Amtsangemessene Alimentation: DGB sieht keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern hat heute angekündigt, gegen das aktuelle Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Landesverfassungsgericht klagen zu wollen. Der DGB sieht derzeit keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren.
Die Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern müssen verfassungsgemäß sein. Daran gibt es keinen Zweifel. Offen ist weiterhin die Umsetzung der im November 2025 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025. Diese Umsetzung konnte aufgrund der Komplexität und der anstehenden Landtagswahl nicht mehr sachgerecht in der laufenden Wahlperiode abge-schlossen werden.