Das Bild zeigt das Team im Regionalbüro Lübeck der DGB Region Schleswig-Holstein-Suedost.

Wir lieben Gute Arbeit.

Unser Team in Lübeck.

Schleswig-Holstein Südost

Verschaffe Dir einen Überblick über aktuelle Meldungen und Angebote des DGB in der Region Schleswig-Holstein Südost.

Diese Grafik zeigt eine Karte von Deutschland mit einer detaillierten Ansicht der Region Schleswig-Holstein-Südost. Schleswig-Holstein-Südost ist in Rot hervorgehoben und liegt im nördlichen Teil Deutschlands. Ein Lupensymbol vergrößert diesen Bereich, um die Lage genauer darzustellen.

Stark und aktiv in Schleswig-Holstein Südost

Der DGB Regionsverband Schleswig-Holstein Südost organisiert sich aus 6 Kreisverbänden und einem Stadtverband. Tarifverhandlungen, Mindeslohn und Saisonarbeit  sind nur einige Schwerpunktaufgaben dieser Region.


Unsere Regions- und Kreisverbände

Möchten Sie noch mehr über die Regions- und Kreisverbände erfahren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
E-Mail:    nord.luebeck@dgb.de
Telefon: 0451 799 50 10

Kontakt

Büro Lübeck

Holstentorplatz 1-5 23552 Lübeck

Büro Elmshorn

Schulstraße 3 25335 Elmshorn

Aktuelles aus Schleswig-Holstein Südost

Einladung zum Frauenfrühstück in Elmshorn

Feministische Aktionstage Lübeck

Mitbestimmen. Mitgestalten. MehrWert Gleichstellung.

Internationaler Frauentag 2026

KLASSENGESELLSCHAFT AKUT

Lesung und Diskussion, 17.2. um 18 Uhr, Lübeck

Betriebsrat werden – Gründe für eine Kandidatur

Betriebsrat werden - was hab ich davon?

Unsere Ansprechpartner*innen

Melanie Meyer

Geschäftsführerin

Lara Gerecke

Regionssekretärin

Jessica Schindler

Assistenz Büro Lübeck

Sabrina Begerow

Assistenz Büro Lübeck

Unsere Themen

Wie läuft eigentlich ein Streik ab?

Wie läuft so ein Streik ab?

Diese und viele andere Fragen beantworten wir euch hier

Was ist eigentlich ein Streik?

Der Streik ist ein zentrales, historisch erkämpftes Recht. Er ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und leitet sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Dieses Recht ermöglicht es Beschäftigten, ihre Interessen kollektiv durchzusetzen. Ohne das Streikrecht gäbe es keine wirksamen Tarifverträge und keine reale Verhandlungsmacht gegenüber Arbeitgebern.

Gleichzeitig ist das Streikrecht kein unbegrenztes Recht. Es unterliegt klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Nach geltender Rechtslage gilt unter anderem:

  • Streiks sind Teil eines kollektiven Arbeitskampfes im Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.
  • Ein rechtmäßiger Streik muss auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sein.
  • Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die Friedenspflicht. Arbeitskampfmaßnahmen gegen bestehende Regelungen sind in dieser Zeit unzulässig.

Aber:

Politische oder symbolische Arbeitsniederlegungen ohne Tarifbezug sind nicht vom Streikrecht gedeckt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Arbeitsniederlegungen außerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gelten

Gibt es einen politischen Streik?

Politische Streiks sind quasi wilde Streiks, mithin nicht von einer Gewerkschaft organisierte beziehungsweise geführte Streiks. Grundlegend ist also, wer den Streik organisiert, nicht die Streikziele. Politische oder wilde Streiks genießen nicht den Schutz des Grundgesetzes, da ihre Kampfziele nicht koalitionskonform und damit verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Anders als Arbeitskämpfe sind politische Streiks darauf ausgerichtet, Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zu bestimmten Regelungen oder Entscheidungen zu zwingen, also auf den Staat als politischen Entscheidungsträger Druck auszuüben.

