arbeit nieder und erscheinen stattdessen z.B. an Sammelpunkten, vor dem Betrieb oder bei Kundgebungen (Streikposten, Demonstrationen).
Reaktionen des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann versuchen, den Streik gerichtlich stoppen zu lassen, wenn er ihn für rechtswidrig hält, oder mit einer Aussperrung reagieren, also die Annahme der Arbeitsleistung verweigern.
Während des rechtmäßigen Streiks ruht die Arbeitspflicht. Lohn wird nicht gezahlt, Mitglieder können Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten.
Ende des Streiks und Rückkehr zur Arbeit
Parallel oder später wird weiter verhandelt. Wenn ein Verhandlungs- ergebnis vorliegt, stimmen die Gewerkschaftsmitglieder evtl. erneut über die Annahme ab. Nach Einigung schließen die Tarifparteien einen neuen Tarivertrag ab.
Equal Pay Day 2026
Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day! Der Tag markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der seit 2024 in Deutschland 16 Prozent beträgt.
equal pay every day: Unter diesem Motto rückt die Equal Pay Day Kampagne 2026 in den Fokus, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Vom Erlernen von Rollenbildern in Kindheit und Jugend über die Berufswahl und die Familiengründung bis zur Rente und weiblichen Altersarmut: Anhand der verschiedenen Lebensabschnitte wird deutlich, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen Lohngleichheit immer wieder erschweren und mit welchen Stellschrauben es gelingen kann, das zu ändern und equal pay Realität werden zu lassen – nicht nur punktuell, sondern an jedem Tag.
Im Journal zur aktuellen Kampagne findet ihr spannende Analysen und Interviews aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Hier geht es zum Download.
Bildungsurlaub, eigentlich Bildungsfreistellung, ist ein gesetzlicher Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung.
In Schleswig-Holstein haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren.
Gefördert wird die Teilnahme an den in Schleswig-Holstein anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche und politische Weiterbildung oder die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Kosten für die Bildungsveranstaltung, Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind in der Regel selbst zu tragen. Es gibt aber Fördermittel, die in Anspruch genommen werden können.
Klar kann es sein, dass es erstmal für alle ungewohnt ist, wenn du durch deinen Bildungsurlaub eine Woche zusätzlich fehlst. Aber die Zeit für deine Bildungsfreistellung lässt sich genauso planen, wie dein Urlaub eben auch. Wenn du den Eindruck hast, deine Kolleg*innen sind wegen deiner Bildungsfreistellung verärgert, hilft es vielleicht, sie auch dafür zu begeistern. So ist jede/r einmal dran, sich Zeit für seine persönliche Bildung zu nehmen.
In diesem Flyer gibt es neben den wichtigsten Informationen auch Hinweise zur Beantragung und Links zu Kursangeboten und Fördermitteln.
Eure Betriebsräte und Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft helfen euch bei Fragen gerne weiter.
Ja, sofern
Das gilt auch für BeamtInnen des Landes und der Kommunen und für Auszubildende.
5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren
Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Jahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an einer Weiter- bildung erforderlich ist und du es vor Ablauf des 30. September bei deinem Arbeitgeber anmeldest.
Der Anspruch gilt für Vollzeitstellen! Bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch an Tagen entsprechend.
Sind die Tage noch weiter übertragbar?
Im Zeitraum der 2 Jahre können die Tage ohne Probleme übertragen werden, darüber hinaus nicht.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstei
Fündig wirst du zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft, beim Weiterbildungsportal Schleswig-Holstein, Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein und den Volkshochschulen.
Die Themenfelder sind vielfältig, von Stressbewältigung, persönlicher Weiterentwicklung, Gesundheit: z.B. Ernährung und Bewegung, Yoga, Sport & Bewegung, Selbstverteidigung über Sprachkurse/Sprachreisen, Kommunikation, Themen aus der Arbeitswelt und politische Bildung, bis hin zu Kreativität: z.B. Fotografie, Architektur, Websiten erstellen, Theaterpädagogik uvm.
