Amtsangemessene Alimentation: DGB sieht keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren

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Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern hat heute angekündigt, gegen das aktuelle Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Landesverfassungsgericht klagen zu wollen. Der DGB sieht derzeit keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren.
Die Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern müssen verfassungsgemäß sein. Daran gibt es keinen Zweifel. Offen ist weiterhin die Umsetzung der im November 2025 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025. Diese Umsetzung konnte aufgrund der Komplexität und der anstehenden Landtagswahl nicht mehr sachgerecht in der laufenden Wahlperiode     abgeschlossen werden.

Die Gespräche mit der Landesregierung dazu laufen. Sie sind konstruktiv. DGB, dbb und Richterbund befinden sich aktuell mit der Landesregierung in Gesprächen über mögliche Modelle und einen Zeitplan zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ein Zeitplan liegt vor. Alle Diskussionen stehen allerdings unter dem Vorbehalt der anstehenden Landtagswahl. Es sind keine individuellen Widersprüche erforderlich. Die individuellen Ansprüche der Betroffenen sind für die Jahre 2025 und 2026 gesichert. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am 9. Juni 2026 für das Jahr 2026 auf das Erfordernis einer haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet. Beamtinnen und Be amte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen deshalb nicht vorsorglich Widerspruch einlegen, um mögliche Ansprüche für die Jahre 2025 und 2026 zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern hat zudem als erstes Bundesland den Tarifabschluss vom Frühjahr 2026 auf die Besoldung und Versorgung übertragen und bereits mit den Juni-Bezügen ausgezahlt. Der Landtag hat das entsprechende Gesetz am 1. Juli 2026 beschlossen. Die bisherige Landesregierung spielt damit erkennbar nicht auf Zeit. Jetzt kommt es darauf an, dass die neue Landesregierung unmittelbar nach der Wahl liefert. Der DGB erwartet eine rückwirkende, rechtssichere und faire Lösung ab 2025. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen vollständig einbezogen werden. Außerdem darf Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb mit Bund und Ländern nicht weiter zurückfallen. Der DGB wird die Gespräche konstruktiv weiterführen.

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