Wann darf ich streiken?

Es gibt kein eigenes „Streikgesetz“. Von einem Streik, der von der Verfas- sung geschützt ist, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Streik eine Maßnahme eines Arbeitnehmerkollektivs darstellt, die über das hinausgeht, was das Individualarbeitsrecht an Handlungsmöglichkeiten bereithält.

Ziel: Eine tarifvertraglich regelbare Vereinbarung zu erreichen, z.B. höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen oder kürzere Arbeitszeiten, nicht um allgemeine politische Ziele.

Organisator: In der Regel eine zuständige Gewerkschaft. Spontane „wilde Streiks“ einzelner Beschäftigter gelten als rechtswidrig.

Friedenspflicht: Solange ein einschlägiger Tarifvertrag läuft und nicht gekündigt ist, sind Arbeitskampfmaßnahmen gegen dessen Inhalt verboten.

Fazit: Streik ist grundsätzlich erst zulässig, wenn Verhandlungen geführt wurden und gescheitert sind bzw. als gescheitert gelten. Er ist das Mittel „letzter Instanz“.

Wer darf streiken – und wer nicht?

  • Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft) an einem rechtmäßigen Gewerk- schaftsstreik teilnehmen.
  • Beamte dürfen in Deutschland wegen ihrer besonderen Treuepflicht grundsätzlich nicht streiken.
  • In sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Gesundheit, Versorgung) sind Streiks nur unter strengen Auflagen möglich.

Mögliche Folgen rechtmäßiger und unrechtmäßiger Streiks

Bei rechtmäßigem Streik:

Keine Kündigung wegen der Teilnahme (in der Regel unwirksam).
Es besteht aber kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die gestreikte Zeit (Lohn fällt aus, ggf. Streikgeld durch Gewerkschaft).

Bei unrechtmäßigem Streik:

Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers.

Wie läuft ein Streik ab?

Es gibt einen Tarifkonflikt. Wenn die Verhandlungen scheitern oder festgefahren sind, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung durchfüh- ren; meist müssen etwa 75% der teilnehmenden Mitglieder für den Streik stimmen.

Entscheidung und Streikaufruf

Die Gewerkschaft ruft die betroffenen Beschäftigten offiziell zum Streik auf; der Arbeitgeber wird informiert, welche Betriebe, Bereiche und Zeit- räume betroffen sind.

Beginn und Ablauf des Streiks

Zum angekündigten Zeitpunkt legen die Beschäftigten die Arbeit nieder und erscheinen stattdessen z.B. an Sammelpunkten, vor dem Betrieb oder bei Kundgebungen (Streikposten, Demonstrationen).

Reaktionen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Streik gerichtlich stoppen zu lassen, wenn er ihn für rechtswidrig hält, oder mit einer Aussperrung reagieren, also die Annahme der Arbeitsleistung verweigern.
Während des rechtmäßigen Streiks ruht die Arbeitspflicht. Lohn wird nicht gezahlt, Mitglieder können Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten.

Ende des Streiks und Rückkehr zur Arbeit

Parallel oder später wird weiter verhandelt. Wenn ein Verhandlungs- ergebnis vorliegt, stimmen die Gewerkschaftsmitglieder evtl. erneut über die Annahme ab. Nach Einigung schließen die Tarifparteien einen neuen Tarivertrag ab.

Equal Pay Day

equal pay every day

Equal Pay Day Kampagne 2026

Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day! Der Tag markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der seit 2024 in Deutschland 16 Prozent beträgt. 

equal pay every day: Unter diesem Motto rückt die Equal Pay Day Kampagne 2026 in den Fokus, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Vom Erlernen von Rollenbildern in Kindheit und Jugend über die Berufswahl und die Familiengründung bis zur Rente und weiblichen Altersarmut: Anhand der verschiedenen Lebensabschnitte wird deutlich, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen Lohngleichheit immer wieder erschweren und mit welchen Stellschrauben es gelingen kann, das zu ändern und equal pay Realität werden zu lassen – nicht nur punktuell, sondern an jedem Tag.