Mindestens 6 Wochen vor Start der Bildungsmaßnahme braucht der Arbeitgeber folgende Informationen:
Kann mein Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden? Ja, aus folgenden Gründen:
wenn es sonst zu Personalmangel kommt
Aber:
Friedenstraße 1-3
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191 95733 0
Fax: 04191 95733 20
e-Mail: bezirk.schleswig-holstein@igbce.de
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451-3968202
Fax: 0451-836134
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 75 323
Fax: 0451 73 547
e-Mail: ov.holstein-sued-ost@evg-mail.org
e-Mail: joern.loewenstrom@polizei.landsh.de
Tel.: 04541 809 11 00
e-Mail: marco.hecht-hinz@polizei.landsh.de
Tel.: 04551 88 44 124
e-Mail: gdp-rg-segeberg@web.de
GEW Landesverband Schleswig-Holstein
Legienstraße 22 – 24
24103 Kiel
Tel. 0431 – 5195-150
E-Mail: info@gew-sh.de
www.instagram.com/gewschleswigholstein
Geschäftsstelle im DGB-Haus
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 73 47 0
e-Mail: vorstand@gew-shl.de
Sabine Duggen
Tel.: 04393 97 56 3
e-Mail: duggen@gew-sh.de
GEW Kreisverband Stormarn
Timo Christiansen
e-Mail: t.christiansen@gmx.de
GEW Kreisverband Herzogtum Lauenburg
Katja Vollbrandt, Nadine Hassert, Anika Westphal
E-Mail: gew-rz@mail.de
Tel.: Katja Vollbrandt 04152 – 835647
GEW Kreisverband Ostholstein
Thomas Jantz
e-Mail: gew-oh@t-online.de
Kreisgeschäftsstelle Elmshorn
Schulstraße 3
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 78 07 72 1
e-Mail: GEW.KV.Pinneberg@t-online.de
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 702 600
Fax: 0451 736 51
e-Mail: luebeck@igmetall.de
Wedenkamp 34
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 2603 0
Fax: 04121 2603 20
e-Mail: unterelbe@igmetall.de
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 790 734 0
Fax: 0451 790 734 24
e-Mail: region.luebeck@ngg.net
Besenbinderhof 60
20097 Hamburg
Tel.: 040 285 830 0
Fax: 040 285 831 3
e-Mail: region.hamburg-elmshorn@ngg.net
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 799 05 0
Fax: 0451 799 05 20
e-Mail: bz.luebeck@verdi.de
Schulstraße 3
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 426 051
Fax: 04121 426 059
e-Mail: bz.pistein@verdi.de
Die DGB Rechtsschutz GmbH steht für eine kompetente und qualitativ hochwertige Rechtsberatung und -vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten und Personalräten bis in die höchsten Instanzen, sogar vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die ausschließlich Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Rechtsberatung und rechtliche Vertretung erfolgt von der Erstberatung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sie ist unabhängig von Streitwerten und allein gewerkschaftlichen Werten wie Gerechtigkeit, sozialem Ausgleich und Solidarität verpflichtet.Diese Dienstleistung sichert Tarifverträge, stärkt die Rechtssicherheit in den Arbeitsverhältnissen und im Verhältnis zu den Sozialversicherungsträgern und fördert die Rechtsentwicklung zu Gunsten der abhängig Beschäftigten.
Die DGB Rechtsschutz GmbH ist vor Ort. Sie bietet Ihre Leistungen den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern an 161 Standorten an. Die Juristinnen und Juristen kennen die Betriebe mit Ihren besonderen Problemen. Sie haben einen engen Draht zu den Kolleginnen und Kollegen der örtlichen Gewerkschaften. Vor allem kennen sie die Gerichte, ja die einzelnen Richterinnen und Richter in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Sie führt weit mehr als 120.000 Verfahren im Jahr. So viele Verfahren bringen Erfahrung und Wissen. Die im Rechtsschutz beschäftigten Juristinnen und Juristen sind ausgewiesene Experten im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht. Sie werden unterstützt durch kontinuierliche Fortbildung, eine hervorragende Literatur- und Technikausstattung und den kollegialen fachlichen Austausch.
Zur Internetseite: www.dgbrechtsschutz.de
Uwe Sandmann
Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Nord
23556 Lübeck
Tel.: 0176 539 589 87
Mail: uwe_sandmann@gmx.de
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.