Im Journal zur aktuellen Kampagne findet ihr spannende Analysen und Interviews aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Hier geht es zum Download. 

https://www.equalpayday.de/

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

... bezahlt, zusätzlich, mit Mehrwert, nur du oder auch mit Familie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bildungsurlaub, eigentlich Bildungsfreistellung, ist ein gesetzlicher Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung.

In Schleswig-Holstein haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren.

Gefördert wird die Teilnahme an den in Schleswig-Holstein anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche und politische Weiterbildung oder die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Kosten für die Bildungsveranstaltung, Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind in der Regel selbst zu tragen. Es gibt aber Fördermittel, die in Anspruch genommen werden können.

Klar kann es sein, dass es erstmal für alle ungewohnt ist, wenn du durch deinen Bildungsurlaub eine Woche zusätzlich fehlst. Aber die Zeit für deine Bildungsfreistellung lässt sich genauso planen, wie dein Urlaub eben auch. Wenn du den Eindruck hast, deine Kolleg*innen sind wegen deiner Bildungsfreistellung verärgert, hilft es vielleicht, sie auch dafür zu begeistern. So ist jede/r einmal dran, sich Zeit für seine persönliche Bildung zu nehmen.

In diesem Flyer gibt es neben den wichtigsten Informationen auch Hinweise zur Beantragung und Links zu Kursangeboten und Fördermitteln.

Eure Betriebsräte und Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft helfen euch bei Fragen gerne weiter.

Dein Wegweiser zum Bildungsurlaub

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ja, sofern
 

  • dein Unternehmen/Ausbildungsstätte in SH ist
  • und du mindestens 6 Monate angestellt bist.

Das gilt auch für BeamtInnen des Landes und der Kommunen und für Auszubildende.

Wie viele Tage bekomme ich?

5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren

Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Jahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an einer Weiter- bildung erforderlich ist und du es vor Ablauf des 30. September bei deinem Arbeitgeber anmeldest.

  • Gehalt wird in dem Zeitraum weiter gezahlt
  • Kosten für Seminare werden selbst getragen, können aber steuerlich abgesetzt werden.
  • Es gibt Fördermöglichkeiten.

Der Anspruch gilt für Vollzeitstellen! Bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch an Tagen entsprechend.

Sind die Tage noch weiter übertragbar?

Im Zeitraum der 2 Jahre können die Tage ohne Probleme übertragen werden, darüber hinaus nicht.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstei

Zur Förderbank IB.SH

Das passende Bildungsangebot finden

Fündig wirst du zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft, beim Weiterbildungsportal Schleswig-Holstein, Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein und den Volkshochschulen.
Die Themenfelder sind vielfältig, von Stressbewältigung, persönlicher Weiterentwicklung, Gesundheit: z.B. Ernährung und Bewegung, Yoga, Sport & Bewegung, Selbstverteidigung über Sprachkurse/Sprachreisen, Kommunikation, Themen aus der Arbeitswelt und politische Bildung, bis hin zu Kreativität: z.B. Fotografie, Architektur, Websiten erstellen, Theaterpädagogik uvm.

Gewerkschaften

Weiterbildungsportal

Bildungsurlaubsportal

meinbildungsurlaub

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber?

Mindestens 6 Wochen vor Start der Bildungsmaßnahme braucht der Arbeitgeber folgende Informationen: 

  • Nachweis darüber, dass das gewählte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist  (gibt es vom Veranstalter)
  • Seminarprogramm mit Zielgruppe, Lernzielen, Lerninhalten und zeitlichem Ablauf
  • nach dem Seminar: Teilnahmebestätigung

Kann mein Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Ja, aus folgenden Gründen:

  • wenn Freistellung aus dringlichen betrieblichen Belangen nicht möglich ist
  • wenn es sonst zu Personalmangel kommt

    Aber:

  • Bei einer Ablehnung soll der Betriebs-/Personalrat nach dem Mitbestimmungsgesetz beteiligt werden.
  • Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungs- freistellung nicht. Er wird auf das folgende Jahr über tragen.

Flyer Bildungsurlaub

Kreis- und Stadverbände in Schleswig-Holstein Südost

In den DGB-Kreisverbänden engagieren sich ehrenamtliche Kolleg*innen, um Veranstaltungen zu organisieren und sich gesellschaftspolitisch wichtiger Themen anzunehmen.

Du hast Ideen für Deinen Kiez und willst Dich politisch vor Ort engagieren?

Dann schau in Deinem Kreisverband vorbei, der starken Basis bei Dir um die Ecke! Mach Deinen Bezirk mit Deinen Ideen besser und stärke die Arbeitspolitik vor Ort.

Hansestadt Lübeck (Stadtverband)

Herzogtum Lauenburg

Ostholstein

Pinneberg (Ortsverband Wedel)

Segeberg

Stormarn

Unsere Gewerkschaften in Schleswig-Holstein Südost

In der DGB-Region Schleswig-Holstein Südost, mit Hauptsitz in Lübeck, sind zur Zeit rund 85.000 Menschen in den Mitgliedsgewerkschaften des DGB organisiert.

Jetzt Mitglied werden!

Gewerkschaften vor Ort

IGBCE

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Das Bezirksbüro - dein persönlicher Kontakt

Bezirk Schleswig-Holstein

Friedenstraße 1-3
24568 Kaltenkirchen

Tel.: 04191 95733 0
Fax: 04191 95733 20
e-Mail: bezirk.schleswig-holstein@igbce.de

 

Das Regionalbüro Ostküste - dein persönlicher Kontakt

Bezirk Schleswig-Holstein

Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck

Tel.: 0451-3968202
Fax: 0451-836134

EVG

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Der Ortsverband Lübeck - dein persönlicher Kontakt

Bezirk Schleswig-Holstein

Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck

Tel.: 0451 75 323
Fax: 0451 73 547
e-Mail: ov.holstein-sued-ost@evg-mail.org

GdP

Gewerkschaft der Polizei

Die Regionalgruppe Lübeck-Ostholstein - dein persönlicher Kontakt

Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein

e-Mail: joern.loewenstrom@polizei.landsh.de

 

Die Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn - dein persönlicher Kontakt

Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein

Tel.: 04541 809 11 00
e-Mail: marco.hecht-hinz@polizei.landsh.de

 

Die Regionalgruppe Segeberg (mit Pinneberg) - dein persönlicher Kontakt

Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein

Tel.: 04551 88 44 124
e-Mail: gdp-rg-segeberg@web.de

GEW

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW

GEW Landesverband Schleswig-Holstein

Legienstraße 22 – 24
24103 Kiel

Tel. 0431 – 5195-150
E-Mail: info@gew-sh.de

www.instagram.com/gewschleswigholstein 

 

GEW Kreisverband Lübeck 

Geschäftsstelle im DGB-Haus
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck

Tel.: 0451 73 47 0
e-Mail: vorstand@gew-shl.de 

 

GEW Kreisverband Segeberg 

Sabine Duggen
Tel.: 04393 97 56 3
e-Mail: duggen@gew-sh.de

 

GEW Kreisverband Stormarn 

Timo Christiansen
e-Mail: t.christiansen@gmx.de

 

GEW Kreisverband Herzogtum Lauenburg

Katja Vollbrandt, Nadine Hassert, Anika Westphal
E-Mail: gew-rz@mail.de
Tel.: Katja Vollbrandt 04152 – 835647

 

GEW Kreisverband Ostholstein

Thomas Jantz
e-Mail: gew-oh@t-online.de

 

GEW Kreisverband Pinneberg

Kreisgeschäftsstelle Elmshorn
Schulstraße 3
25335 Elmshorn

Tel.: 04121 78 07 72 1
e-Mail: GEW.KV.Pinneberg@t-online.de

IG Metall

Industriegewerkschaft Metall

Das Büro der Verwaltungsstelle Lübeck-Wismar - dein persönlicher Kontakt

Bezirk Küste

Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck

Tel.: 0451 702 600
Fax: 0451 736 51
e-Mail: luebeck@igmetall.de

 

Das Büro der Verwaltungsstelle Unterelbe - dein persönlicher Kontakt

Bezirk Küste

Wedenkamp 34
25335 Elmshorn

Tel.: 04121 2603 0
Fax: 04121 2603 20
e-Mail: unterelbe@igmetall.de

NGG

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Das Büro in der Region Lübeck - dein persönlicher Kontakt

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck

Tel.: 0451 790 734 0
Fax: 0451 790 734 24
e-Mail: region.luebeck@ngg.net

 

Das Büro der Region Hamburg-Elmshorn - dein persönlicher Kontakt

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Besenbinderhof 60
20097 Hamburg

Tel.: 040 285 830 0
Fax: 040 285 831 3
e-Mail: region.hamburg-elmshorn@ngg.net

ver.di

Die Geschäftsstelle in Lübeck - dein persönlicher Kontakt

Landesbezirk NordBezirk Lübeck / Ostholstein
 

Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck

Tel.: 0451 799 05 0
Fax: 0451 799 05 20
e-Mail: bz.luebeck@verdi.de

 

Die Geschäftsstelle Elmshorn - dein persönlicher Kontakt

Landesbezirk NordBezirk Pinneberg-Steinburg

Schulstraße 3
25335 Elmshorn

Tel.: 04121 426 051
Fax: 04121 426 059
e-Mail: bz.pistein@verdi.de

DGB Rechtsschutz

Die DGB Rechtsschutz GmbH steht für eine kompetente und qualitativ hochwertige Rechtsberatung und -vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten und Personalräten bis in die höchsten Instanzen, sogar vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 
Die ausschließlich Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Rechtsberatung und rechtliche Vertretung erfolgt von der Erstberatung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sie ist unabhängig von Streitwerten und allein gewerkschaftlichen Werten wie Gerechtigkeit, sozialem Ausgleich und Solidarität verpflichtet.Diese Dienstleistung sichert Tarifverträge, stärkt die Rechtssicherheit in den Arbeitsverhältnissen und im Verhältnis zu den Sozialversicherungsträgern und fördert die Rechtsentwicklung zu Gunsten der abhängig Beschäftigten.

Die DGB Rechtsschutz GmbH ist vor Ort. Sie bietet Ihre Leistungen den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern an 161 Standorten an. Die Juristinnen und Juristen kennen die Betriebe mit Ihren besonderen Problemen. Sie haben einen engen Draht zu den Kolleginnen und Kollegen der örtlichen Gewerkschaften. Vor allem kennen sie die Gerichte, ja die einzelnen Richterinnen und Richter in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Sie führt weit mehr als 120.000 Verfahren im Jahr. So viele Verfahren bringen Erfahrung und Wissen. Die im Rechtsschutz beschäftigten Juristinnen und Juristen sind ausgewiesene Experten im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht. Sie werden unterstützt durch kontinuierliche Fortbildung, eine hervorragende Literatur- und Technikausstattung und den kollegialen fachlichen Austausch.
Zur Internetseite: www.dgbrechtsschutz.de

DGB Rechtsschutz so funktionierts

Beratung

Uwe Sandmann

Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Nord

23556 Lübeck

Tel.: 0176 539 589  87

Mail: uwe_sandmann@gmx.de

Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.

www.deutsche-rentenversicherung-nord.de

Der DGB vor Ort

An welche Geschäftsstelle kann ich mich wenden,
wenn ich ehrenamtlich arbeiten möchte oder andere Fragen habe?

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